Vorschläge für Verwaltungsgericht in Bayreuth
Stadt Bamberg
Das Amt einer ehrenamtlichen Richterin/eines ehrenamtlichen Richters verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige und körperliche Eignung. Aufgabe von ehrenamtlich arbeitenden Richterinnen und Richtern ist das Mitwirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung. Dabei haben sie die gleichen Rechte wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Für die Amtszeit von 2020 bis 2025 können sich nun Interessierte melden, die dieses Ehrenamt am Verwaltungsgericht in Bayreuth ausüben wollen. Bis zum 16. September ist eine Bewerbung beim Ordnungsamt der Stadt Bamberg, Postfach 11 03 23, 96031 Bamberg, möglich. Neben dem vollständigen Namen sind auch der Geburtsort, der Geburtstag, der ausgeübte Beruf und die Wohnanschrift sowie evtl. bisher wahrgenommene Ehrenämter anzugeben.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in der Stadt Bamberg mit Hauptwohnsitz wohnen,
- die deutsche Sprache beherrschen,
- am 1.4.2020 das 25. Lebensjahr vollendet haben werden und
- die nicht in Vermögensverfall (Insolvenz) geraten sind.
Vom ehrenamtlichen Richteramt ausgeschlossen sind Personen, die
- infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
- Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
Außerdem können nicht berufen werden
- Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
- Richter,
- Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
- Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
- Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Für Fragen steht das Wahlamt der Stadt Bamberg unter der Rufnummer 87-1290 zur Verfügung. Vorsorglich weist dieses bereits jetzt darauf hin, dass erfahrungsgemäß nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden können. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden schließlich vom Wahlausschuss, der beim Verwaltungsgericht bestellt ist, aus den Vorschlagslisten der kreisfreien Städte und Landkreise des Gerichtsbezirks Oberfranken gewählt.
Das wäre was, aber nur wäre. Die Anforderungen geben mir zu bedenken. Da ginge es schon bei der Staatsangehörigkeit los. Die EU in Brüssel konnten mir nicht mal erklären ob ich überhaupt noch Europäer bin. Was hat dann Bamberg mit Bayreuth zu tun? Dann die deutsche Sprache die ja in den letzten Jahren stark verhunzt wurde. Die Bemerkungen von Herrn Scheuer, …. shit, sowie weitere Sprachausraster in Bayern sind alles andere als deutsch. Ich freue mich jedoch für diejenigen die sich für dieses Amt melden.