Stadt Bamberg
Neue Regelungen gelten ab 11. April / Schulbetrieb aber noch im Distanzunterricht
Der 7-Tage-Inzidenz-Wert für die Stadt Bamberg hat am Freitag, 9. April, den dritten Tag in Folge den Wert 100 nicht überschritten. Daher gelten ab Sonntag, 11. April, 0 Uhr, folgende Regelungen der aktuellen Zwölften Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV):
Kontakte
Im privaten Raum sind Kontakte mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands zulässig, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Ausgangssperre
Die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr ist aufgehoben.
Einzelhandel
Neben den bereits bisher geöffneten Geschäften des täglichen Bedarfs können die sonstigen Geschäfte des Einzelhandels mit Terminshopping („Click & Meet“) und einem Kunden pro 40 m² Verkaufsfläche öffnen.
Hinweis: Zu den Geschäften des täglichen Bedarfs gelten nach der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch weiterhin Buchläden, Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien und Schuhgeschäfte. Die vom Bayerischen Kabinett angekündigte „Rückstufung“ dieser Betriebe als „sonstige Geschäfte des Einzelhandels“ hat noch keine Rechtsgültigkeit.
Sport
Sport ist möglich mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Sportanlagen.
Schulen und KiTas
Nach intensiver Abwägung mit dem Fachbereich Gesundheitswesen und in Absprache mit Schulamt wurde entschieden, dass die Schulen in den Distanzunterricht gehen und die Kitas Notbetreuung anbieten. Damit soll vermieden werden, dass angesichts der Tendenz zu steigenden Inzidenzwerten bereits unter der Woche wieder umgestellt werden muss. Eltern, Schülern und Lehrern soll damit eine Klarheit gegeben werden.
Alle Abschlussklassen, die vierten Klassen der Grundschulen sowie die elften Klassen von Gymnasien und Fachoberschulen sind unabhängig von der Inzidenz im Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht.
Außerschulische Bildung und Musikschulen
Angebote der beruflichen Aus-, Fort-, und Weiterbildung sind in Präsenzform zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten ein Abstand von 1,5 Meter gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz und der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten. Instrumental- und Gesangsunterricht darf nur als Einzelunterricht durchgeführt werden.
Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten können für Besucher nur nach vorheriger Terminbuchung unter bestimmten Voraussetzungen öffnen. Theater, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen.
Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot unabhängig vom Inzidenzwert
Im öffentlichen Raum gelten unabhängig vom Inzidenzwert nach wie vor die Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu zählen auch die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt. Hier bittet die Stadt Bamberg mit Blick auf das Infektionsgeschehen dringend, sich insbesondere auch bei schönem Wetter im Bereich der Oberen und Unteren Brücke und der Kettenbrücke an Abstandsregeln und die Maskenpflicht zu halten.