Stadt verteilt kostenlose FFP2-Masken für pflegende Angehörige

Stadt Bamberg

Sechs Ausgabestellen im Stadtgebiet von 27. -29. Januar

Die Corona-Pandemie bedroht vor allem die Gesundheit älterer und pflegebedürftiger Menschen. Sie möglichst gut zu schützen und unser Gesundheitssystem stabil zu halten, fordert derzeit unsere ganze Gesellschaft stark heraus. Zu den Menschen, auf die das besonders zutrifft, gehören die vielen pflegenden Angehörigen. Ohne deren Einsatz wäre die Versorgung der zuhause lebenden pflegebedürftigen Menschen nicht zu bewältigen. Um die Hauptpflegepersonen in dieser Pandemie zu unterstützen, stellt das Bayerische Gesundheitsministerium FFP2-Masken zur Verfügung, deren Verteilung über die Kommune organisiert wird. Die Stadt Bamberg hat sechs Ausgabestellen in verschiedenen Stadtteilen eingerichtet, so dass pflegende Angehörige auf möglichst kurzen Wegen zu den Masken kommen. Die Ausgabe erfolgt im Zeitraum vom 27.-29. Januar.

„Wir sind den sechs Ausgabestellen sehr dankbar für deren Unterstützung, die sofort zugesagt wurde“ freut sich Oberbürgermeister Starke. „Auch wenn es vielleicht nur eine Kleinigkeit ist, hoffen wir doch, den pflegenden Angehörigen mit dieser Geste ein wenig zu helfen und vor allem unsere Wertschätzung zu vermitteln.“

Folgende Ausgabestellen wurden eingerichtet:

  • Bürgerhaus am Rosmarinweg
    Am Rosmarinweg 1, 96052 Bamberg
  • Stadtviertel-Projekt
    Babenbergerring 71, 96049 Bamberg
  • Quartiersbüro Bamberg Mitte
    Heinrichstraße 6, 96047 Bamberg
  • Service- und Quartiersbüro Ulanenpark
    Hans-Schütz-Straße 3, 96052 Bamberg
  • Service- und Quartiersbüro Tivolischlösschen
    Kloster-Langheim-Str. 3, 96050 Bamberg
  • AWO Kreisverband/über Fenster der Tagespflege (links vom Haupteingang)
    Hauptsmoorstraße 26, 96052 Bamberg

Die Ausgabestellen sind mit städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt am Mittwoch, 27.1., Donnerstag, 28.1. und Freitag 29.1. in der Zeit von 9 – 16 Uhr. Die Ausgabe von drei kostenlosen Masken pro berechtigter Person erfolgt jeweils über das Fenster oder an der Türe. Der/die Hauptpflegeperson weist die Berechtigung zum Abholen der Masken durch Vorlage des Original-Schreibens der Kasse über die Zuordnung eines Pflegegrades nach. Bei der Abholung ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Fragen im Zusammenhang mit den FFP2 Masken für pflegende Angehörige nimmt die städtische Seniorenbeauftragte Stefanie Hahn unter Tel.: 0951 87-1527, E-Mail: stefanie.hahn@stadt.bamberg.de, entgegen.

3 Gedanken zu „Stadt verteilt kostenlose FFP2-Masken für pflegende Angehörige

  1. „Oh Himmel etzatla mutiert‘s a no, des Virus des chinesische“!

    Ich war ja ganz verwundert, wie in meinem Briefkasten, fein verpackt, fünf FFP2 Masken lagen. Da haben sie sich aber enorm angestrengt unsere Politiker, den 60ern die Dinger kostenlos zukommen zu lassen.

    Die Mutation aber macht derzeit die Runde und just aus England soll es kommen. So manch einer könnte da denken, weil ja der Brexit nicht so gelaufen ist wie Mutti und ihre EU Ausgelagerten gewünscht hatten, gibt es jetzt gen England die Schuldzuweisung, weil mit China wollen sie ja die neue Seidenstraße basteln!

    Mit dem Impfen ist es auch so eine Sache, der Impfstoff langt nicht und so mancher will nicht. Ist ja auch verständlich, wenn nach dem Impfen ein ganzes Altersheim Corona positiv gemeldet wird und eine Ansteckung trotzdem nicht verhindert ist.

    So oder so ähnlich machen wir halt weiter, es ist zwar alles geschlossen und bald ein jeder Pleite, aber der neue Sport ist jetzt der Einkauf beim Discounter, damit es nicht gar so langweilig wird.

    Derweil die Grünen verlauten lassen –
    kein Schnee- das ist der Klimawandel
    zu viel Schnee- das ist er auch!

    Es geht halt weiter wie gehabt.

    • Nachtrag:
      Pleite klein, es war nur mein Eiphone fein! Die restlichen Fehler darf der Leser ruhig behalten, wenn er sie findet, ich brauch sie nicht!

      • Den Grundfehler, das „Denken“ und „Argumentieren“ auf dem Niveau einer Stammtischrunde zu sehr fortgeschrittener Stunde, mag der Autor selbst behalten.

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