Der sogenannte graue Kapitalmarkt braucht bessere Kontrollen

Ein Verbrauchertipp vom VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.

Der sogenannte graue Kapitalmarkt ist nicht etwa aufgrund seiner farblichen Erscheinung grau. Die farbliche Einordnung dieses Marktsegmentes bezieht sich auf die Regelungslücken hinsichtlich mangelnder Transparenz und Überwachung.

Dass ein nicht regulierter Kapitalanlagemarkt für den normalen Kapitalanleger erhebliche Risiken birgt, ist auch dem Gesetzgeber bewusst, weshalb im Koalitionsvertrag zwischen den Regierungsparteien ein Regelungsbedarf festgeschrieben wurde. Vorgesehen ist, den Zielkatalog der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungen (BaFin) zu erweitern, mehr Transparenz und Risikoaufklärung  zu schaffen sowie den Vertrieb zu überwachen bis hin zu einem Verbot. Nun ist die, im Nachgang der Prokon-Insolvenz, geforderte zügige Umsetzung der Gesetzesinitiative ins Stocken geraten und wird dieses Jahr wohl nicht mehr umgesetzt. Für den Verbraucher ändert sich damit zunächst also nichts. Ein Staat der seine Bürger vor Übervorteilung schützen will, muss einen geeigneten ordnungsrechtlichen Rahmen schaffen damit die Kleinanleger nicht dem freien Spiel der Marktkräfte ausgesetzt sind.

Natürlich soll ein Anlegerschutz nicht in Gängelei ausarten, dennoch müssen Verbraucher vor intransparenten Risiken und Kosten geschützt werden. Der VerbraucherService Bayern empfiehlt den Kleinanlegern sich zunächst keine Papiere mehr am grauen Markt  zu erwerben, solange Regelungslücken existieren und keine ausreichende Überwachung besteht. Der  Großteil der Unternehmen würde ebenfalls klare Regeln befürworten, damit sie  auch weiterhin diesen Weg zur Eigenkapitalbeschaffung nutzen können. Insgesamt sollten Anleger immer vorsichtig werden, wenn der angebotene Zins für die Kapitalanlage den üblichen Marktzins deutlich übersteigt. Eine höhere Rendite ist immer auch mit einem höheren Risiko verbunden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hat auf Ihrer Homepage einen empfehlenswerten Artikel „Grauer Kapitalmarkt: Rendite und Risiko – Marktabgrenzung, Regulierung und Verantwortung des Anlegers“ gestellt.

Auf einen Blick:

  • Staatlich wenig geregelter Markt
    (im Gegensatz dazu müssen die Banken viele Auflagen erfüllen)
  • Häufigste Werbepunkte sind Altersvorsorge und Steuervorteile
  • Teilweise enthalten die Produkte bis zu 20% Kosten für Werbung und Vertriebsprovision
  • „Sparverträge“ sind keine normalen Sparverträge wie von der Bank!
  • Als „Stiller Gesellschafter“, „Genossenschaftsanteile“, „Kommanditist“ ist man Mitunternehmer!!! – und hat das volle unternehmerische Risiko, aber kein Mitspracherecht!

Bei Beteiligungen oder geschlossenen Fonds herrscht Vertragsfreiheit.
Es gibt keine staatlichen Begrenzungen, solange keine Gesetze gebrochen werden.

Z.B. Immobilien, Windpark, Solarpark, Schiffe, Flugzeuge, Container, Goldminen in Kanada

Es gibt Beteiligungen die haben noch gar keine Investitionsobjekte (sog. Blind-Pools), aber sammeln schon Geld ein und versprechen auch Rendite:
z.B. „durch Erwerb und zeitnahen Weiterverkauf von Wohnimmobilien in deutschen Großstädten erzielen wir Rendite von 8 % p.a.“
z.B. „für unsere aussichtsreichen Windparks in …“

Verantwortung des Anlegers

  • Unterlagen lesen ist Pflicht!
  • Unterschreiben Sie keinen Vertrag ohne sich vorher die offiziellen Verkaufsprospekte durchgelesen zu haben (bis zu 100 Seiten).
  • Vereinbaren Sie immer einen zweiten Gesprächstermin, damit Sie Zeit zum lesen haben.
  • Beachten Sie besonders die Punkte:
    – Kündigung
    – Beendigung der Gesellschaft
    – Nebenkosten

Verfügungsmöglichkeiten
sind absolut eingeschränkt. Vertraglich ist festgelegt wie lange der Fonds läuft. Bei einem anschließenden Verkauf der Investition ist der Verkaufspreis keineswegs sicher.

Es gibt einen Zweitmarkt für Beteiligungen. Vermittler betonen dies gerne. In der Realität will schlecht laufende Produkte aber niemand kaufen.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Beratungsstelle:

VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.
Grüner Markt 14
96047 Bamberg