Handtasche geklaut
BAMBERG. Während ihrer Arbeit in einem Geschäft in der Innenstadt wurde in den Morgenstunden des Mittwochs einer Angestellten die Handtasche samt Inhalt im Wert von 250 Euro von einem Unbekannten gestohlen.
Lederschuhe entwendet
BAMBERG. Während seines Aufenthalts im Schwimmbad in der Pödeldorfer Straße wurden einem Badegast am Dienstag, zwischen 19:30 Uhr und 21:30 Uhr, ein Paar braune Lederschuhe der Marke Alan Edmonds im Wert von 400 Euro, welche er vor seinem Spind abgestellt hatte, von Unbekannten entwendet.
Fahrrad mitgenommen
BAMBERG. Aus der Garage eines Anwesens in der Hans-Wölfel-Straße entwendete in der Zeit vom 31.10.14 bis 18.11.14 ein Unbekannter ein Herren-Mountainbike der Marke Cube, weiß, 27-Gang, im Wert von 1500 Euro.
Vorfahrt missachtet
BAMBERG. Als ein Ford-Fahrer am Dienstagnachmittag an der Einmündung Heinrichsdamm/Schützenstraße nach rechts abbog, übersah er eine von rechts kommende, vorfahrtsberechtigte Daimler-Fahrerin und es krachte. Bei dem Unfall wurde niemand verletzt, der entstandene Gesamtsachschaden wird auf ca. 5000 Euro geschätzt.
Radlerin übersehen
BAMBERG. Als am Dienstagnachmittag ein Golf-Fahrer in der Magazinstraße verkehrsbedingt halten musste, nutzte dies seine Beifahrerin zum Aussteigen. Dabei übersah sie aber eine von hinten heranfahrende Radfahrerin. Diese stieß beim Ausweichen gegen die offen stehende Tür, stürzte und verletzte sich dabei leicht. An den Fahrzeugen entstand kein Schaden.
Aufgrund nasser Fahrbahn gestürzt
BAMBERG. Eine Schülerin befuhr am Mittwochmittag den Unteren Stephansberg in Richtung Stadtmitte. Nachdem sie abbremsen musste, stürzte das Mädchen aufgrund der nassen Fahrbahn und verletzte sich dabei leicht an Schulter und Kopf.
Auffahrunfall
BAMBERG. Als eine Opel-Fahrerin am Mittwochmittag von der Hallstadter Straße kommend nach rechts in die Emil-Kemmer-Straße einbiegen wollte, fuhr sie aus Unachtsamkeit auf einen vor ihr fahrenden, verkehrsbedingt bremsenden Mazda-Fahrer auf. Der Mazda-Fahrer wurde dabei leicht verletzt, an den Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von ca. 4500 Euro.
Zu: „Radlerin übersehen“
Der Bericht erweckt, ohne daß es tatsächlich behauptet wird, den Eindruck, die Radlerin habe in unvorsichtiger Weise versucht, rechts am haltenden Pkw vorbeizufahren, trüge somit zumindest eine erhebliche Mitschuld am Unfall.
Man muß ortskundig sein – und dann erschließt sich, weshalb offenkundig die Fahrtrichtung der beteiligten Fahrzeuge verschwiegen wird:
In Richtung Gaustadt hätte der Pkw-Fahrer sicherlich am Fahrbahnrand gehalten. Die Radlerin hätte also beim geschilderten Ablauf verbotswidrig den Gehweg benutzt haben müssen. Dies jedoch hätte die Polizei in ihrem Bericht zweifelsohne deutlich herausgestellt.
In der Gegenrichtung ist (unzulässigerweise) ein benutzungspflichtiger Radweg ausgewiesen – deutlich unterhalb des Regelmaßes dimensioniert. Einen genügenden Abstand zu haltenden Kraftfahrzeugen einzuhalten, wie es die Rechtsprechung eigentlich verlangt, ist schlechterdings gar nicht möglich – wie in einer Vielzahl anderer Fälle auch. Die aus einschlägigen technischen Regelwerken abgeleitete Vorgabe des Bayerischen Innenministeriums, daß Radverkehrsanlagen einen ausreichenden seitlichen Sicherheitsraum zu anderen Verkehrsräumen benötigen (Radverkehrshandbuch Radlland Bayern – allen Kommunen waren entsprechende Schulungen angeboten worden), wird (nicht nur) in Stadt und Region Bamberg weitestgehend mißachtet – unter Duldung der Aufsichtsbehörden.
Die Rolle der Verkehrsraumgestaltung für das Unfallgeschehen wird seitens der aufnehmenden Polizeibeamten – oder nur der Polizeipressestelle? – durchgehend geflissentlich ignoriert.