Bürgerbeteiligung zum Fritz-Bayerlein-Weg
Stadt Bamberg
Die Diskussion über eine mögliche Umbenennung des Fritz-Bayerlein-Wegs ist durch die Entscheidung des Stadtrats im Jahr 2020, die beiden Bayerlein-Gemälde im Großen Sitzungssaal im Rathaus sowie zwei weitere im Trauungssaal abzuhängen und einzulagern, neu aufgeflammt. Um ein breites Meinungsbild zu einer möglichen Umbenennung des Fritz-Bayerlein-Wegs zu erhalten, soll der politischen Debatte darüber sowohl eine digitale als auch analoge Bürgerbeteiligung vorgeschaltet werden. Das Ergebnis der Beteiligung wird in die Beratung im Kultursenat und im Stadtrat einfließen. Die digitale Bürgerbeteiligung ist vom 19.08.2021 bis zum 08.10.2021 auf der städtischen Beteiligungsplattform „Bamberg gestalten!“ (https://bamberg-gestalten.de) möglich. Alle Anwohner:innen wurden bereits persönlich angeschrieben und aktiv zur Bürgerbeteiligung aufgefordert. Im Oktober soll im Fritz-Bayerlein-Weg außerdem ein Vor-Ort-Termin stattfinden.
Der Schul- und Kulturausschuss des Stadtrats hatte in seiner Sitzung am 29.03.1966 beschlossen, den von der Würzburger Straße ab Hausnummer 60, dem ehemaligen Zollhäuschen, abzweigenden Weg „Fritz-Bayerlein-Weg“ nach dem „1955 verstorbenen Bamberger Landschafts- und Architekturmaler Fritz Bayerlein zu benennen, der seiner Vaterstadt Bamberg seinen künstlerischen Nachlaß vermachte“. In der Vollsitzung vom 28.04.1966 genehmigte der Stadtrat gesammelt die in jener Sitzung des Schul- und Kulturausschusses gefassten Beschlüsse und damit auch diese Straßenbenennung.
Straßenumbenennungen sind grundsätzlich möglich, wenn sich ein verändertes Geschichtsbild oder neue Erkenntnisse hinsichtlich historischer Personen, Ereignisse oder Orte ergeben haben, insbesondere durch die Arbeit von Expertenkommissionen oder aufgrund neuer Erkenntnisse aus der Forschung, die gravierende Verstöße von Personen, Organisationen oder Einrichtungen gegen das Grundgesetz, die Menschenrechte und die Menschenwürde nachweisen.
Bei der Namensgebung steht der Gemeinde eine weitgehende, auf dem Selbstverwaltungsrecht beruhende Gestaltungsfreiheit zu. Straßennamen bieten eine herausragende und öffentlichkeitswirksame Gelegenheit, an verdiente Persönlichkeiten und wichtige Ereignisse der Stadtgeschichte zu erinnern und gemeindliche Traditionen zu wahren. Straßen- und Platznamen künden insofern immer auch von der Geschichte eines Ortes. Vorrangig sollen historische raumbezogene Bezeichnungen, also alte Flur-, Lage- oder Gewannenbezeichnungen als Straßennamen verwendet und damit erhalten bleiben.