Radlerin übersehen

Geldtasche entwendet

BAMBERG. Während ein Kunde am Mittwochmittag auf dem Parkplatz der Fa. Hornbach am Laubanger seine Einkäufe tätigte, legte er nach der Bezahlung an der Kasse seine schwarze Geldtasche mit über 150 Euro Bargeld im Einkaufswagen ab. An seinem Pkw angelangt, verstaute er seine Einkäufe im Kofferraum und schob den Wagen zurück zur Sammelstelle und fuhr weg. Als er anschließend das Fehlen der Geldtasche bemerkte, fuhr er sofort zum Parkplatz zurück, konnte diese jedoch nicht mehr finden. Zeugenhinweise zum Diebstahl nimmt die Polizei, Tel. 0951/9129-210, entgegen.

Diebespärchen fiel auf

BAMBERG. Einem Detektiv eines Geschäftes in der Bamberger Innenstadt fiel am Dienstagmorgen ein Pärchen mit ziemlich großer Tasche auf, das in Richtung ZOB lief. Dieser verständigte die Polizei und verfolgte das Pärchen, das zu einem Pkw, in dem ein weiterer Mann saß, lief und einstieg. Nachdem der Detektiv sich zu erkennen gab und die Wegfahrt verhinderte, verließ die Frau den Wagen und lief Richtung Innenstadt davon. Von der eintreffenden Polizeistreife wurden die beiden Männer vorläufig festgenommen, nachdem sich in der Tasche tatsächliche hochwertige Parfums im Gesamtwert von ca. 1500 Euro befanden. Wie sich herausstellte hatten sie die Sachen in einem Geschäft in der Innenstadt ohne Bezahlung durch die Kasse geschmuggelt. Das Pärchen war bereits wegen gleichgelagerter Ladendiebstähle im Bundesgebiet in Erscheinung getreten.

Sachbeschädigungen

Zeugen zu den Sachbeschädigungen werden gebeten, sich bei der Polizei, Tel. 0951/9129-210, zu melden

  • BAMBERG. An einem in der Moosstraße/Kloster-Langheim-Straße abgestellten Pkw wurde von Dienstag auf Mittwoch von einem Unbekannten ein Reifen zerstochen und Schaden von 100 Euro hinterlassen.
  • Gegen ein versperrt abgestelltes Fahrrad, welches auf dem Fahrradabstellplatz des Wilde Rose Kellers am Oberen Stephansberg stand, wurde von einem Unbekannten vermutlich getreten. Hierbei brach der Kettenschutz, das hintere Schutzblech wurde verbogen und das Rücklicht abgerissen.

Unfallfluchten

Zeugenhinweise zu den Unfallfluchten nimmt die Polizei, unter Tel. 0951/9129-210, entgegen.

  • BAMBERG. In der Hubertusstraße stieß vermutlich ein Fahrradfahrer in der Zeit von Dienstagnachmittag bis Mittwochmorgen gegen einen geparkten silbernen Opel und hinterließ Sachschaden in Höhe von 200 Euro.
  • Am Mittwochmorgen fuhr ein unbekannter Fahrzeuglenker auf dem Parkplatz vom „Fränkischen Tag“ gegen einen geparkten roten VW und entfernte sich anschließend unerlaubt. Zurück blieb Sachschaden in Höhe von ca. 1000 Euro.
  • Vermutlich beim Ein- oder Ausparken stieß am Mittwoch, zwischen 6:55 Uhr und 17:30 Uhr, ein Unbekannter in der Coburger Straße/Thorackerstraße gegen einen geparkten grauen Suzuki. Ohne sich um den entstandenen Schaden in Höhe von 300 Euro zu kümmern, fuhr der Unfallverursacher davon.
  • In der Geisfelder Straße/Nürnberger Straße stieß ein Unbekannter gegen den Ampelmast einer Lichtzeichenanlage und verließ die Unfallstelle, ohne sich um den Schaden in Höhe von 1000 Euro zu kümmern.

Radlerin übersehen

BAMBERG. Beim Rechtsabbiegen von der Straße Am Börstig in die Kronacher Straße übersah am Mittwochmorgen eine Daimler-Fahrerin eine von links kommende, vorfahrtsberechtigte Radfahrerin und stieß mit dieser zusammen. Beim Sturz wurde die 20-jährige Radlerin leicht verletzt, am Fahrrad entstand Schaden in Höhe von ca. 50 Euro.

5000 Euro Sachschaden

BAMBERG. Von der Gaustadter Hauptstraße wollte am Mittwochnachmittag ein Honda-Fahrer nach links in eine Hofeinfahrt abbiegen. Dabei übersah er einen entgegenkommenden Renault-Fahrer und es krachte. Bei dem Unfall wurde niemand verletzt, der entstandene Gesamtsachschaden wird auf ca. 5000 Euro geschätzt.

Golf-Fahrer fiel auf

BAMBERG. Aufgrund seiner Fahrweise fiel am Mittwochabend ein Golf-Fahrer einer Zivilstreife auf dem Münchner Ring/Berliner Ring auf. Bei der anschließenden Kontrolle konnte drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Der 37-Jährige gab den Drogenkonsum zu, die Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel, eine Blutentnahme im Klinikum und eine Anzeige waren die Folge.

Ein Gedanke zu „Radlerin übersehen

  1. Zu „Radlerin übersehen“:

    Die Polizei verschweigt in ihrem Unfallbericht, daß die Radlerin sich auf dem benutzungspflichtigen Radweg befand. Warum ist das relevant?

    Benutzungspflichtige Radwege dürfen seit Oktober 1997 (!) nur angeordnet werden, wenn sie eine das normale Maß erheblich übersteigende, nachgewiesene Gefahrenlage entschärfen. Selbst, wenn eine solche Gefahrenlage existiert, muß der Radweg zudem vorgegebene Qualitätskriterien einhalten.

    Der Grund, daß – höchstintanzlich durch die Rechtsprechung bestätigt (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht) – die Radwegbenutzungspflicht nach dem Willen des Verordnungsgebers eine rechtfertigungsbedürftige Ausnahme, das Radfahren auf der Fahrbahn hingegen den Normalfall darstellt, ist: Bei Benutzung von Radwegen sind die Radler einem erheblich höheren Unfallrisiko ausgesetzt. Eine der Hauptursachen ist, daß ihr Vorfahrtsrecht durch aus der parallel führenden Straße abbiegende sowie aus untergeordneten Einmündungen (Straße,aber auch Grundstück) kommende Kraftfahrzeuglenker sehr häufig mißachtet wird.

    Eine die Benutzungspflicht rechtfertigende Gefahrenlage ist auf der Kronacher Straße nicht erkennbar. Hingegen bilden, wie der aktuelle Unfall zeigt, die Einmündungen eine stete Bedrohung. Somit muß der Verkehrsbehörde eine Mitverantwortung zugesprochen werden.

    Auch die Polizei verbreitet nach wie vor die Mär vom angeblich sicheren Radweg. Unfälle wie dieser wären geeignet, dies zu hinterfragen. Also läßt man das wesentliche Detail in der Berichterstattung lieber weg.

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