GAL-Mitteilung
Grüne wollen die Stellplatzpflicht reduzieren, wenn Sozialwohnungen gebaut und Lastenfahrräder bereit gestellt werden
Wie viel Auto braucht der Mensch? Diese Frage steht derzeit auf dem Prüfstand im Rathaus, die eine Richtlinie zur kommunalen Stellplatzsatzung erarbeitet. Derzeit muss ein Bauträger eines Mehrfamilienhauses beispielsweise für Wohnungen unter 90 qm einen Stellplatz, für größere Wohnungen zwei Stellplätze nachweisen.
Unter bestimmten Voraussetzungen soll diese Stellplatzpflicht nach Vorschlag der Stadtverwaltung reduziert werden, so etwa bei nahe gelegenen Bushaltestellen, bei überdachten Fahrradabstellanlagen oder Car-Sharing-Angeboten. Die vorgesehene Begünstigung für öffentlich geförderten Wohnungsbau (Reduzierung auf 80% der Norm) geht GAL-Stadträtin Ursula Sowa hingegen nicht weit genug. Mit einem Antrag will sie erreichen, dass gezielt Sozialwohnungen gefördert werden, die im Bereich der „Kosten der Unterkunft“ liegen, also solche Wohnungen, die von HartzIV-Empfänger*innen bewohnt werden können.
Ursula Sowa: „Gerade diese Menschen haben in der Regel kein eigenes Auto, brauchen also keinen Stellplatz! Oft genug, so auch bei der Stadtbau GmbH, werden aber solche Sozialwohnungen nur zusammen mit einem Tiefgaragenstellplatz vermietet. Und diese Kosten werden vom Jobcenter nicht übernommen, die Betroffenen müssen sich das dann buchstäblich vom Munde absparen.“ Das findet die GAL-Fraktionsvorsitzende paradox und schlägt deshalb vor, die Stellplatzpflicht für Sozialwohnungen auf 50% zu reduzieren. „Wenn man bedenkt, dass der Bau eines Tiefgaragenplatzes 20.000 bis 40.000 Euro kostet, würde das den Bau von Sozialwohnungen merklich vergünstigen“, rechnet sie vor. „Gerade unsere Stadtbau würde davon profitieren und könnte ihrer Aufgabe, sozialen Wohnraum zu schaffen, besser nachkommen“, ergänzt sie mit Blick auf Ulanenpark und Eberth-Gelände.
Neben der Förderung von sozialem Wohnungsbau bringt GAL-Vorstandsmitglied Jonas Glüsenkamp noch eine weitere Idee in die Richtlinien-Diskussion ein, die sich an Car-Sharing anschließt. Die Stadtverwaltung sieht in ihrem Entwurf eine Stellplatzreduzierung vor, wenn der Bauträger Car-Sharing-Angebote nachweist. „Warum nur das Teilen von motorisierten Fahrzeugen fördern?“, fragt nun Glüsenkamp. „Eine angemessene Ermäßigung sollte auch dort möglich sein, wo die Bewohner*innen eines Baukomplexes sich Lastenfahrräder oder Fahrradanhänger teilen.“