„fahrradfreundlich“

Text und Fotos: Wolfgang Bönig

Das „fahrradfreundliche“ Bamberg auf den Wahrheitsgehalt dieses selbst verliehenen Etiketts abzuklopfen, bieten sich unzählige Gelegenheiten, nahezu flächendeckend.



So schreibt die StVO vor, daß verkehrsgefährdende Verunreinigungen durch den Verursacher unverzüglich zu beseitigen sind:


Gaustadt

Davon konnte, wie andernorts auch, auf der Gaustadter Hauptstraße keine Rede sein. Die Glassplitter eines Kfz-Scheinwerfers blieben lange nach dem Unfall liegen, keine Behörde sorgte für die Einhaltung vorstehend zitierter Vorschrift.



Der letzte Winter ist lange vorbei:


Veit-Stoß-Straße

Die für Radfahrer wie Schienen wirkenden Frostaufbrüche in der Veit-Stoß-Straße gefährden indes nach wie vor. Verkehrssicherungspflicht scheint für die Verantwortlichen nicht zu existieren, solange „nur“ Zweiradfahrer die Betroffenen sind.



Veit-Stoß-Straße

Auch Ampelmasten mitten auf dem Radweg, noch dazu in unmittelbarer Nähe zu Schule und Universität, Standorten mit hohem Radverkehrsaufkommen, scheinen für Bamberger Verkehrslenker selbstverständlich zu sein:


Feldkirchenstr.

Feldkirchenstr.

Gehwege sind für Fußgänger vorbehaltene Verkehrsflächen. Auf ihnen Fahrverkehr, und seien es unmotorisierte Zweiräder, zuzulassen, ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Insbesondere sind die Belange der zu Fuß mobilen Menschen vorrangig zu berücksichtigen. Eine Mindestbreite von 2,50 m ist vorgeschrieben:


Gehweg

Davon kann in der Kärntenstraße keine Rede sein. Vielmehr wird der ohnehin knappe Raum ausgerechnet in Höhe der Bushaltestelle (im Hintergrund erkennbar) durch einen Altpapiercontainer zusätzlich verengt. Aber auch die Radler sind hochgradig gefährdet. Denn die Vielzahl der teilweise schwer einsehbaren Grundstückszufahrten mit regem Auto- und Lkw-Verkehr setzt sie trotz vorgeschriebener Schrittgeschwindigkeit einem hohen Risiko aus. In Gegenrichtung ist die Situation vergleichbar.



Geisterradeln, also das Befahren des linksseitigen Radwegs, birgt etliche Gefahren, wenngleich die tatsächlichen Unfallzahlen das nicht widerspiegeln:

Geisterfahrer


Wie an anderen Stellen warnt an der Kronacher Straße ein Schild. Doch in Gegenrichtung ist dieses Geisterradeln ausdrücklich zugelassen, mancherorts in der Stadt sogar angeordnet, obwohl die unter allen Umständen vorgeschriebene Mindestbreite des Radwegs von 2 m deutlich unterschritten ist. Wie glaubwürdig wirkt dann die Warnung?



Geisterfahrer

Fußgänger werden hier übrigens in die Irre geführt. Die Ausschilderung als Gehweg läßt nicht vermuten, daß in Gegenrichtung Radwegbenutzungspflicht angeordnet ist, ohne Beschränkung auf Schrittgeschwindigkeit. Doch Beachtung geltender Vorschriften und aktueller Erkenntnisse der Unfallforschung sind offensichtlich nicht die Stärke der Bamberger Verkehrsbehörden.

 

2 Gedanken zu „„fahrradfreundlich“

  1. Bravo! Bitte weiter dokumentieren. Solche Stellen sind noch oft zu finden!

    • Viele solcher Beiträge von vielen Leuten sind weit wirkungsvoller als die durchaus lobenswerte Arbeit weniger – die seitens der für die Mißstände Verantwortlichen gern als notorische Nörgler und Einzelstimmen verunglimpft werden.

      Also: ran an die Feder resp. Tastatur!

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