GAL Bamberg
Laut Parkkonzept hätten in den letzten beiden Jahren 260 neue Standorte entstehen müssen
„Wie viele neue Fahrradabstellplätze wurden in Bamberg eingerichtet?“ Das fragt Petra Friedrich von der GAL-Stadtratsfraktion in ihrem jüngsten Antrag. Hintergrund ist die Kampagne der Grünen im Jahr 2015: „1000 neue Fahrradabstellplätze für Bamberg“. In einer groß angelegten Mitmachaktion hatten sie die Bamberger Bevölkerung aufgerufen, Wunsch-Standorte für neue Fahrradabstellplätze einzureichen. „Insgesamt haben wir durch die rege Teilnahme der radfahrenden Bambergerinnen und Bamberger eine Liste mit 942 Standortvorschlägen zusammen bekommen“, erinnert sich GAL-Vorstandsmitglied Jonas Glüsenkamp, der die Kampagne mit organisierte.
Nicht alle Standorte des daraufhin gestellten GAL-Antrags wurden von der Verwaltung und im Stadtrat befürwortet, aber immerhin hat man doch das Fahrrad-Parkkonzept der Stadt mit den grünen Ideen fortgeschrieben: 618 Standorte der GAL-Liste, so der Beschluss, sollen in den Jahren 2016 bis 2019 neu eingerichtet oder zumindest überprüft werden.
Friedrich und Glüsenkamp wollen nun einen ersten Zwischenstand, nachdem die Hälfte des Zeitplans abgelaufen ist. 260 neue Fahrradstellplätze müssten laut Fahrrad-Parkkonzept 2016 und 2017 neu entstanden sein.
Also ich habe ein Fahrrad so 1.50 breit und drei Meter lang, mit einen Doppelanhänger für vier Kinder. Eigentlich brauche ich einen Busparkplatz, aber ich würde schon begrüssen wenigstens zwei Autoparkplätze kostenlos zu bekommen.
Ja und weil ich besonders Umweltneutral fahre und auch jede Pflanze unglaublich lieb habe, müsste ich eigentlich einen Zuschuss von der Stadt Bamberg erhalten!!!
Wo kann man sich da hinwenden?
Sollten Sie auf dem Gehweg, einer Freifläche oder am Fahrbahnrand keinen Platz finden, auf dem Sie andere nicht behindern, dürfen Sie Ihr Lastenrad z.B. auf einem (PKW)-Parkplatz mit Parkschein abstellen.
Es passen in der Regel rund vier Lastenräder auf eine PKW-Parkplatz. Da Sie ja eh immer greinen, dass Parken so teuer ist, können Sie sich also einen Parkplatz mit anderen Lastenradfahrern teilen.
Jetzt habe ich einen „australischen Mehrfachanhänger“ für mein Rad gekauft. Auch weil ja die bei LKW`s sogar erlaubt werden!
Im übrigen gibt es ja bald für Kinder mehr Geld und so plane ich eben.
Da reicht ein Lastenrad-Parkplatz auch nicht mehr aus und so plädiere ich dafür, in Bamberg die Autos gleich ganz zu verbieten, weil ich sonst keinen Platz mehr habe.
Wir haben auch jetzt grösste Probleme, wenn wir alle fünf in der Stadt radeln, was aussieht wie beim Entenmarsch.
Da gehören die Fahrwege enorm verbreitert, damit wir da noch weiterbrettern können.
Auch vor den Geschäften gehören Radständer hin, mit Service-Stationen, weil man da Zeit hat und sie könnten die Radgespanne abschmieren und die Luft prüfen, während dem Einkaufsbummel.
Ich habe schon bei den Grün-Vollsozialen einen Antrag gestellt!
Meinem Hund ist das alles eigentlich Wurst. Der fährt am liebsten Auto, bis zum Metzger und zurück!
Sehr gute Idee! Der Verkehr gehört in der Tat raus aus der Innenstadt.
Weiter so!
Nur ihrem, wahrscheinlich zu dicken, Hund sollten Sie das Laufen beibringen.
Ist ein Windhund…..lach!
Eines fällt auf: Obgleich inzwischen eine große (und voraussichtlich weiter zunehmende) Zahl an Fahrrad-Anhänger-Gespannen unterwegs ist, sind die weitaus meisten (ansonsten zu begrüßenden) Fahrradanlehnbügel so plaziert, daß das Gespann nicht ohne Behinderung, wenn überhaupt, eingestellt werden kann.
Aber auch „überlange“ Fahrräder (Tandems, manche Lastenradtypen, Liegeräder mit langem Radstand, …) sowie solche mit „Überbreite“ (manche Lastenradtypen, Dreiradkonstruktionen, …) sind dort kaum unterzubringen.
Offensichtlich haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung noch immer nicht begriffen, wie die Realität aussieht, und verharren weitestmöglich in ihren erstarrten „Denk“mustern.
Daß die genannten Fahrradvarianten kaum auf in Regelmaß dimensionierten, geschweige denn auf den in Bamberg und Umgebung meist deutlich untermaßigen Radwegen und -spuren gefahren werden können, sei der Vollständigkeit halber erwähnt.
Verwaltungsvorschrift zur StVO § 2 Rand-Nummer 23:
„Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;“
Zudem sind Radwege eh ein gefährlicher Irrweg.
Die Vorschrift ist nahezu allen Autofahrern und selbst vielen Polizeibeamten wohl unbekannt, was an den entsprechenden Reaktionen nur allzu oft zu erkennen ist.
Zum Thema „Radwege“ vertrete ich im Kern dieselbe Ansicht. Doch das steht im Gegensatz zu einer der Hauptforderungen des Radentscheids, der die sogenannten „protected bike-lanes“ (ein Mittelding zwischen Radweg und Radfahrstreifen mit genau denselben Unfallrisiken an Kreuzungen, Einmündungen und Zufahrten) an allen Hauptstraßen einfordert. Jegliche Diskussion über das Thema verweigern die Verantwortlichen.
Und der ADFC Bamberg, der über Jahre verkehrspolitisch nahezu ausschließlich, wenn auch zu Recht, gegen Radwegbenutzungspflichten wetterte, hat sich dem Radentscheid angeschlossen – und reagiert auf entsprechende Einwände nur mit Stillschweigen.