Mitteilung der Regionalwerke Bamberg GmbH
Mit einem Votum für den Windpark in ihrer Marktgemeinde können die Bürgerinnen und Bürger in Heiligenstadt die sogenannte „10H-Abstandsregelung“ kippen. „Dann kann die Gemeindeverwaltung im Bebauungsplan für den Bürgerwindpark auch kleinere Abstände festlegen und der Bürgerwindpark kann umgesetzt werden“, so Hubert Treml-Franz, Geschäftsführer der Regionalwerke Bamberg.
Am Donnerstag hatte der Wirtschaftsausschuss des bayerischen Landtags den Gesetzentwurf zur „10H-Regel“ verabschiedet. Trotz dieser Entscheidung der CSU hat der Bürgerwindpark noch gute Chancen realisiert zu werden – eben dann, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger in der Marktgemeinde beim Ratsbegehren am 20. Juli einig sind, dass sie gemeinsam von dem Windpark profitieren wollen: Stimmt die Mehrheit der Einwohner für die Errichtung der Anlagen durch die Regionalwerke Bamberg und die Stadtwerke aus Ebermannstadt und Bamberg, kann die Ausnahme aus der neuen bayerischen Abstandsregelung wirksam werden.
Im Gegensatz zu vielen anderen Windkraftstandorten im Landkreis sollen im Vorranggebiet VRG 139 auf dem Gebiet des Heiligenstädter Ortsteils Brunn so genannte Bürgerwindräder entstehen. Über zwei Drittel der Anteile an den Windrädern sollen Bürgern aus der Gemeinde und dem Umland zur Verfügung gestellt werden. Weiter wären die Regionalwerke Bamberg, die beiden Stadtwerke und der Markt Heiligenstadt selbst am geplanten Windpark beteiligt. Die Projektpartner haben alle wichtigen Infos zu den Bürgerwindrädern in Heiligenstadt auf der Webseite www.buergerwindpark-brunn.de zusammengestellt.
Leserbrief zum Thema
Gründe gegen Windpark Heiligenstadt schmilzen.
Nach dem Austausch von reichlich Argumenten spitzt sich die Diskussion über den geplanten Windpark auf lediglich zwei Gegenargumente zu:
Die Optik: Windräder würden neben dem Schloss nicht schön aussehen. Dieses Argument kommt von einer Familie. Wie sie darauf kommt, dass 2000 Meter Abstand den Begriff „neben“ verdient, bleibt offen.
Natürlich wird man den Windpark sehen, doch von „neben dem Schloss“ kann wirklich nicht die Rede sein.
Das zweite Argument trägt die Befürchtung, dass Touristen wegblieben, wenn dieser Windpark käme. Seit 2007 steht bereits ein Windpark mit fünf Anlagen in Oberngrub; eines der Hauptargumente war damals die Angst vor dem Tourismusschwund. Allerdings sind die Übernachtungszahlen, aller Schlechtrednerei zum Trotz, nicht vermindert, sondern angestiegen. Das hat sicherlich ganz verschiedene Gründe. Aber es sind nun um die 6000 Übernachtungsgäste da.
Ein dritter Grund der Windkraftgegner wird vor Ort tunlichst nicht ausgesprochen: Neid.
Die Hohenpölzer haben sich ein Eigentor geschossen: Am Brunner Windpark können sie nichts an der Pacht verdienen und weil sie eine windhöffigere Fläche auf eigener Gemarkung abgelehnt haben – die Gründe der Ablehnung sind mir nicht bekannt – gönnen sie den Brunnern und damit der ganzen Gemeinde den Windpark nicht. So schaut die Lage für den Beobachter aus. Ob nun die Hohenpölzer von den Schlossbesitzer oder umgekehrt am Zügel gehalten werden, kann sich der Leser selbst ausmalen.
Es ist sehr schade, denn der Neid ist fehl am Platz: alle Gemeindeteile profitieren schließlich davon, wenn es der Gemeinde gut geht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Hohenpölzer, wenn die Einnahmen des Windparks zur Sanierung von Wegen, Leitungen und Einrichtungen kommen dann mit „Nein Danke“ ablehnen werden. Wer mag schon höhere Gebühren zahlen, als andere Ortsteile?
Wahlberechtigte Heiligenstadts: Bitte gehen Sie am Sonntag zur Abstimmung und sorgen Sie mit Ihrer NEIN-Stimme dafür, dass der Windpark realisiert werden kann.
Dankeschön
Karin Zieg
Leserbrief zum Thema
Funktionierende Gemeinde will finanziert sein
Die Aufzählung der Sanierungsaufgaben, die in den kommenden Jahren in der Marktgemeinde Heiligenstadt anstehen, bewegen sich im Bereich sechsstelliger Euro-Summen. Wie die Marktgemeinde dies stemmen soll ohne sich immens zu verschulden, oder die Gebühren für seine Bürgerinnen und Bürger enorm anzuheben bleibt offen.
Da kommt die erste Gewerbesteuer-Zahlung des Windparks Oberngrub gerade recht. Auch der jetzt geplante Windpark Brunn-Nord wird in einigen Jahren zu Gerwerbesteuereinnahmen für die Gemeinde Heiligenstadt führen. Dabei spielt es nur eine Nebenrolle, ob die Zahlungen von Anfang an einrollen, oder erst nachdem die Bankkredite getilgt und die Anlage abgeschrieben ist. Die Gemeinde wird auch in einigen Jahren noch Geld benötigen, um neue Aufgaben zu schultern, die z.B. durch den demographischen Wandel anstehen. Zudem stellen die Pachteinnahmen ein Einkommen dar, daß die Grunstücksbesitzer versteuern müssen. Darüber fliesst der Gemeinde Geld zu, auch solange noch keine Gewerbesteuer anfällt.
Eine Gemeinde, die windhöffige Flächen hat, tut gut daran, diese zu nutzen um so den Wind zu Geld werden zu lassen, das dringend für alle Ortsteile gebraucht wird. Auch Hohenpölz profitiert letztendlich davon, wenn es dem Gemeindehaushalt gut geht.
Daher muss sich die Bürgerschaft der Marktgemeinde Heiligenstadt entscheiden, ob sie die wirtschaftliche Zukunft der Gemeinde den Befindlichkeiten und dem ästhetischen Empfinden einiger weniger Bürger opfern möchte. Gehen Sie daher bitte zum Bürgerenscheid und stimmen Sie mit NEIN, damit der Bürger-Windpark frischen Wind in den Gemeindesäckel blasen kann.
Dr. Jens Garleff
(Vorstand des Verein Intelligenter Klima- und Umweltschutz, VIKU Bamberg)