Ladendieb wieder erkannt

Ladendieb wieder erkannt

Heiligabend kurz vor Geschäftsschluss erkannte der Ladendetektiv einen 20jährigen wieder, der am Tag zuvor ein Paar Reebok-Sneaker entwendet hatte. Der Dieb war nach dem Stehlen durch das Treppenhaus des Warenhauses in der Innenstadt geflüchtet und hatte dabei die 85-Euro-Schuhe gleich angelassen.

Offenbar hatte er nicht damit gerechnet, wiedererkannt zu werden. Die Strafanzeige wegen Diebstahls ist die eine Folge, die andere, dass er die Schuhe nun trotzdem bezahlen muss.

Flugtickets sind weg

Der Weihnachtsurlaub endete für ein junges Bamberger Pärchen anders als gedacht.

Die Flugscheine wurden durch den Postzusteller in den offenen Zeitungskasten eines Mehrfamilienhauses im Bamberger Osten gesteckt und offensichtlich rutsche das Kuvert in das Tagesblatt. Der Abonnent der Zeitung holte seine Zeitung und das innen liegende Kuvert, was er dann auch öffnete. Mit Erkennen, dass es nicht an ihn adressiert war, legte er das nun offene Kuvert im Treppenhaus ab im Glauben, dass es abgeholt wird.

Tatsächlich aber nahm ein unberechtigter das Kuvert an sich, in dem die Reisedokumente im Wert von 2000 Euro lagen. Die Flugscheine sind auf das Pärchen ausgestellt und nicht übertragbar. Die Anzeige wegen Diebstahls wird durch die PI Bamberg-Stadt bearbeitet.

Wer kann Hinweise geben?

Teures Fahrrad geklaut

Bereits am vergangenen Dienstag hatte ein 15-jähriger sein Corratec-Markenfahrrad versperrt vor dem Bambados abgestellt. In der Zeit von 17.50 Uhr bis 20.20 Uhr stahl ein bislang Unbekannter Täter das Rad.

Wer kann Hinweise auf den bislang Unbekannten Täter geben? Das Fahrrad ist grün/weiß lackiert.

Schlangenlinien und komisches Bremsen

Am 24.12.2015 um 18.35 Uhr wurde der Polizei telefonisch erklärt, dass ein Pkw auffällig gefahren wird. Die sofortige Fahndung nach dem Pkw in der Memmelsdorfer Straße war erfolgreich und bei der Kontrolle der 61-jährigen Pkw-Fahrerin wurde Alkoholgeruch festgestellt.

Der freiwillige Alkotest ergab den Atemalkoholwert von 0,60 mg/l. Die Blutentnahme und die Führerscheinsicherstellung sowie die Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr sind die Folge.