Tierleid beenden

Bamberger Allianz

In vielen Städten Usus: Zirkusse mit Wildtieren sollen nicht mehr auftreten dürfen. Auch in Bamberg soll es keine Genehmigungen mehr geben. Das schlägt die BA-Stadtratsfraktion vor.

Die Dressur ist Tierquälerei, sagen viele. Insbesondere die Großkatzen lernen schon als Babys die Peitsche zu fürchten. Die Dressur beruht somit auf Angst und Qual. Genauso ist es bei den Elefanten mit den Elefantenhaken. Die Tiere sind keine Kuscheltiere, sondern Wildtiere, die nur durch Zwang und Schmerzen gefügig gemacht werden können. Zirkustiere leben zudem in kleinen Zirkuswagen. Einmal täglich, so schreiben es die Zirkusleitlinien vor, dürfen z.B. die Raubkatzen für vier Stunden in ein 50 Quadratmeter großes Freigehege.

Für viele Menschen ist es augenscheinlich: Eine artgerechte Haltung von Wildtieren ist in Zirkussen nicht möglich.

Weil die Bundesregierung, die eigentlich für den Tierschutz zuständig ist, nichts dagegen tut, haben bereits viele Städte und Gemeinden Initiative ergriffen.

Eine Stadt kann den Zirkusbetrieben die Nutzung der öffentlichen Flächen verbieten.

Auch an die Stadtratsfraktion der Bamberger Allianz wurde der Wunsch herangetragen, dafür zu sorgen, dass in Bamberg gastierende Zirkusbetriebe mit Wildtieren nicht mehr auftreten dürfen. Die Fraktion hat sich mit dem Thema beschäftigt und jetzt Initiative ergriffen. Die beiden Stadträte Dr. Ursula Redler und Michael Bosch haben an Oberbürgermeister Andreas Starke geschrieben und beantragt, dass „die Stadt Bamberg Zirkusaufführungen mit Wildtieren nicht mehr genehmigt. Zumindest solange, bis der Gesetzgeber entsprechende Klarheit geschaffen hat.“

„Nach unserer Recherche gibt es in Deutschland bereits Leitlinien für die Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben“, sagt Michael Bosch, „diese sind aber nicht rechtsverbindlich.“ Eine Gesetzgebung des Bundestags steht aus. Laut Ursula Redler gibt es andererseits bereits einschlägige Gerichtsurteile, die kommunale Wildtierverbote bestätigen. So z.B. vom Verwaltungsgericht München, bestätigt durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Der BayVGH betonte die Entscheidungsfreiheit der Städte bei der Ausgestaltung ihrer Veranstaltungskonzepte.

Michael Bosch verweist darauf, dass über 70 Städte in Deutschland, wie beispielsweise Köln, Erfurt, Leipzig, Düsseldorf, Osnabrück oder Heilbronn, bereits Verbote und Beschränkungen für reisende Zirkusbetriebe mit Wildtieren beschlossen haben.

Im Wesentlichen geht es darum, dass kommunale Flächen nur noch an Zirkusbetriebe vermietet werden, die keine „Tiere wild lebender Arten“ mitführen. „Um welche Tiere es sich hier handelt, ist in den Leitlinien genau beschreiben“, betont Ursula Redler.