Scheinwerfer an VW eingeschlagen
BAMBERG. Sachschaden von etwa 1500 Euro hinterließ ein Unbekannter an einem silberfarbenen VW Tiguan, bei dem im Distelweg zwischen Dienstagfrüh und Mittwochmittag der rechte Scheinwerfer eingeschlagen wurde.
36-Jährige rettete 90-jährige Fußgängerin möglicherweise das Leben
BAMBERG. Beim Rückwärtsfahren in eine Firmenzufahrt in der Pödeldorfer Straße übersah am Dienstagnachmittag ein Lkw-Fahrer eine Fußgängerin, die dort mit ihrem Rollator auf dem Gehsteig unterwegs war. Glücklicherweise wurde das Geschehen von einer 36-jährigen Autofahrerin beobachtet, die durch mehrmaliges Hupen den Lkw-Fahrer auf die Frau aufmerksam machte. Die Frau wurde so glücklicherweise nur leicht vom Fahrzeugheck des Lkw erfasst und stürzte. Die Verletzungen waren dadurch nur leichterer Art. Aufgrund ihres hohen Alters wurde die 90-Jährige jedoch vorsorglich ins Klinikum gebracht.
Die Rollator-Fahrerin verdankt so vermutlich der 36-jährigen Autofahrerin ihr Leben. Hätte diese nicht mit mehrmaligen Hupen reaktionsschnell auf die Gefahrensituation aufmerksam gemacht, wäre der Lkw des 43-Jährigen vermutlich über die Frau gerollt.
Schlägerei endet mit Widerstand gegen Polizeibeamte
BAMBERG. Am Mittwoch, gegen 22.15 Uhr, kam es am Troppauplatz zu einer Schlägerei. Ein 27-jähriger Mann wurde von einem Gleichaltrigen angegriffen und leichtverletzt. Im Rahmen einer eingeleiteten Fahndung konnte der Angreifer bei einer nahegelegenen Tankstelle von der Polizei festgenommen werden. Mit der Festnahme des Schlägers war dann aber offensichtlich sein 25-jähriger Begleiter nicht einverstanden, der zunehmend aggressiver wurde und auch noch versuchte, seinen Freund zu befreien. Trotz heftiger Gegenwehr konnte der Mann aber überwältigt und zur Polizei gebracht werden. Alle Beteiligten standen unter Alkoholeinfluss und brachten es bei Alkoholtests auf Werte zwischen 1,08 und 1,8 Promille.
Neben den Körperverletzungsanzeigen darf sich nun der zunächst unbeteiligte 25-jährige Freund des Schlägers auf Strafanzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und versuchte Gefangenbefreiung einstellen.