Schwerer Verkehrsunfall fordert Todesopfer

Schwerer Verkehrsunfall fordert Todesopfer

Bamberg. Zu einem tödlichen Verkehrsunfall sucht die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt noch Zeugenhinweise:

Am Freitag, gegen 14.50 Uhr, überquerte ein 73-jähriger Radfahrer die Kreuzung Hallstadter Straße/Kronacher Straße offenbar bei Rotlicht. Er war von der Bamberger Innenstadt kommend Richtung Hallstadt gefahren. Zunächst konnte ein querender Pkw-Fahrer dem Radfahrer noch ausweichen, einem Kleinlasterfahrer, er war die Kronacher Straße in Richtung Laubanger gefahren, gelang dies aber nicht. Der Radfahrer stieß mit dem Kleintransporter zusammen und stürzte anschließend zu Boden. Dabei zog sich der 73-jährige so schwere Kopfverletzungen zu, an deren Folgen er letztendlich verstarb.

Mögliche Zeugen werden bitte gebeten, sich unter Tel. 0951/9129-210 zu melden.

Handtaschendiebstahl

Bamberg. Am Freitag, gegen 21.50 Uhr, kam es am Weidendamm zu einem Handtaschendiebstahl. Ein Unbekannter näherte sich einer 50-jährigen Frau von hinten und entriss ihr die Handtasche. Anschließend rannte der Täter in Richtung Erba-Gelände weg. Die Handtasche konnte wenig später aufgefunden werden, daraus entwendet war nichts worden. Die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt bittet diesbezüglich um Zeugenmeldungen. Insbesonders wird ein Radfahrer gesucht, der den Tathergang beobachtet haben dürfte. Hinweise bitte unter Tel. 0951/9129-210.

Alkohol

  • Bamberg. Offenbar mit einem Bierkrug wurde am Freitag, gegen 22 Uhr, ein 39-jähriger aus Memmelsdorf angegriffen. Der Geschädigte war während eines Trinkgelages in der Kantstraße mit einem 38-jährigen Bamberger in Streit geraten. Dieser schlug dann mit einem Bierkrug zu, der 39-jährige wurde im Gesicht verletzt. Er mußte sich anschließend im Klinikum behandeln lassen. Alle Beteiligte waren erheblich angetrunken, die genauen Hintergründe der Schlägerei sind noch nicht bekannt.
  • Bamberg. Eine weitere Auseinandersetzung wurde aus der Eichendorffstraße gemeldet. Ein 21-jähriger versuchte hier am Samstag Früh, kurz nach Mitternacht, eine Bekannte anzugreifen, diese wehrte sich aber mit einem Pfefferspray. Da sich der 21-jährige auch durch die eingesetzten Polizeibeamten nicht beruhigen ließ und erheblich angetrunken war, mußte er die Nacht in einer Ausnüchterungszelle verbringen.

Ein Gedanke zu „Schwerer Verkehrsunfall fordert Todesopfer

  1. Zu „Schwerer Verkehrsunfall fordert Todesopfer“:

    Der polizeilichen Pressemeldung zu Folge steht noch keineswegs fest, daß tatsächlich der Radfahrer das Rotlicht mißachtet hat. Er kann nicht mehr aussagen. Der Unfallgegner hingegen wird sich ggf. kaum selbst belasten.

    Fatal: Selbst, wenn die weiteren Ermittlungen ein gegenteiliges Ergebnis zeitigen (das geschieht in mehr als der Hälfte aller Fälle, in denen zunächst Radfahrer belastet werden), wird allein die Ersteinschätzung des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten in die offiziellen Statistiken eingehen.

    Doch gesetzt den Fall, der Radler hat sich falsch verhalten:

    In das gern verbreitete Feindbild des halbstarken Rüpelradlers, des rücksichtslosen Rasers paßt der 73-Jährige schwerlich. Eher ist Fahrlässigkeit, Unaufmerksamkeit anzunehmen. Das entschuldigt zwar nicht das Vergehen. Doch „wer … ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein“, heißt es im Neuen Testament (Joh. 8-7).

    Die fragliche Kreuzung einschließlich aller zuführenden Straßen ist für alle Verkehrsteilnehmer gut einsehbar. Einer der Unfallgegner muß zudem vor der Kollision eine kreuzende Fahrspur überquert haben. War der Unfall unter diesen Umständen wirklich unvermeidbar?

    „Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann“ (StVO, §3-1). „Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber … älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“ (StVO, §3-2a).

    „Die Todesstrafe ist abgeschafft“ (Grundgesetz, Art. 102). Man hat den Eindruck, im Straßenverkehr wird sie um des unbedingten Autovorrangs willen hingenommen.

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