Der Bußgeld-Katalog soll eigentlich rücksichtsvolles Verhalten im Verkehr fördern. Die Höhe des Bußgeldes für das sogenannte Kavaliersdelikt Zuparken von Gehwegen ist jedoch seit Jahrzehnten eine Einladung an Falschparker und inflationsbereingt immer billiger geworden. Tatsächlich wird ein Falschparker nur 1,5 mal im Jahr „erwischt“. Das sind umgerechnet 15 Cent pro Arbeitstag – was in keinem Verhältnis zu einem Parkschein oder den bald fälligen 60 € fürs Schwarzfahren steht. Nehmen wir uns daher unsere Nachbarländer als Vorbild und lassen das „Knöllchen“ für das asoziale und gefährdende Gehwegzustellen auf das EU-Niveau von 80 Euro steigen. Das ist das Ziel einer an Bundesverkehrsminister Dobrindt gerichtete Petitionskampagne von Unterstützern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden. Jetzt ist die richtige Zeit dafür, denn im Augenblick wird der Bußgeldkatalog in einem Arbeitskreis von Bund und Ländern ohne Beteiligung der Öffentlichkeit diskutiert.
Hier geht es direkt zur Petition an Verkehrsminister Dobrindt: https://www.openpetition.de/petition/online/machen-Sie-das-Zuparken-teurer-Herr-Verkehrsminister
In dem Zusammenhang sollte auch gleich das Bußgeld für das Radfahren auf
dem Gehweg / Bürgersteig / Fußgängerüberweg drastisch erhöht werden.
Dazu sollte auch ein Bußgeld für Fußgänger, die auf der Straße oder dem Fahrradweg laufen eingeführt werden, vor allem für Boatpeoples (Schiffstouristen)!
Ich stimme insoweit zu, wenn – leider gibt es auch solche – Radfahrer sich rücksichtslos verhalten. Doch das ist, insbesondere, wenn es vorsätzlich geschieht, eine Minderheit.
Ich habe viele Menschen, mit denen ich deswegen ins Gespräch kam, darauf hingewiesen, daß Radfahren auf dem Gehweg Probleme bereitet und das Verkehrsklima vergiftet. Nahezu alle – vorwiegend, aber nícht nur Frauen mittleren und reiferen Alters – erklärten übereinstimmend, daß sie sich wegen rücksichtsloser und aggressiver Autofahrer nicht auf die Fahrbahn trauen. Dieses Argument kann ich aus eigener Erfahrung nachvollziehen, wenngleich ich als erfahrener Viel-, Alltags-, Ganzjahres- und Allwetterradler damit wohl besser umgehen kann.
Leider haben die Radfahrer seitens Behörden und Justiz keine Hilfe zu erwarten. Die Polizei interessiert sich für Rücksichtslosigkeiten gegenüber Radlern überhaupt nicht. Die Staatsanwaltschaft nimmt Verfahren gar nicht erst auf oder stellt sie nach einer Schamfrist ein – mit zum Teil haarsträubenden Begründungen. Beide Behörden versuchen sich auch in Einschüchterung des Anzeigeerstatters. Und die Verkehrsbehörde meint, (wenn überhaupt,) mit Radverkehrsanlagen, die angesichts der rechtlichen und fachlichen Vorgaben jeglicher Beschreibung spotten und oft Gefahren erst verursachen, das Problem angehen zu können.
Des weiteren ist auch schwer vermittelbar, daß unzulässigerweise mancherorts bei beengten Verhältnissen gemeinsame oder nebeneinander liegende Geh- und benutzungspflichtige Radwege angeordnet oder Gehwege für Radverkehr freigegeben werden, an anderer – räumlich oft mehr Platz bietender – Stelle hingegen Radverkehr verboten ist.
Erst, wenn die verantwortlichen Behörden beginnen, sich nicht als verlängerter Arm der Autolobby zu verhalten und die Belange der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer angemessen zu beachten, wird sich eine positive Änderung des Verkehrsklimas ergeben. Hierzu sind überdies deutliche Änderungen in der Fahrausbildung sowie in der Verkehrserziehung der Kraftfahrer vonnöten.
Zwar ist der Ansatz grundsätzlich zu begrüßen. Solange aber zwar bewirtschaftete Stellplätze streng überwacht werden (manchmal bleibt kaum die Zeit, den Parkschein zu besorgen), selbst stark gefährdendes Falschparken jedoch (offensichtlich beabsichtigt) ungeahndet bleibt, helfen noch so hohe Verwarnungs- und Bußgelder nicht.