Stadt Bamberg
Stadtrat folgt einstimmiger Jury-Entscheidung
Johanna Knefelkamp-Storath erhält 2021 das von Stadt und Landkreis Bamberg ausgelobte Kunststipendium 2021. Der Bamberger Stadtrat folgte damit in seiner Sitzung am 24. Februar 2021 der Empfehlung der Jury unter Vorsitz von Kulturreferentin Ulrike Siebenhaar.
Das Kunststipendium Bamberg, im jährlichen Wechsel zwischen Stadt und Landkreis ausgeschrieben, wird 2021 zum siebten Mal vergeben und ist mit insgesamt 9.000 € dotiert. Es soll in der Region wohnhaften Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen, sich einige Monate lang auf die künstlerische Arbeit zu konzentrieren, um ein Projekt zu beginnen, fortzusetzen oder fertigzustellen. Für das Stipendium 2021 hatten sich dreizehn Kunstschaffende jeden Alters und aller Kunstsparten beworben. „Die Kraft und der Esprit der Bewerbung von Johanna Knefelkamp-Storath hat uns sofort begeistert. Sie ist eine Stipendiatin die ganz neues Terrain betritt und Außergewöhnliches wagt. Ich freue mich über das einstimmige Votum der Jury und auf die Präsentation der Künstlerin am Ende des Stipendiums“, betonte Kulturreferentin Ulrike Siebenhaar.
Die Jury – bestehend aus Kulturreferentin Ulrike Siebenhaar, Landrat Johann Kalb, Olga Seehafer (Kunststipendiatin Bamberg 2020), Viera Janárčeková (E.T.A.-Hoffmann-Preisträgerin 2020) und Nina Lorenz (Vertreterin des amtierenden Kulturförderpreisträgers TiG – Theater im Gärtnerviertel) – entschied sich einstimmig für die Bewerbung von Johanna Knefelkamp-Storath (Darstellende Kunst | zeitgenössischer Tanz). Johanna Knefelkamp-Storath zeigte sich nach der Entscheidung überglücklich: „Oh Wow, ich bin begeistert und fühle mich geehrt und gestärkt, dass meine Heimatstadt sich hinter meine Kunstform stellt. Als Kunstdisziplin hat Tanz bisher wenig Raum in Bamberg gefunden.Einfach toll, dass es jetzt soweit ist! Das fühlt sich richtig gut an.“
Die Jury begründete die Entscheidung wie folgt:
„Zeitgenössischer Tanz ist in Bamberg eine unterrepräsentierte Kunstform. Johanna Knefelkamp-Storath setzt sich mit ihrem internationalen Netzwerk und ihren eigenen Projektansätzen für die Etablierung einer neuen Tanzszene in Bamberg ein.
Mit Hilfe des Kunststipendiums möchte Johanna Knefelkamp-Storath ihr exploratives Vorhaben verwirklichen, in dem sie die Disziplinen Tanz, Theater und Musik mit den Medien Film und Video vereint, ohne dass die Darstellung zu sehr entfremdet wirkt. Dieses Vorhaben möchte die Künstlerin in zwei unterschiedlichen Projekten ausprobieren und erforschen, die von der Jury als sehr gute, vielversprechende Vorhaben gewertet werden und bei dieser große Neugier geweckt haben:
- In „our heritage“ geht es um die tänzerische Begegnung zwischen Bamberger Jugendlichen und niederländischen Zeitzeugen des Zweiten Weltkrieges. Die aktuellen Corona-bedingten Regelungen und Auflagen verlangen viel Umdenken in der Erarbeitung einer gemeinsamen Tanzvorstellung. Dadurch, dass die Beteiligten sich erstmal nicht persönlich begegnen dürfen, möchte die Künstlerin innerhalb dieses Projektes umsichtig und kreativ auf das Element der Medien und des Internets zurückgreifen. ln Zusammenarbeit mit einem Filmemacher soll probiert werden, mehrere kleinere Bewegungs-und Tanzfilme zu schaffen, die ein Kennenlernen der jeweils anderen Generation und deren Geschichte ermöglichen.
- Während der Entwicklung einer Solovorstellung möchte die Künstlerin das Medium Film/Video untersuchen. Inwieweit kann ein Video die Darstellende Kunst auf der Bühne unterstützen, ohne zu stören oder gar die Aufmerksamkeit des Zuschauers zu beeinträchtigen? Inwieweit könnte über das Video eine Art tanzender Gegenpart entstehen? Inwieweit kann man als Performer improvisierend auf das Video reagieren, ohne dass der Kontext verloren geht? Das Solo soll das Thema Identität und Weiblichkeit bearbeiten und steht in Verbindung mit der Heimat der Künstlerin, der Stadt Bamberg. Die Konzeptidee beruht darauf das Solo an unterschiedlichen Orten zeigen zu können, zum Beispiel öffentlichen Plätzen wie dem Hain, das P+R Heinrichsdamm, auf der Altenburg, am Hexenmahnmahl. Je nach Genehmigung und Ausarbeitung.“