Fußgängerin von Radler gerammt

Dreister Diebesbande das Handwerk gelegt

HALLSTADT, LKR. BAMBERG / HAßFURT. Bereits eine Stunde nachdem am Freitag eine dreiköpfige Diebesbande in Hallstadt einen hochwertigen Tabletcomputer gestohlen hatte, konnten unterfränkische Polizeibeamte das Trio im gut 30 Kilometer entfernten Haßfurt festnehmen. Die hervorragende Zusammenarbeit zwischen dem Geschädigten, der ober- und der unterfränkischen Polizei zahlte sich aus. Mittlerweile sitzen die drei rumänischen Staatsangehörigen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg in Untersuchungshaft.

Zur Mittagszeit suchten zwei der 22, 31 und 39 Jahre alten Männer einen Telefonladen in der Hallstadter Emil-Kemmer-Straße auf. Nachdem sie den Ladeninhaber zunächst in einem Verkaufsgespräch abgelenkt hatten, entwendete einer der beiden geschickt das iPad des Verkäufers. Als der Geschädigte wenige Minuten später den Diebstahl bemerkte und die Polizei alarmierte, hatten die Langfinger das Geschäft bereits in unbekannte Richtung verlassen.

Wertvolle Hinweise des Bestohlenen

Die Täter rechneten allerdings nicht mit den technischen Kenntnissen des Bestohlenen. Noch während eine Bamberger Polizeistreife die Diebstahlsanzeige beim Geschädigten in Hallstadt aufnahm, konnte dieser wertvolle Hinweise für die Fahndung nach den Dieben liefern. Die oberfränkischen Polizeibeamten setzten sich daraufhin umgehend mit ihren unterfränkischen Kollegen in Verbindung, die sich sofort mit mehreren Polizeistreifen an der Fahndung beteiligten.

Auf frischer Tat gestellt

Die intensiven Maßnahmen zeigten bereits wenig später Erfolg. Polizeibeamte konnten die Gesuchten in einem Baumarkt im Haßfurter Gewerbegebiet ausfindig machen. Die Polizisten aus Haßfurt ertappten die zwei gesuchten Männer auf frischer Tat, als diese bei einem weiteren Trickdiebstahl eine Verkäuferin um 200 Euro erleichtert hatten und nun flüchten wollten. Auch ihr Komplize, der in einem Wagen mit britischen Kennzeichen vor dem Baumarkt auf die Männer wartete, ergriff nun die Flucht. Die Polizeibeamten stoppten sein Fahrzeug nach wenigen Metern und nahmen den Fahrer fest. Im Auto des Trios entdeckten die Beamten schließlich das in Hallstadt gestohlene iPad sowie ein Bündel Geldscheine, die vermutlich von weiteren Diebstahlsdelikten stammen.

Überörtlich aktive Täter

Bei der anschließenden Personenüberprüfung durch die Kriminalpolizei Schweinfurt stellten die Beamten fest, dass die drei rumänischen Staatsangehörigen offensichtlich auch überörtlich mit derartigen Eigentumsdelikten aufgefallen sind. Zuständigkeitshalber übernahm die weiteren Ermittlungen das Fachkommissariat für Eigentumsdelikte der Kripo Bamberg. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg erging am Samstag gegen das Trio Untersuchungshaftbefehl. Die Männer müssen sich nun wegen schweren Bandendiebstahls verantworten und warten in getrennten Justizvollzugsanstalten auf ihre Hauptverhandlung.

Wem gehört das Fahrrad?

BAMBERG. Am Sonntagmorgen wurde am Grünen Markt ein junger Mann beobachtet, als dieser ein Fahrrad der Marke Performance/Force, grau, an sich nahm und Richtung Maximiliansplatz schob. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der stark angetrunkene 28-Jährige offensichtlich das Fahrrad entwendet hatte. Der Besitzer des Fahrrades wird gebeten, sich bei der Polizei, Tel. 0951/9129-210, zu melden.

Außenspiegel mitgenommen

BAMBERG. Den Außenspiegel eines in der Mohnstraße/Gereuthstraße geparkten blauen Audi riss in den Morgenstunden des Sonntags ein Unbekannter ab und entwendete diesen anschließend. Der Entwendungsschaden beziffert sich auf ca. 200 Euro.

Beifahrerseite verkratzt

BAMBERG. In der Zeit vom 13. bis 19.9.2015 verkratzte ein Unbekannter beide Türen der Beifahrerseite eines in der Gertraudenstraße geparkten blauen Opel Astra, so dass Sachschaden in Höhe von ca. 1000 Euro zurück blieb. Zeugen zur Sachbeschädigung werden gebeten, sich bei der Polizei, Tel. 0951/9129-210, zu melden.

Fußgängerin von Radler gerammt

BAMBERG. Eine Fußgängerin ging am Sonntagmittag bei Grünlicht von der Oberen Brücke kommend über die Lange Straße. Plötzlich kam ein Radler „wie ein Gestörter“ bei Rotlicht auf dem rechten Radweg stadtauswärts angefahren und rammte die Fußgängerin, welche sich dabei leicht verletzt wurde. Der Radler fuhr ohne anzuhalten weiter, er wird wie folgt beschrieben: ca. 50 Jahre alt, korpulent, 180 cm groß, hellhäutig, blonde bzw. graue Haare, keine Kopfbedeckung, bekleidet mit einer grauen Jacke, war mit einem Citybike unterwegs. Zeugen zum Unfallverursacher werden gebeten, sich bei der Polizei unter Tel. 0951/9129-210, zu melden.

Sich nicht um Schaden gekümmert

BAMBERG. Ohne sich um den entstandenen Schaden in Höhe von 2000 Euro zu kümmern, entfernte sich in der Unteren Sandstraße am Wochenende ein unbekannter Fahrzeuglenker, nachdem er einen dort geparkten VW Golf anfuhr und beschädigte. Zeugenhinweise zur Unfallflucht erbittet die Polizei, Tel. 0951/9129-210.

Mofa-Fahrer übersehen

BAMBERG. Ein Fahranfänger (begleitetes Fahren mit 17) wollte am Samstagmittag vom Oberen Stephansberg in Richtung Würzburger Straße abbiegen. Dabei übersah er einen von links kommenden, vorfahrtsberechtigten Mofa-Fahrer und stieß mit diesem zusammen. Bei dem Unfall entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von ca. 1200 Euro.

Mofa-Roller fuhr 50 km/h

BAMBERG. In den Morgenstunden des Montags wurde ein Rollerfahrer in der Zollnerstraße/Berliner Ring kontrolliert. Wie sich herausstellte fuhr der Mofa-Roller anstatt der 30 km/h jedoch 50 km/h. Der Roller wurde vorläufig sichergestellt und der Fahrer erhält eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

3 Gedanken zu „Fußgängerin von Radler gerammt

  1. Zu „Fußgängerin von Radler gerammt“:

    Keine Frage – wer sich wie beschrieben verhält, gehört aus dem Verkehr gezogen – im wahrsten Sinne des Wortes. Ein solcher Mensch darf weder das Steuer eines Kraftwagens noch den Lenker eines Zweirads, ob mit oder ohne Motor, in den Händen halten.

    Glücklicherweise ist die große Mehrheit der Radfahrer nicht so gestrickt. Doch sie alle leiden unter diesem Gebaren. Denn derartige Vorkommnisse setzen sich im Gedächtnis fest, werden verallgemeinert und bedienen von interessierter Seite geschürte Vorurteile.

    • Es stimmt, immer sind es die Minderheiten, die den Ruf versauen.

      Fußgänger die gedankenlos auf dem Radweg herumträumen oder keinen Platz mehr auf dem Radweg übrig lassen.
      Radfahrer, die lieber auf dem Gehsteig rasen oder mitten durch die Fußgängerzone brettern.
      Autofahrer, die nur zu gerne auf Radwegen parken oder Radler abdrängen.

      Doch wenn ich sehe, dass manche Radfahrer, einer ist dabei sehr auffällig mitsamt seinem Anhänger, vorsätzlich sogar sehr gute Radwege ignorieren, dann frage ich mich schon, ob ich es nicht mit einem penetranten Egoisten und notorischen Rechthaber zu tun habe.
      Es mag durchaus sein, dass die Vorschrift der Nutzung selbst guter Radwege nicht zwingend ist. Doch wer sich so ignorant verhält, braucht sich nicht wundern, wenn man Gegenwind bekommt.

      Leider hat es zuletzt wieder einen toten Radfahrer gegeben, der nicht an die Gesetze einer roten Ampel glaubte. Noch schlimmer ist es, wenn Menschen durch ignorante Idioten zu Schaden kommen und schwer verletzt werden. Das gilt für die Kampfradler genauso wie für Autoidioten. Da soll ja keiner kommen und den ersten Stein werfen. Schon gar nicht die Radfahrer, denen man nicht einmal habhaft werden kann, weil sie nicht registriert sind und Narrenfreiheit für sich in Anspruch nehmen.

      • Zum jüngst getöteten Radfahrer verweise ich auf meinen diesbezüglichen Kommentar: https://www.bamberger-onlinezeitung.de/2015/09/19/schwerer-verkehrsunfall-fordert-todesopfer/#comments.

        Was den Anhänger und das „Ignorieren“ von Radwegen betrifft:

        Die allgemeine Radwegbenutzungspflicht ist vor knapp 18 (!) Jahren deshalb abgeschafft worden, weil die Benutzung straßenbegleitender Radwege grundsätzlich deutlich gefährlicher ist als das Radeln auf der Straße (siehe auch die tödlichen Unfälle im vergangenen Herbst in Hirschaid sowie im Januar in Bamberg!). Sie darf nur

        – ausnahmsweise (das ist bis zum Bundesverwaltungsgericht so bestätigt worden)

        – nach gründlicher Prüfung

        – im Einzelfall

        angeordnet werden, wenn diese Anordnung

        – eine in der Örtlichkeit begründete,

        – das normale Maß erheblich überschreitende

        Gefahrenlage entschärft und (!)

        – weniger gravierende Maßnahmen als das Radfahrverbot auf der Fahrbahn keinen Erfolg versprechen.

        Weder der ungehindert schnelle Autoverkehr noch Gefährdungen, die auf (oft vorsätzlichen) Regelverstößen anderer Verkehrsteilnehmer beruhen, rechtfertigen somit die Anordnung benutzungspflichtiger Radwege.

        Selbst, wenn eine entsprechende Gefahrenlage vorliegt, müssen Radwege qualitative und andere Bedingungen (ausreichend verbleibender Raum für Fußgänger => u. a. innerorts mindestens 2,5 m breite Gehwege) erfüllen. Sonst ist die Anordnung nicht zulässig, da auch nicht geeignet, die Gefahrenlage zu entschärfen.

        In und um Bamberg ist mir kein einziger straßenbegleitender Radweg bekannt, der die rechtlichen und qualitativen Anforderungen an eine rechtmäßig angeordnete Benutzungspflicht erfüllt.

        Überdies heißt es in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung ausdrücklich: „Die vorgegebenen Maße … beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder … wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel … nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen“. Und wenn schon die Anforderungen für die Benutzung mit einspurigen Fahrrädern nicht oder allenfalls so eben noch erfüllt sind, kann mit Fug und Recht von einer Unzumutbarkeit für mehrspurige Fahrräder und Gespanne ausgegangen werden.

        Warum also sollten sich Radfahrer freiwillig der Gefahr auf (noch dazu unzureichenden) Radwegen aussetzen? Überdies ist ein mehrspuriges Gefährt schon auf regelkonformen Radwegen kaum sicher zu überholen noch kann mit ihm selbst sicher überholt werden. Radverkehr sinnlos auszubremsen, mag zwar die Absicht mancher Verkehrsplaner sein. Doch der Förderung eines menschen-, stadt- und umweltverträglichen Verkehrsmittels dient es mitnichten.

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