Stadt Bamberg
Oberbürgermeister Andreas Starke: „Wir sind der Regierung von Oberfranken für die zügige und schnelle Bearbeitung dankbar. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Aufarbeitung des Prüfberichts, der deutlich gemacht hat, dass Fehler gemacht wurden, die sich nicht wiederholen dürfen. Erste und wichtige Maßnahmen sind bereits umgesetzt worden, was die Regierung von Oberfranken ausdrücklich erwähnt und positiv bewertet hat. Weitere Schritte werden in enger Abstimmung gemeinsam mit dem Stadtrat und der Personalvertretung erfolgen.“
Im Verfahren zu den personalrechtlichen Feststellungen aus dem Prüfbericht des BKPV für die Jahre 2011 bis 2017 hatte die Stadt Bamberg nach einer umfassenden internen Aufarbeitung der Sachverhalte im März 2021 ihre Stellungnahme an die Regierung von Oberfranken als Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung übersandt. Die Ergebnisse dieser Prüfung wurden gestern an Vertreter der Stadt Bamberg in Form eines Berichts übergeben.
Im Zentrum der Prüfung stand die tarifrechtliche Bewertung von gewährten Überstundenpauschalen sowie die Auszahlung von Mehrarbeit und Überstunden an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bamberg. Im Ergebnis stellt die Regierung fest, dass die tarifrechtlichen Voraussetzungen für die entsprechenden Zahlungen nicht vorlagen. Darüber hinaus wird die Stadt Bamberg aufgefordert, den Umgang mit Überstunden und Mehrarbeit zu überdenken und zukünftig eine rechtskonforme Abwicklung sicher zu stellen. Für die Vergangenheit müsse die Stadt Bamberg prüfen, inwieweit Rückforderungs- und Haftungsansprüche bestehen. Positiv hebt die Regierung hervor, dass bereits während der Prüfung des BKPV im Jahr 2019 entsprechende Zahlungen durch die Stadt Bamberg eingestellt wurden und – soweit technisch möglich – alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit April 2021 an der elektronischen Zeiterfassung teilnehmen. Damit habe die Stadt Bamberg bereits selbst die Grundlagen gelegt, für die Zukunft die Behandlung von Überstunden und Mehrarbeit rechtskonform abzuwickeln.
Die Stadt Bamberg war bereits in ihrer eigenen Aufarbeitung zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht in allen Fällen die tarifrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Zwar sind Überstundenpauschalen grundsätzlich ein tarifvertraglich zulässiges Instrument, allerdings lagen in den konkreten Fällen die besonderen Voraussetzungen für eine Gewährung nicht vor. Dabei kann offenbleiben, ob bei der Gewährung von Überstundenpauschalen eine durchgängige Erfassung der Arbeitszeiten hätte erfolgen müssen, da bereits mit der dauerhaften Anordnung von Überstunden in unzulässiger Weise die regelmäßige Arbeitszeit verlängert wurde.
Auch der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bamberg hatte sich in mehreren Terminen intensiv mit dem Prüfbericht des BKPV befasst und dabei die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei autorisiert, um etwaige Haftungs- und Rückforderungsansprüche im Zusammenhang mit den betreffenden Personalentscheidungen prüfen zu lassen. Die Stadt Bamberg begrüßt die Klarstellung der Regierung von Oberfranken, dass mit ihren Feststellungen keine strafrechtlichen Bewertungen verbunden sind.
Der Bericht der Regierung von Oberfranken sowie das Ergebnis der rechtsanwaltlichen Prüfung werden nun zeitnah dem Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt.
Die Stadt Bamberg hat bereits während des Prüfungsverfahrens durch den Bayerischen Kommunalen Prüfverband (BKPV) und in der Folge Maßnahmen eingeleitet:
- Die beanstandeten Überstundenpauschalen wurden zwischenzeitlich eingestellt.
- Es wurde sichergestellt, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bamberg an der elektronischen Zeiterfassung teilnehmen, sofern dies technisch möglich ist. Die bisherigen Ausnahmen von der Zeiterfassung waren ohnehin gering.
- Die Auszahlung von Leistungsprämien wurde ausgesetzt. Ob und in welcher Form künftig Leistungsprämien gezahlt werden, soll mit der Personalvertretung und dem Personalsenat beraten werden.
- Eine Fachanwaltskanzlei wurde schon beauftragt, etwaige Haftungs- und Rückforderungsansprüche zu prüfen.
- Der Stadtrat hat die Einrichtung einer Zielfindungskommission aus Mitgliedern des Stadtrates beschlossen und gebildet, mit der Aufgabe, die Personalentwicklung unter der Berücksichtigung der Vorgaben der Regierung von Oberfranken (Genehmigungsschreiben zum Haushalt 2021 vom 21.05.2021 und Schreiben vom 07.06.2021) zu gestalten.
Weitere Schritte werden in enger Abstimmung gemeinsam mit dem Stadtrat und der Personalvertretung erfolgen.
Betreffs Vorrangs der Tatortzuständigkeit i.S.d. § 7 Abs. 1 StPO fällt Unbedarften auf, dass 95030 Hof eher nicht an lauschiger Regnitz mit den fallweise sehr kurzen Promenierstegen gelegen?