Verhalten in Fahrradstraßen – Hinweise der Polizei

BAMBERG. Die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt führte am Dienstag, den 3.9.2019, eine mehrstündige Verkehrskontrolle in der Mittelstraße durch.

Überwacht wurde durch die Beamten das verbotswidrige Befahren der Fahrradstraße durch Kraftfahrzeuge und Krafträder. Hierbei mussten zwölf Kraftfahrzeugführer mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro beanstandet werden.

Die Polizei weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Mittelstraße kurz vor dem Gärtner- und Häckermuseum bis zur Einmündung Färbergasse als reine Fahrradstraße in Richtung Siechenstraße beschildert ist. Nur aus der Gegenrichtung ist das Befahren mit Kraftfahrzeugen/Krafträdern erlaubt.

Allgemein gilt beim Befahren von Fahrradstraßen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder behindert noch gefährdet werden. Wenn nötig, müssen Kraftfahrzeugführer ihre Geschwindigkeit weiter reduzieren. Radfahrern ist das Nebeneinanderfahren gestattet.