Qualifizierter Mietspiegel wird erstellt

Redaktion

Gäbe es bereits heute einen gültigen Mietspiegel in Bamberg, vielleicht hätte er die ausufernden Mietpreissteigerungen in den vergangenen Jahren eindämmen können. Es gibt aber derzeit keinen gültigen Mietspiegel. Der letzte stammt aus dem Jahr 2002 und ist, weil er nicht fortgeschrieben wurde, nicht mehr gültig. Wohl auch deshalb stellt der städtische Haushalt 2012 für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels 150.000 Euro bereit. Qualifiziert ist ein Mietspiegel dann, wenn er nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellt wird. Man hat auch schon die Hamburger Firma „Analyse und Konzepte GmbH“ aufgefordert, ein Kostenangebot abzugeben. Für insgesamt 47.005 Euro könnte ein qualifizierter Mietspiegel (inclusive eines Bestandteils „grundsicherungsrelevanter Mietspiegel“) geliefert werden.

Auch normal ausgestattete Wohnungen sind vom Kostensog erfasst worden

Allerdings sind die Mieten heutzutage hoch. Extrem hoch sogar nach Luxussanierungen und bei Luxusneubauten. Denen ist die Steigerung des Mietlevels hauptsächlich zu verdanken. Auch normal ausgestattete Wohnungen sind von diesem Kostensog erfasst worden. Noch dramatischer wird die Situation durch eine offensichtliche Vernachlässigung des Wohnungsbaus und vor allem des sozialen Wohnungsbaus bundesweit und in Bamberg. Darunter leiden vor allem die „sozial Schwachen“, d.h. diejenigen, die wenig Geld haben, bzw. die „Hartz 4“-Empfänger. Der innerstädtische Wohnungsmarkt ist leergefegt und die Pauschalen der Jobcenter reichen nicht für ein menschenwürdiges Leben. Die Jobcenter sind gesetzlich gehalten, für „Hartz 4“-Empfänger die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu übernehmen, „… soweit diese angemessen sind“. Was ist nun angemessen?

Neuvermietungen sind Verhandlungssache

Eine ortsübliche Miete lässt sich in Bamberg nicht so leicht feststellen. Zwar gibt es noch viele Altmieter, die eine angemessene günstige Miete zahlen. Nur ziehen zufriedene Altmieter selten freiwillig aus. Für alle anderen würde auch ein Mietspiegel nicht viel bringen, denn Neuvermietungen sind eben Verhandlungssache. Entgegen der Aussage von Dr. Müller von der CSU, gleichzeitig Vorsitzender des Hausbesitzervereins, „… der Bamberger Vermieter ist nicht gierig“, werden Geringverdiener, Zeitarbeiter, Arbeitslose oder „Hartz 4“-Empfänger, die gerade eine Wohnung suchen, eher gegenteilige Aussagen treffen. Die Arbeitslosen-Beratungsstellen sprechen von z.T. dramatischen Zuständen der Wohnsituation der Betroffenen. Die GAL sieht den Vorteil eines Mietspiegels darin, dass MieterInnen eine juristische Handhabe gegeben wird, um Mietpreiswucher oder überzogene Mieten leichter anklagen zu können.

Ob die Erstellung eines Mietspiegels zum jetzigen Zeitpunkt richtig oder falsch ist, und für wen, wird sich trotz des deutlichen 25 : 14 Abstimmungsergebnisses des Stadtrates, das die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels beschließt, wohl erst in Zukunft feststellen lassen. Beide Lager im Stadtrat argumentierten, dass sie das Wohl der Mieter im Auge hätten. Die Berechnung eines Mietspiegels folgt den „Hinweisen zur Erstellung von Mietspiegeln“ des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: „… Maßgeblich für die Erstellung des Mietspiegels sind die Mieten, die an einem konkreten, vom Mietspiegelersteller festgelegten Stichtag, dem Stichtag der Datenerhebung, bezahlt werden. Die Vierjahresfrist bezieht sich auf diesen Stichtag. Sollen sich die Angaben des Mietspiegels beispielsweise auf den 31. März 2003 beziehen, so sind diejenigen Wohnungen zu berücksichtigen, deren Miete in dem Zeitraum vom 1. April 1999 bis zum 31. März 2003 neu vereinbart oder geändert wurde.“ Einem neuen Mietspiegel mit dem Stichtag z. B. 31. Oktober 2012 würden die Mieten des Zeitraumes vom 1. November 2008 bis 31. Oktober 2012 zugrundeliegen. Einem Mietspiegel mit dem Stichtag 31. Oktober 2014 der Zeitraum vom 1. November 2010 bis 31. Oktober 2014. Vermutlich würde also ein Mietspiegel mit dem Stichtag in 2014 höhere Mieten ausweisen, da dieser Berechnungszeitraum gerade die Phase der höchsten Mieten abdeckt. Ein qualifizierter Mietspiegel soll alle 2 Jahre überarbeitet und angepasst werden. Das kann auch eine Korrektur nach unten einschließen, wie in München zu beobachten, wo die aktuelle Überarbeitung ein Minus um 1,1 % zur Folge hatte.

Hohe Mieten hemmen den Zuzug von Neubürgern

Hohe Mieten hemmen den Zuzug von Neubürgern, denn großstädtische Mieten passen nicht zu kleinstädtischer Lebensqualität. Vermutlich würden andererseits Investoren hohe Mieten bevorzugen, weil sich dadurch bessere Renditen im Immobilienhandel erzielen lassen. Vielleicht könnte ein Mietspiegel ein weiteres extremes Ansteigen der Mieten deckeln. Für die Stadt Bamberg bedeuten hohe Mieten aber auch höhere Ausgaben für die Bezieher von „Hilfe zum Lebensunterhalt“. Andererseits könnte gerade dies ein Anreiz für die Stadt sein, sich wieder verstärkt um den sozialen Wohnungsbau zu kümmern. Es bleibt also spannend.

Ein Gedanke zu „Qualifizierter Mietspiegel wird erstellt

  1. Es mag richtig sein, dass ein neuer Mietspiegel für einen gewissen Prozentsatz am unteren Ende der Einkommensskala eine Härte darstellen könnte; für alle anderen, insbesondere „kleine“ private Vermieter stellt dies jedoch eine große Hilfe vor allem hinsichtlich Rechtssicherheit dar. Schließlich ist es ja nicht so, dass sich ausschließlich „Miethaie“ auf dem Markt tummeln. Der weitaus größte Teil der Vermieter hat den Weg der Altersvorsorge mit einer Immobilie gewählt und wünscht sich doch nur solvente, vertrauenswürdige langjährige Mieter, die für diese Immobilie einen adäquaten Obulus entrichten, der aus oben gananntem Grund meist niedriger ist als die Daten des Mietspiegels. Dabei st es bedauerlich, dass sich der Mietspiegel nur auf die Stadt bezieht. Das Umland, wo es zum Teil kaum Vergleichsobjekte gibt, schaut mal wieder in die Röhre!

Kommentare sind geschlossen.