Schlägerei in Diskothek

Aufbruchsversuch

BAMBERG. Am Freitagnachmittag hat ein Unbekannter versucht ein Audi Cabriolet in einer Tiefgarage in der Innenstadt aufzubrechen. Der Dieb versuchte die Fahrertür des Autos zu knacken. Dies misslang jedoch. Es entstand ein Schaden in Höhe von ca. 50 Euro. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizei unter Tel. 0951/9129-210 zu melden.

Kennzeichen gestohlen

BAMBERG. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag hat ein Unbekannter auf einem Parkplatz im Spiegelgraben das vordere Kennzeichen an einem Nissan entwendet. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizei unter Tel. 0951/9129-210 zu melden.

3 Löcher in Kühlergrill

BAMBERG. Ein Unbekannter hat in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag in der Siechenstraße 3 Löcher in den Kühlergrill eines Opels gestochen. Es entstand Sachschaden in Höhe von 300 Euro. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizei unter Tel. 0951/9129-210 zu melden.

Radfahrer übersehen

BAMBERG. Am Freitagmorgen hat ein 81jähriger Autofahrer in der Memmelsdorfer Straße beim Abbiegen einen 72jährigen Radfahrer übersehen. Bei dem Unfall wurde der Radler leicht verletzt. Am Auto entstand ein Schaden in Höhe von 500 Euro.

Unter Drogeneinfluss

BAMBERG. Am Freitagabend wurde ein 22jähriger einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass der Audi-Fahrer offensichtlich unter Drogeneinfluss stand. Er musste sein Auto stehen lassen und bekommt nun eine Anzeige.

Schlägerei in Diskothek

BAMBERG. Am Samstag, gegen 2.20 Uhr, kam es in einer Diskothek in der Innenstadt zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gästen. In den Streit mischten sich dann noch andere ein. Eine Frau erhielt eine Kopfnuss und wieder andere Personen Schläge ins Gesicht. Die Bilanz des Ganzen war, dass mehrere der Beteiligten leichte Verletzungen erlitten haben.

Betrunkener Radler

BAMBERG. Am Samstag gegen Mitternacht ist ein 30jähriger Radler ohne Fremdeinwirkung in der Zollnerstraße gestürzt. Bei ihm konnte Alkoholgeruch festgestellt werden. Der Alkoholtest ergab einen stolzen Wert von 1.86 Promille. Den Radler erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

3 Gedanken zu „Schlägerei in Diskothek

  1. Zu „Radfahrer übersehen“:

    Die Memmelsdorfer Straße ist nahezu durchgehend mit benutzungspflichtigen Radwegen ausgestattet. Keiner dieser Radwege erfüllt auch nur näherungsweise die Anforderungen, die technisch und rechtlich erfüllt sein müssen (!), damit Benutzungspflicht angeordnet werden darf. Somit stellen gerade diese Radwege ein Unfallrisiko allererster Güte dar.

    Abbiegeunfälle, weil der den Radweg benutzende Zweiradfahrer durch den Kraftfahrer nicht bemerkt wird (Unachtsamkeit spielt ebenso eine wichtige Rolle wie mangelnde Sichtbeziehung auf Grund der Verkehrslenkung und Ortsgestaltung), nicht selten aber auch durch bewußte Vorfahrtmißachtung verursacht, gehören zu den häufigsten Unfällen, die Radfahrer erleiden – und sie ziehen in der Regel die schwersten Verletzungen nach sich.

    Genau aus diesem Grund wurde im Herbst 1997, vor beinahe zwei Jahrzehnten, die allgemeine Radwegbenutzungspflicht aus der Straßenverkehrs-Ordnung gestrichen. Sie darf nur noch im begründeten Ausnahmefall (Entschärfung einer außergewöhnlichen, ortsbedingten Gefahrenlage) angeordnet werden. Die Gefahrenlage ist im konkreten Einzelfall nachzuweisen.

    Selbst bei Vorliegen einer solchen Gefahrenlage muß der Radweg zwingend vorgegebenen Kriterien genügen. Sonst ist, so die höchstinstanzliche Rechtsprechung, die Anordnung der Benutzungspflicht unzulässig.

    Leider akzeptieren die meisten Verkehrsbehörden wie auch große Teile der Polizei diese Rechtslage nicht. Um die von den Radwegen ausgehende Gefährdung zu verschleiern, wird in Unfallberichten immer häufiger nicht erwähnt, daß der Radfahrer vorfahrtberechtigt auf einem (meist überdies mängelbehafteten) Radweg unterwegs war.

    Letztlich gebührt die Verantwortlichkeit für derartige Unfälle zu einem nicht geringen Teil der zuständigen Verkehrsbehörde sowie der an der Verkehrslenkung beteiligten Polizeibehörde aufgebürdet. Die jedoch waschen ihre Hände in Unschuld.

    • kann es sein, dass sie mal wieder maßlos übertreiben?

      Oder meinen Sie nur einen Teil der genannten Straße? Ich wüsste nicht, was ich im Osten bis ungefähr zur Grafensteinstraße zu bemängeln hätte. Besser kann es gar nicht sein – wenn ich nicht gerade als notorischer Kampfradler mit Anhänger die Straße blockieren will.

      Nach der Aral-Tanke wird es tatsächlich bedenklich. Da stimme ich zu. Doch sollen jetzt wegen uns die Häuser abgerissen werden? Geht ja wohl auch nicht.

      Deshalb würde es mich im Sinne der Radfahrer MIT Fußgängertoleranz wünschen, uns durch ihre Übertreibungen nicht immer wieder in falsches Licht zu rücken.

      Im Übrigen werden wir beide nichts dran änderen, dass in einer Autogesellschaft, alte Leute ohne Prüfung durch die Gegend fahren dürfen. Aber manche Kampfradler und rücksichtslose Egoisten oder Rechthaber unter uns sind mindestens noch viel schlimmer.

      • Was ist Übertreibung, wenn ich die Straßenverkehrs-Ordnung, die zugehörige Verwaltungsvorschrift, die einschlägigen technischen Regelwerke (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen, Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, …) sowie die geltende Rechtsprechung (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, …) ernstnehme und mich auf deren Aussagen beziehe? Schließlich geben sie die geltende Rechtslage sowie den anerkannten (!) Stand der Technik wieder.

        Auch die Versicherungswirtschaft betont, daß nicht regelkonforme Radverkehrsanlagen erheblich zum Unfallgeschehen beitragen. Die saugen sich das sicher nicht aus den Haaren, betreiben vielmehr Ursachenforschung, wie man sie sich eigentlich von den zuständigen Behörden und politisch Verantwortlichen wünscht.

        Nebenbei:

        Ein Fahrradanhänger kennzeichnet keinen „Kampfradler“, sondern einen Menschen, der ein Transportproblem intelligent löst. Und der BayVGH hat, in der Revision durch das BVerwG bestätigt, ausdrücklich festgehalten: Das Vorhandensein langsamer Verkehrsteilnehmer (z. B. Radfahrer) rechtfertigt keine Beschränkung (mit der Radwegbenutzungspflicht verbundenes Fahrbahnverbot), sondern gehört zum normalen Verkehrsalltag.

        Abschließend:

        Als Radfahrer MIT Fußgängertoleranz wünsche ich mir, nicht durch die Verkehrslenkung in Konfliktbereiche zum fußläufigen Verkehr gezwungen zu werden. Der zweite, damit untrennbar verbundene Wunsch wären Autofahrer MIT Radfahrertoleranz. Es gibt nämlich, wenngleich ich keineswegs alle über einen Kamm schere, zu viele OHNE.

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