Redaktion
Luftbild von 2008. Foto: Hajo Dietz für das Stadtplanungsamt Bamberg
Erstmals sollen nun die Stadträte informiert werden. Die baulichen Maßnahmen am im städtischen Besitz befindlichen Einzeldenkmal Villa Schröppel und Garten stehen auf der Tagesordnung des Bausenats. Eine sonst übliche schriftliche und ausführliche Sitzungsvorlage, dank der sich Räte und Öffentlichkeit hätten vorbereiten können, gibt es nicht. Der Referent Bertram Felix führt lediglich an:
Auf Grund der in den letzten Monaten erfolgten Darstellungen zur Generalsanierung der ehemaligen Klosteranlage St. Michael, speziell der Villa Schröppel, wird im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation Bericht erstattet.
Eine Besichtigung der Örtlichkeiten wird in einer zusätzlichen Vollsitzung des Stadtrates am 14.04.2015 um 14 Uhr stattfinden. Bei diesem Termin hat der Stadtrat die Gelegenheit sich vor Ort ein Bild zu den durch das Immobilienmanagement durchgeführten Sanierungsmaßnahmen zu machen.
Warum wird nur mündlich berichtet?
Die angekündigte PowerPoint-Präsentation steht dieses Mal nicht zur Verfügung, zu anderen Themen liegt eine solche im Ausdruck oder als Anhang vor. Auch sonst keinerlei Stellungnahmen, weder der eigenen beteiligten Ämter noch sonstweder anderer Beteiligten. Somit stehen nicht nur die Stadträte vor der Hürde, sich gezielt vorzubereiten. Auch die an den Vorgängen interessierte Öffentlichkeit und Vereine sind mit der Nicht-Information konfrontiert. Andererseits verbleibt so die alleinige Deutungshoheit beim PowerPoint-Präsentanten und Bauherrn – und im Nachgang bei der Pressestelle der Stadt Bamberg. Eine solche Vorgehensweise nährt das Misstrauen und dient nicht der Aufklärung der unklaren Vorgänge.
Warum sehen die Denkmäler später wie „Neubauten auf alt gemacht“ aus?
So obliegt es der Bamberger Onlinezeitung ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Fest steht, dass das Gartendenkmal erheblich seiner Denkmaleigenschaften beraubt wurde. Vorhandene Strukturen sind vernichtet. Bis auf die Grotte. Doch wie steht es mit den in 2012 noch vorhandenen originalen Ausstattungsstücken? Thema: Pavillon.
Pavillon. Photo von 2008
Laut Leistungsverzeichnis aus dem Jahr 2012 sollte der um 1900 hergestellte Pavillon restauriert werden. Sein Zustand galt demnach vor zwei Jahren als so gut, dass er erhalten werden konnte. Doch tatsächlich wird im Garten zukünftig ein neuer Pavillon stehen, den lediglich das von einem Oval gerahmte, originale „S“ (für den ursprünglichen Bauherrn Schröppel) krönen wird. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hält bei restaurierungsfachlichen Fragen eine umfangreiche Zahl an Spezialisten mit eigenen Werkstätten bereit (
hier), die dank profunder Ausbildung über Spezialwissen zu nahezu allen Fragen der Restaurierung verfügen, jederzeit zu bayernweiten Ortsterminen reisen, um Substanz zu erhalten, wo auch immer es möglich ist. Eine schier unerschöpfliche Quelle!
Auf unsere Nachfrage in den Münchener Werkstätten hin erhielten diese jedoch erst nach Erscheinen unseres kritischen Berichts vom 1. September 2014
Villa Schröppel: ehemals ein Kleinod am Michaelsberg 8e – Garten kaputt saniert von den Vorgängen in Bamberg Kenntnis und konnten ihrer Aufgabe einer restaurierungsfachlichen Steuerung nicht mehr nachkommen. Der Pavillon war zu diesem Zeitpunkt schon längst abgebaut, die Entscheidung einer Neuanfertigung im alten Maßstab gefallen und beauftragt. Doch wer fällt solche gravierenden Umentscheidungen, wo restauratorisches Wissen gefragt ist? Erst restaurierungsfähig und kurz darauf nicht mehr? Hier geht es um Denkmalsubstanz. Wenn auch bei diesem Pavillon um ein eher kleines Beispiel, an dem sich allerdings Versäumnisse nachweisen lassen. Die Restaurierungsfachleute des BLfD wurden nicht rechtzeitig einbezogen. Eine nachträgliche fachliche Stellungnahme werden sie nicht mehr einbringen, weil sie es nicht mehr können, wenn die Originalsubstanz vernichtet ist.
Das ist nicht nur höchst bedauerlich, sondern schlichtweg nicht hinnehmbar. Wird dies Usus, greift der Bauherr je nach Gusto ein und lässt allenthalben Neues anfertigen. Und im Nachgang steht die nicht mehr nachprüfbare Behauptung, dass dies und jenes nicht hätte erhalten werden können? Ganz nebenbei schafft man somit schrittweise wohlüberlegte Verwaltungsvorgänge und die Restaurierung gleich mit ab. Und das in einer Stadt, in der Denkmalpflege, Denkmalkunde, Restaurierungswissenschaften und Bauforschung an einer geisteswissenschaftlichen Universität verortet ist und sich über Jahrzehnte einen vorbildlichen Ruf erarbeiten konnte. Nein, das darf in unserer Stadt, der Welterbestadt Bamberg nicht geschehen.
Und übrigens: „Schön“ ist keine Denkmalpflege-Kriterium
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