Redaktion
Laut Parteiengesetz ist es Fraktionen und Gruppen von kommunalen Vertretungen untersagt, überhaupt Parteispenden anzunehmen. Womit deutlich wird, dass das Handeln der GAL-Fraktion beim Ansinnen broses, mildtätige Unterstützung zu leisten, absolut korrekt war, dieses an den Kreisverband ihrer Partei weiterzuleiten. Weiterlesen