Wo der Badespaß aufhört

Stadt Bamberg
Abstand halten: Ab Höhe der Fähre für Fußgänger und Radfahrer wird’s für Schwimmer sehr gefährlich. Foto: Gerhard Beck

Regnitz ist kein offizielles Badegewässer, Brückenspringen verboten

Undine würde sich krümmen, würde sie davon erfahren. Angesichts der Gefahren ist aber kein Platz für Prosa. Fakt ist: Weil der Juni heißer war denn je – am Mittwoch, 26. 6. 2019, wurde die Rekordtemperatur von 35,8 Grad gemessen -, nimmt die Zahl vornehmlich junger Erwachsener zu, die in die Fluten der Regnitz abtauchen und dabei auch gerne mal von Brücken springen. Das ist aber laut Badeverordnung der Stadt Bamberg untersagt. Lediglich in einem begrenzten Bereich auf Höhe der Hainbadestelle ist das Schwimmen auf eigene Gefahr erlaubt.

Gefahren im Wasser gibt es reichlich. Starke Wasserströmung, regelmäßig aufkommendes Treibgut, Schlingpflanzen und geringe Sichttiefe sind einige der Risiken für Schwimmer. Weitere Unwägbarkeiten ergeben sich aus der Personenschifffahrt auf Höhe Klein-Venedig und weiter Richtung Erba-Insel. Schwierig selbst für geübte Schwimmer sei es, dem Sog der Schiffe zu widerstehen, weiß Reiner Pflaum von der Wasserschutzpolizei. Andererseits könnten Kapitäne Schwimmern kaum ausweichen.

Eine Gefahr für Leib und Leben ist das Springen von Brücken. Trotz entsprechender Hinweise fallen insbesondere am Heinrich-Bosch-Steg nahe der Konzert- und Kongresshalle immer wieder junge Erwachsene auf, die sich in die Fluten stürzen. „Das Risiko an Brücken ist besonders hoch, weil dort gerne Gegenstände wie zum Beispiel Fahrräder entsorgt werden“, warnt Pflaum. Hoch, aber offenbar nicht abschreckend genug ist die Strafe. Wer beim Sprung von einer Brücke oder beim unerlaubten Baden in der Regnitz erwischt wird, hat mit einer Anzeige und einer Geldbuße in Höhe von bis zu 1.000 Euro zu rechnen.

Wer in dem Bereich auf Höhe der Hainbadestelle, Richtung Schleuse 100 und Wasserschloss Villa Concordia, in der Regnitz badet, sei ebenfalls gewarnt. Es gilt Abstand zu halten. Seit 2012 verkehrt an der Schleuse eine Fähre für Fußgänger und Radfahrer. Deshalb verlaufen hier Stahlseile quer durch den Fluss, an denen sich Schwimmer schwer verletzen können. Zudem ist schon hier der Sog der flussabwärts liegenden Wasserkraftanlage an der Oberen Mühlbrücke nicht zu unterschätzen.

Beim zweiten Regnitzarm, dem Main-Donau-Kanal, handelt es sich um eine Bundeswasserstraße. Nach der Binnenschifffahrtsstraßenordnung und der Verordnung über das Baden in Bundeswasserstraßen ist das Baden im Bereich von Brücken 100 Meter ober- und unterhalb strikt verboten. Führt das Baden zu einem Ausweichmanöver eines Schiffes, stellt es einen gefährlichen Eingriff in den Schiffsverkehr dar – keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern bereits Straftatbestand. Ebenfalls verboten ist das Baden an der Spitze der Erba-Insel im Hafenbecken.