Europawahl 2019: Briefwahlunterlagen ab 23. April beantragen

Stadt Bamberg

Persönlich im Wahlamt im Rathaus Maxplatz oder online

Die Stadt Bamberg weist darauf hin, dass ab 23. April die Briefwahlunterlagen für die Europawahl am 26. Mai 2019 im Wahlamt beantragt werden können.

Die Wahlamtsgeschäftsstelle befindet sich im Rathaus Maxplatz im Erdgeschoss (Zi.-Nr. 8) gleich nach der Infothek. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 14 Uhr, zusätzlich am Freitag, 24.5.2019, von 8 bis 18 Uhr.

Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung, die ab Ende April den Wählerinnen und Wählern zugeht, und ein Ausweisdokument. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antragsformular, das ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

Wahlberechtigt in der Stadt Bamberg sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie auf Antrag auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Stadt Bamberg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Unionsbürger, die bereits bei einer früheren Europawahl einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt haben, werden automatisch wieder in das Wählerverzeichnis aufgenommen und müssen somit keinen neuen Antrag stellen.

Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen will, benötigt dazu eine Vollmacht. Hier findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ebenfalls ein geeigneter Vordruck. In der Wahlamtsgeschäftsstelle kann auch vor Ort gewählt werden, so dass der Postweg entfällt.

Die Wahlbenachrichtigungen sind mit einem QR-Code versehen, der mit der Website für den Online-Antrag verlinkt ist. So können Briefwahlunterlagen auch ganz bequem digital vom Smartphone aus beantragt werden. Auch ohne den QR-Code kann diese Möglichkeit genutzt werden unter https://www.stadt.bamberg.de/wahlen

Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Antrag bis spätestens 21.05.2019 gestellt sein muss, damit noch genügend Zeit verbleibt, die Unterlagen per Post zu erhalten und um den Eingang bei der Stadt Bamberg bis spätestens 26.5.2019 sicherzustellen.

Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass eine telefonische Beantragung von Wahlscheinen nicht möglich ist.