Brief der Initiative Radentscheid Bamberg an den OB: Nordtangente sicher und zukunftsfähig machen

Christian Hader

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Starke,
sehr geehrter Herr Baureferent Beese,
sehr geehrte Frau Fahrradbeauftragte Spangenberg,

Bamberg, 06. August 2019

Subjektives Sicherheitsempfinden beeinflusst maßgeblich die Wahl des Verkehrsmittels und speziell die des Fahrrads, wie eine Studie erst kürzlich wiederholt belegt hat (vgl. https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/forschung/schwerpunktthemen/subjektive-sicherheit-im-radverkehr). Gleichzeitig müssen – insbesondere nachdem die Radunfallzahlen im Jahr 2018 so hoch wie noch nie waren – selbstverständlich auch objektive Sicherheitskriterien berücksichtigt werden. Der Umbau der wichtigen Radverkehrsachse Regensburger Ring/ Nordtangente ist daher gleichermaßen begrü.enswert wie notwendig. Auch wenn es fälschlicherweise immer wieder so kommuniziert wird, handelt es sich bei der Nordtangente nicht um ein Millionenprojekt für den Radverkehr, sondern um ein (großzügig gefördertes) Millionenprojekt von dem der Radverkehr zwar profitiert, welches aber insbesondere auch durch (sinnvolle) barrierefreie Gestaltung von Kreuzungen und Bushaltestellen, sowie der Asphaltdeckensanierung für den Autoverkehr in nicht unerheblichem Ausmaß Kosten verursacht. Zudem sind Anpassungen in der Infrastruktur schlicht notwendig, um den selbt gesteckten städtischen Zielen des Verkehrsentwicklungsplans 2030 nachzukommen. Zwar entspricht die geplante Führung an den verschiedenen Bauabschnitten der Nordtangente/ Regensburger Ring den (veralteten und kurz vor einer Überarbeitung stehenden) Vorgaben, mehrere neuere Erkenntnisse und Untersuchungen legen jedoch nahe, sich nicht alleine hierauf zu beschränken.

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) sagt z.B.: „Um Radfahrern auf Radfahrstreifen ein sicheres Überholen innerhalb der Markierung zu ermöglichen, sind Breiten von mindestens 2,25 m (inklusive der linken Markierung) erforderlich.“ Auf Grund der heterogenen Geschwindigkeiten des Radverkehrs (insbesondere auch durch Pedelecs) sind Überholvorgänge v.a. auf vielbefahrenen Routen wie der Nordtangente Alltag und müssen entsprechend berücksichtigt werden. Vgl. https://udv.de/de/strasse/stadtstrasse/radverkehr/radfahrstreifen-und-schutzstreifen

Darüber, dass 1,5m breite Schutzstreifen dabei keine zeitgemäße Radinfrastruktur mehr sind, dürfte inzwischen hoffentlich Einigkeit bestehen, denn auch hier sagt Siegfried Brockmann, Leiter der UDV: „Schutzstreifen sind das Gegenteil von Radverkehrspolitik“, vgl. https://www.bike-bild.de/reportage/leute/interview-im-zweifel-fuer-die-sicherheit- 709403.html

Darüber hinaus gibt es inzwischen ebenfalls Forschungsergebnisse zu Radfahrstreifen in Mittellage (RiM), wie er auch auf der Nordtangente an der Gaustadter Kreuzung geplant ist. Hier passieren zwar insgesamt weniger Unfälle, diese haben jedoch häufig einen deutlich schwereren Ausgang. Dies muss – wenn man dieses Instrument nutzt – bei Breite und Ausführung des RiM zwingend berücksichtigt werden. Vgl. https://www.strassenplanung.tu-berlin.de/fileadmin/fg96/forschung_projekte/RiM/Schlussbericht_RiM.pdf

Die obigen Erkenntnisse sind in der vorgelegten Planung für die Nordtangente noch nicht berücksichtigt. Wir fordern daher eine Planung, die die unsicheren Stellen eliminiert und ausreichende Wegebreiten für den Radverkehr zur Verfügung stellt. Nur so kann die Nordtangente auch für den Radverkehr eine Rolle als wichtige, sichere Verkehrsachse übernehmen und damit den Umstieg auf das Fahrrad fördern – wie dies in den Zielen für 2030 im Verkehrsentwicklungsplan angestrebt wird. Die nachfolgenden Anforderungen an die detaillierte Ausgestaltung der Radverkehrsführung haben dabei insbesondere einen Vorteil: Sie verursachen keine Mehrkosten, verbessern aber erheblich die Sicherheit des Radverkehrs. Da davon auszugehen ist, dass es hier in den nächsten 5-10 Jahren keine weiteren Anpassungen geben wird, ist dies nur folgerichtig, da hier in Bezug auf die Verkehrsentwicklung und auch auf dann etwaige anfallende Folgekosten langfristig gedacht werden muss. Eine Dimensionierung der Radinfrastruktur nur in Regelbreite widerspricht dieser Langfristigkeit. Es handelt sich bei der Nordtangente in weiten Teilen nicht um eine enge Altstadtstraße, sondern um eine breit dimensionierte Straße, die den Platz für eine gute und auf Grund ihrer Breite dann sichere Radinfrastruktur hergibt. Wir möchten dabei festhalten, dass alles unter 2,25 m Breite bereits ein Kompromiss ist, der bei Berücksichtigung der nachfolgenden Anforderungen die Radverkehrs- und Umweltverbände jedoch die weitere Planung und Ausführung mittragen und positiv begleiten ließe. Sollten geringere Fahrspurbreiten für den motorisierten Verkehr tatsächlich die Förderfähigkeit in Frage stellen (was wir bei einer Verringerung um teilweise nur 8 cm pro MIV-Spur bezweifeln), soll die Stadt Bamberg eine dahingehende Sondergenehmigung im Bundesverkehrsministerium beantragen. Bekanntlich möchte inzwischen sogar Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in seinem Programm zu mehr Fahrradfreundlichkeit u.a. Modellprojekte für Kommunen erleichtern.

Wir sind auf Grund obiger Ausführungen und auf Grund der mit dem Beschluss der Radentscheid-Ziele weiterhin bestehenden Selbstverpflichtung zuversichtlich, dass unsere Eingaben in der weiteren Planung umgesetzt werden. Im Konkreten sollte eine zukunftsorientierte Planung wie folgt aussehen (von West nach Ost):

  • In der Caspersmeyerstraße werden beidseitig 2,0m Radfahrstreifen (RFS) eingerichtet, aus Richtung Gaustadt kommend ebenfalls. Der Verschwenk über die Schweinfurter Straße wird ausdrücklich nicht für gut befunden.
  • Auf der Friedensbrücke in Richtung Gaustadt wird der Radfahrstreifen in Mittellage in 3,0m Breite markiert, um ausreichende Sicherheitsabstände zu beiden Seiten zu gewährleisten (ein Schutz durch beidseitige Mini-Baken s. Annastr. soll als Option nach Erfahrungen in anderen Städten in Betracht gezogen werden). Darüber hinaus erfolgt die Markierung bis auf den Beginn des RIM mit einer durchgezogenen Linie und in roter Farbe, um eine Querung dieses Streifens durch motorisierten Verkehr zu unterbinden.
  • Auf dem Regensburger Ring von Maria-Ward-Straße bis zur Friedensbrücke wird der RFS in 2,0m Breite markiert.
  • Vom Markusplatz bis zum Regensburger Ring wird eine Fahrradstraße als Zubringer ausgewiesen, die so die bestehende Fahrradstraße Maria-Ward-Straße fortsetzt.
  • Die Markierung mit 2,25 m Breite im Kreuzungsbereich Anna-Maria-Junius-Straße ist erfreulich und wird mit 2,25m, mindestens jedoch 2,0m bis zur Kreuzung Maria-Ward-Straße fortgesetzt.
  • Vom Margaretendamm bis zur Kreuzung Anna-Maria-Junius-Straße erfolgt die Markierung des RFS in 2,25m Breite.
  • Der Abschnitt Memmelsdorfer Straße zwischen Heiliggrabstraße und Ludwigstraße ist ein Kernelement der Nordtangente für Radfahrer. Eine Ausführung als Nadelöhr auf zu schmaler Fahrradinfrastruktur ist nicht akzeptabel, da es die Bemühungen um einer sicheren Verkehrsführung auf der ganzen Länge konterkarieren würde.Im Abschnitt Memmelsdorfer Straße zwischen Heiliggrabstraße und Ludwigstraße wird eine Einbahnstraße eingerichtet, die auf den im Stadtplanungsamt der Stadt Bamberg vorliegenden Untersuchungen zur Umweltverbundsunterführung Zollnerstraße unter planerischem Einbezug von Memmelsdorfer und Kronacher Straße gründet. Andernfalls reicht der Platz hier weder für eine adäquate Fuß- noch Radverkehrsinfrastruktur aus. Ein Radfahrstreifen über Regelbreite hinaus ist dann realisierbar.
  • Im Abschnitt Memmelsdorfer Straße zwischen Heilligrabstraße und Siechenstraße fällt der gesonderte Linksabbiegerstrreifen in Richtung Gundelsheimer Straße weg. Der Radfahrstreifen kann dann in o.g. Breite fortgeführt werden.
  • Die Verringerung eines bestehenden baulich getrennten Radwegs von Gaustadt bis zum Margaretendamm auf nur 1,5m Mindestbreite ist nicht zukunftsorientiert.

17 Gedanken zu „Brief der Initiative Radentscheid Bamberg an den OB: Nordtangente sicher und zukunftsfähig machen

  1. Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Seit vielen Jahren warne ich wiederholt vor dem, was auf Magazinstraße und Regensburger Ring drohen könne. Daß Stadt Bamberg und Kommunalpolitik sich taub und blind gegenüber fachlich fundierter Meinung aus der betroffenen Bevölkerung stellen, überrascht mich dabei nicht. Doch sogar die Vertreter des Radverkehrs wagten sich nicht aus der Deckung.

    Selbst, als die Pläne vorgestellt wurden und ich darlegen konnte / mußte, daß meine Befürchtungen teils noch übertroffen wurden, war keine Reaktion vernehmbar. Erst nach Fertigstellung der Magazinstraße äußerte sich ein schüchternes Stimmchen: „So hatten wir uns das aber nicht vorgestellt.“

    Jetzt endlich kommt längst überfällige Kritik der organisierten Radfahrer an die Öffentlichkeit. Leider aber bleibt ein Wermuthstropfen: Der Glaube an Erhöhung der Sicherheit durch separate Spurführung der Radler erscheint unausrottbar.

    Tatsächlich steigt das Unfallrisiko an jeder Kreuzung, Einmündung und Grundstückszufahrt spürbar an. Denn die Radfahrer bewegen sich nicht im bewußten Aufmerksamkeitsbereich der Kraftfahrer. Zudem werden Radler auf eigener Spur, sind keine ausreichend breiten seitlichen Sicherheitsräume vorhanden, in zahlreichen Fällen viel zu eng überholt, was erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich bringt.

    Gleiches gilt allerdings auch, halten sie sich, in der normalen Spur fahrend, eng am Fahrbahnrand auf. Während die Rechtsprechung anrät, teils vorschreibt, bis zu einem Meter Abstand zum Fahrbahnrand einzuhalten, hält die polizeiliche Verkehrserziehung unverständlicherweise zu riskant weit rechts Fahren an.

    Die vorgeschlagenen Breiten für die Radlerspur von 2,00 bis 2,25 m sind jedenfalls ohne zusätzliche Sicherheitsabstände deutlich zu schmal. Welcher Autofahrer hält, sieht er die trennende Markierung, den vorgeschriebenen Seitenabstand von 1,5 m ein?

    Radfahrer sind tatsächlich in der normalen Fahrspur, im Mischverkehr mit den Kraftfahrzeugen, am sichersten aufgehoben. Denn nahezu alle Autofahrer weichen, müssen sie ohnehin ihre Fahrlinie zum Überholen verlassen, weit genug aus. Glauben sie, ohne Spurwechsel passieren zu können, haben sie – im Gegensatz zu den Überholten – kein Problem mit hautenger Nähe.

    Wichtig wäre aber, daß Verkehrserziehung und Fahrausbildung deutlich vermitteln: Radfahrer sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. Zudem müssen Polizei und Justiz rücksichtslos gefährdende Fahrweise gegenüber den Radlern überwachen und ahnden. Solange sie auf diesem Auge blind sind und sogar in absichtlichem Abdrängen des Radlers aus der Fahrspur keine Verkehrsgefährdung erkennen wollen, glauben etliche Rowdies auf vier Rädern, einen Freibrief zu besitzen.

    • Sehr gut geschrieben, jedoch in Hinblick auf den letzten Absatz möchte ich anmerken, dass Radfahrer auch keinen Freibrief besitzen.
      Hierfür gibt es Gerichtsurteile die ein gewisses Kopfschütteln hervorrufen.

      • Leider gibt es auch unter Radfahrern – wie überall – rücksichtslose Chaoten. Das streitet kein vernünftiger Mensch ab. Ich wehre mich aber dagegen, alle Radler unter Generalbeschuldigung zu stellen und sie als DAS PROBLEM für Verkehrssicherheit und -klima ansehen zu lassen. Schon die Opferzahlen, die der Autoverkehr fordert, zeigen, daß das Hauptproblem woanders liegt.

        Ich habe allerdings den Eindruck, viele „Rechte“, die sich Autofahrer rechtswidrig herausnehmen, werden inzwischen klaglos-resignierend hingenommen: überhöhte resp. unangepaßte Geschwindigkeit, Ignorieren von Sicherheitsabständen und Fahrbahnmarkierungen, Falschparken auf Gehsteigen und Radverkehrsanlagen, Mißachtung des Vorrangs nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer, wo das Verkehrsrecht ihn einräumt, fehlende Rücksichtnahme gegenüber besonders schutzbedürftigen Personen und vieles andere mehr.

        Radfahrern werden hingegen selbst regelkonforme, teils aus Sicherheitsgründen gebotene Verhaltensweisen angekreidet: ausreichender Seitenabstand zu Fahrbahnrand und parkenden / haltenden Kraftfahrzeugen, Radeln auf der Fahrbahn neben nicht (!) benutzungspflichtigen, oft nicht sicher benutzbaren Radverkehrsanlagen, Einordnen in die entsprechenden Richtungsfahrstreifen und weiteres.

        Leider tragen auch Polizei und kommunale Ordnungskräfte zur falschen Sozialisation bei:

        * Großzügiges Dulden unzulässigen Haltens und Parkens auf Radverkehrsanlagen veranlaßt viele Radler, auf den Gehweg auszuweichen. Das legale Ausweichen auf die Fahrbahn quittieren etliche Kraftfahrer mit Hupkonzert und gar mit aggressiven Fahrmanövern.

        * Auch die Nichtzurkenntnisnahme und damit unterbleibende Ahndung gefährdenden Fahrverhaltens gegenüber Radlern „drängt“ viele auf den Gehweg – sie trauen sich nicht auf die Fahrbahn.

        * Wenn die Polizei Fehlverhalten der Radfahrer im Auge hat, konzentriert sie sich nahezu ausschließlich auf „läßliche“, wenig unfallträchtige Sünden und Mängel. Die wirklichen Rowdies zu stellen, erscheint den Beamten zu aufwendig.

        Ganz offenkundig sind die Ordnungsbehörden darauf abgerichtet, den Kfz-Verkehr optimal abzuwickeln – auch auf Kosten der anderen Verkehrsteilnehmer.

        • Auch hier muss ich wieder nur auf den letzten Absatz zurückkommen, dass gemäß des abzuwickelten KFZ-Verkehrs auch damit Fahrräder dreist hinzugekommen sind, und das will so heissen, dass beim ehemaligen Eintrag das Kürzel KFZ nun in Fahrzeuge umgeändert wurde wobei auch die Fahrräder gemeint sind. Dieser bescheuerte Vorgang ist für Fahrerlaubnisbesitzer eine weitere Schikane, muss doch für ein Verkehrsvergehen mit den Fahrrad!!! sein Kfz- Fuehrerschein eingezogen werden. Und das ist noch nicht einmal alles. Der Gesetzgeber hat hierfür noch weitere Schikanen im Schrank. Glücklich ist dann jener der keinen Schein hat.

          • Was ist dagegen zu sagen, wenn sich jemand, der/die sich, wie auch immer unterwegs, grob verkehrsgefährdend verhält, die Prüfung gefallen lassen muß, ob er/sie charakterlich überhaupt in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug, das schließlich von allen bodengebundenen, schienenunabhängigen Verkehrsmitteln das mit Abstand höchste Gefährdungspotential aufweist, zu führen?

            Ich, meist mit dem Fahrrad, gelegentlich zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, selten mit einem Kraftfahrzeug unterwegs, sehr wohl Inhaber der Fahrerlaubnisklassen 1 (Kraftrad ohne Beschränkungen) und 3 (Pkw sowie Lkw unter 7,5 t zulässiger Gesamtmasse), habe damit jedenfalls keine Probleme.

      • Es gibt sogar eine Unfallstatistik die besagt, das überwiegend an Unfällen mit Radfahrern, eben die Radfahrer die Schuldigen sind.
        Diese neuen Fahrspuren für Radfahrer, sie änderten daran auch nichts, das Gegenteil war der Fall und Unfälle nahmen sogar noch zu!

    • Bravo, endlich einer mit Verstand und nicht nur „Rechthaberei und grünen Gedudel“ weil es gerade politisch taktisch genehm ist!

    • Eine kleine Randnotiz.:

      Radfahrer sind nur dann gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer, wenn sie im öffentlichen Strassenverkehr auch die Regeln kennen und Gefahren richtig einschätzen können.
      Das aber können Kinder sicher nicht, ohne jede Verkehrsschulung. Auch manche Erwachsene Radler, sie mögen in ihren Beinen das Hirn haben und im Kopf ein grosses Loch, schon vor jedem Unfall!

      • Dann freuen wir uns doch schon für die kommenden so tollen führerlosen Fahrzeuge, einschliesslich Fahrräder, die uns dann ohne Schwierigkeiten sicher zum Ziel bringen. Und das geht ohne Fahrerlaubnis sowie Versicherung. Bei Unfall und Unachtsamkeit im Verkehr ist dies dann die Sache des Herstellers. Scheint eine feine Sache zu werden.

      • Kommen wir noch einmal auf die Regelkenntnis zurück:

        Straßenverkehrs-Ordnung, § 3:
        (2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

  2. Zwei Meter breite Radfahrspuren, so ein Wahnsinn. Da kann man gleich die Strassen für den ganzen restlichen Verkehr sperren!

    Wie es richtig geht zeigt Österreich, da gibt es den kleinen Führerschein für Radfahrer als Pflicht. Denn nur der bringt etwas, um die Gefahr von Unfällen mit und durch Radfahrer in der Stadt zu verhindern.

    Schulung für alle Radfahrer welche keine Ahnung von Verkehrsregeln haben und deshalb auch keinerlei Kenntnisse über Gefahreneinschätzung haben können. Sie muss zur Pflicht werden und nicht noch breitere Radfahrspuren fordern.

    Auch die neuen E- Roller bringen wegen ihrer kleinen Räder zusätzliches Unfallpotenzial. Nur immer dummer Aktionismus von Politikern, meist vor der jeweiligen Wahl, er wird im Strassenverkehr aber schon zu einer Qual!

    • Zwei Meter ist nach den geltenden technischen Regelwerken der Regelquerschnitt eines (baulichen) Radwegs und laut Rechtsprechung noch immer zu schmal für regelkonformes Überholen der naturgemäß mit sehr verschíedenen Geschwindigkeiten fahrenden Radler untereinander.

      Daß Schulungen wenig bringen, zeigen Verhalten und Unfallzahlen der Autofahrer: Alle haben den Führerschein, dennoch bringen sie in jedem Jahr allein in Deutschland Jahr für Jahr tausende Menschen um – von zum Teil schwerst Verletzten und Sachschäden ganz zu schweigen.

      • Es geht nicht um die Autofahrer, es geht um die vielen Unfälle, verursacht laut Statistik eben durch Radfahrer.
        Sie haben meist keine Ahnung von Verkehrsregeln, sie können keine Gefahren einschätzen. Da ist der Totwinkel der Lkw‘s, da ist das bauliche Merkmal vieler Pkw‘s Schuld, weil sie trotz Rechtsblick die unerfahrenen Radler nicht sehen können usw.! Deshalb muss eine Verkehrsschulung für Radfahrer in unseren Städten Pflicht werden.
        Kinder unter einem Alter von 10 Jahren gehören nicht in den Straßenverkehr, das ist doch ein Wahnsinn was da geschieht!

      • Diese ganze Rechthaberei von Radfahrern und ihrer grünen politischen Lobby nervt, weil sie tödlich ist.

        Ein Radler der keine Ahnung von Verkehrsregeln hat gehört nicht auf die Straße. Da nützen auch keine breiten Radspuren etwas.

        Das ist in etwa so, wie wenn ein Fallschirmspringer aus dem Flugzeug springt, ohne Notschirm, wenn sich sein Schirm aber nicht öffnet kennt er die Regel nicht und Schuld hat das Flugzeug oder der Wind!
        Und dann ist er im Himmel und klagt, weil alle anderen an seiner Dummheit Schuld sein sollen.

        Dieser ganze naive blöde rechthaberische Aktionismus, er ist nur einer dummen politischen Propaganda geschuldet, die einen idiotischen Fehler nach dem anderen macht!

        • SIE belegen hier sehr deutlich, WER keine Ahnung von Verkehrsregeln hat.

          • Der Gerd hat schon recht, dass man gefährliche Verkehrsteilnehmer entweder umschulen oder aus dem Verkehr ziehen muss. Dass seine Aussagen ihn hochkant aus jeder MPU fliegen lassen, checkt er latürnich nicht. Das ist ja eben Teil der Symptomatik. :-)
            Das einzig Traurige ist, dass leider zu wenig Rücksichtslose und Uneinsichtige raus gefiltert werden, weil eine Fahrtauglichkeitsüberprüfung eben nur auf Antrag stattfindet.

            Ich weiß jetzt schon ganz genau, dass wenn ich später zum Training in den Wald fahre, ich bis dahin mit Sicherheit wenigstens einmal ohne ausreichenden Abstand überholt werde.
            Die Polizei übrigens kann bei einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr wenig tun, wenn man nicht den Fahrer eindeutig identifizieren kann, Kennzeichen allein bringt nichts. Das ist schwer, selbst wenn man ihn, wie ich es gelegentlich tue, an der nächsten Ampel aufklärt.

            Im Übrigen haben Sie vollkommen recht, dass diese 2,25m-Streifen für die Katz sind.

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