Kinder sollen in ihren Schulen bleiben dürfen

Mitteilung der GAL

GAL kritisiert ARE-„Beschulung“ und verlangt Ausnahmen für Bamberger Schulkinder

Mit einem Dringlichkeitsantrag für die Vollsitzung des Stadtrats am Mittwoch will die GAL erreichen, dass die Bamberger Flüchtlingskinder, die mit ihren Familien derzeit in die ARE (Aufnahme- und Rückführungseinrichtung für Balkanflüchtlinge) verlegt werden, wenigstens in ihren Schulen verbleiben können. Das Schulamt soll ihnen bezüglich des eigens für die ARE neu gegründeten Schulsprengels eine Ausnahmegenehmigung von der Sprengelpflicht erteilen.

Bei zahlreichen der schon zwangsweise umgezogenen Familien durften die Kinder von einem Tag auf den anderen nicht mehr in ihre gewohnte Schule gehen und werden jetzt mit einem so genannten „unterrichtlichen Angebot“ in der ARE angeblich beschult. Hier fragt die GAL kritisch nach, wie dies mit der Qualität der bayerischen Schulstandards und mit der gesetzlichen Schulpflicht vereinbar ist. Ganz grundsätzlich will die GAL auch die Rechtsgrundlage wissen, auf der die betroffenen Kinder überhaupt ihre Schule verlassen müssen.


 

In die gleiche Richtung zielt die

Mitteilung von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag

Schulpflichtigen Flüchtlingskindern wird Zugang zum Bildungssystem verweigert

Christine Kamm: Vorgehen der CSU-Regierung ist rechtlich unzulässig

40 schulpflichtige Kinder in Bamberg, 39 allein aus München in Manching: Bei der zwangsweisen Umsiedelung von Hunderten teilweise langjährig in Bayern lebenden Flüchtlingen aus den Westbalkanstaaten verstößt die CSU-Regierung nach Ansicht der flüchtlingspolitischen Sprecherin der Landtags-Grünen, Christine Kamm, massiv gegen Kindergrundrechte. Sie verweist auf geltendes EU-Recht (Art. 14 Abs. 2 S. 1 RL 2013/33/EU), wonach „der Zugang zum Bildungssystem … nicht um mehr als drei Monate, nachdem ein Antrag auf internationalen Schutz von einem Minderjährigen oder in seinem Namen gestellt wurde, verzögert werden“ dürfe.

„Das Herausreißen von jahrelang bei uns lebenden und die Regelschule besuchenden Kindern und die Überstellung in eine große Erstaufnahmeeinrichtung ist nicht nur unmenschlich und unsinnig, da es bisherige Integrations- und Schulleistungen zunichtemacht, sondern auch rechtswidrig“. Das Unterrichtsangebot in den Rückkehreinrichtungen sei äußerst reduziert und mit einem normalen Schulangebot nicht vergleichbar.

Rechtliche Konflikte sieht sie auch bezüglich der möglicherweise bereits erfolgten Arbeitsaufnahme der langjährig Geduldeten auf die CSU-Regierung zukommen. Hier schreibe EU-Recht (Art. 15 Abs. 1 RL 2013/33/EU) vor, dass – solange noch keine behördliche Entscheidung getroffen wurde – spätestens neun Monate nach Antragstellung der Arbeitsmarktzugang gewährt werden müsse. „Auch hier bewegt sich die CSU-Regierung auf dünnem Eis“. Sie sieht in dem momentan angewandten Rückführungsverfahren „diverse rechtliche Unwägbarkeiten“, die dadurch verschärft würden, dass den Betroffenen kein Zugang zu angemessener rechtlicher Beratung gewährt würde. „Dieses Vorgehen ist eines Rechtsstaats wie Bayern nicht würdig“, so Christine Kamm.