Haushalt: Radverkehr, Gartenbau und Bürger-Wohnprojekte auf dem Konversionsgelände

GAL will grüne Akzente im Haushalt setzen – insbesondere Bamberg-Ost soll profitieren

Mitteilung der GAL

Der Haushaltsentwurf für 2016 wird zwar erst Mitte November vorgelegt, aber die GAL hat bereits einige politische Pfähle dort eingesteckt, wo sie Gelder einsetzen will. An vorderster Stelle steht dabei der Radverkehr mit zwei Projekten: Seit mehreren Jahren immer wieder von der GAL beantragt und nun hoffentlich endlich aussichtsreich ist der Ausbau des Radverkehrs am Regensburger Ring, wo der jetzt bestehende Zwei-Richtungsradweg längst nicht mehr den verkehrsrechtlichen Vorschriften entspricht und bei zunehmender Nutzung durch die Beschäftigten und Studierenden der ERBA-Universität immer gefährlicher wird. Auch die Neugestaltung der Langen Straße (inklusive Radverkehr) steht bei der GAL oben auf der Liste. „Da wird zwar vermutlich im Haushaltsentwurf etwas eingeplant“, meint GAL-Stadtrat Peter Gack, „aber wir müssen wachsam sein, dass dies auch tatsächlich und zwar ausreichend im Haushaltsbeschluss bleibt.“ Maßnahmen seien dringend notwendig.

Zur Unterstützung der Gärtnerstadt wollen die Grünen einen Fonds „Erwerbsgärtnerei im Weltkulturerbe“ auflegen. Dazu betont GAL-Stadträtin Gertrud Leumer, dass der urbane Gartenbau eine tragende Säule das Weltkulturerbes sei, „und zwar wesentlich die funktionierenden Erwerbsbetriebe und nicht nur Museums- oder Schrebergärten.“ Genau diese Erwerbstätigkeit müsse aber entsprechend gefördert werden, da sie in der Stadt heutzutage weit weniger leicht umzusetzen sei als noch vor Jahrzehnten. „Da die Gärtnereien beim Wasserverbrauch ebenso viel zahlen müssen wie jeder Privatmann in seiner Wohnung fürs Zähneputzen, könnte hier ein Zuschuss helfen“, meint sie. Außerdem schlägt Leumer eine Prämie für Gartenbau auf den innerstädtischen Felder von April bis Oktober vor, „denn häufig lassen Gärtnerfamilien die Flächen lieber brach liegen, weil der Gartenbau finanziell keinen großen Gewinn verspricht.“ Allein schon in der Aufwertung und Wertschätzung der Erwerbsgärtnerei durch einen solchen Fonds sieht Leumer ein wichtiges Signal.

Für die Entwicklung des Konversionsgeländes will die GAL eine Unterstützung innovativer Wohnprojekte wie etwa Mehrgenerationen-Wohnen, flexibles Wohnen, interkulturelles Wohnen, Gemeinschaftsnutzungen usw. „Solche Bürgerprojekte können durch ein Programm angeschoben werden, das rechtsanwaltliche Beratung, Informationsaustausch oder Fortbildungsveranstaltungen finanziert“, erklärt Fraktionsvorsitzende Ursula Sowa. Auch ein BürgerInnenbüro als Anlaufstelle vor Ort kann sie sich vorstellen, das Projekte vernetzt, koordiniert und Nachbarschaft organisiert.

Weitere grüne Akzente will die GAL-Stadtratsfraktion setzen, die vorwiegend in Bamberg-Ost angesiedelt sind: die energetische Sanierung der Blauen Schule, das Stadtteil-Projekt „Löwenzahn“ in der Starkenfeldstraße und mehr Asylsozialberatung bzw. Unterstützung für das Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe.

„Zu erwarten sind dann wieder die üblichen Anträge der anderen Fraktionen über Zuschüsse für Chapeau Claque und den Spielplatzetat, die jedes Jahr absichtlich nicht im Haushaltsentwurf enthalten sind, um als Spielwiese für die großen Fraktionen zu dienen“, fügt Ursula Sowa noch hinzu. „Wie spielen dann halt mit und unterstützen die Anträge der Kollegen wie gewohnt jedes Jahr, weil es in der Substanz richtig ist, auch wenn dieses Verfahren ein leicht durchschaubares Politmanöver ist.“

 

Ein Gedanke zu „Haushalt: Radverkehr, Gartenbau und Bürger-Wohnprojekte auf dem Konversionsgelände

  1. Die Aufhebung des rechtswidrig als benutzungspflichtig ausgewiesenen und gefährlichen Zweirichtungsradwegs entlang des Regensburger Rings und der Magazinstraße ist zwingend erforderlich – und müßte ohne Wenn und Aber jetzt und sofort erfolgen, unabhängig von jeglicher künftigen Neugestaltung.

    Die bekanntgewordenen Pläne der künftigen Radverkehrsführung überzeugen nicht. Sie sehen nur vor, was nach rechtlichem Stand das Mindesterforderliche bedeutet, um ggf. juristisch bestehen zu können. Mit sicherer Verkehrsgestaltung haben sie wenig, mit Förderung des Radverkehrs absolut nichts zu tun.

    Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO sieht vor, daß benutzungspflichtige Radwege (dazu zählen auch Radfahrstreifen) – ggf. über die rechtlichen gebotenen Regelmaße hinaus – einen den gewünschten Verkehrsbedürfnissen entsprechenden Querschnitt benötigen. Im Umkehrschluß bedeutet das: Werden nur Regel- oder Mindestmaße erfüllt oder nicht einmal das, ist stärkerer Radverkehr nicht gewollt. Die fragliche Strecke aber ist eine Hauptachse für das Fahrrad, nicht zuletzt bedingt durch die Standorte der Universität.

    Der Straßenzug ist insgesamt recht übersichtlich, eine größere Gefahrenlage nicht erkennbar. Von daher wäre die Anordnung benutzungspflichtiger Radwege oder -fahrstreifen ohnehin fragwürdig. Das Verkehrsaufkommen darf gemäß höchstinstanzlicher Rechtsprechung kein alleiniges Entscheidungskriterium sein. Und Fahrspuren, insbesondere (zu) schmale, für den Radverkehr ohne ausreichenden seitlichen Sicherheitsraum zu Kraftfahrzeugen behindern nicht nur. Sie erhöhen die Gefährdung erheblich, da sie Kraftfahrer zum Überholen / Vorbeifahren ohne ausreichenden Seitenabstand (gemäß Rechtsprechung mindestens 1,5 m, ggf. mehr) animieren, wären also kontraproduktiv. Das gilt für alle Varianten, baulich oder markiert, benutzungspflichtig oder nicht.

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