Verbilligte Abgabe von Konversionsliegenschaften

Ulrike Gote, MdL Landtagsvizepräsidentin Bündnis 90/Die Grünen

US-Konversionsliegenschaft in Bamberg – Erneute Anfrage bringt Umsetzung voran

Nach der unbefriedigenden Antwort auf ihre Schriftliche Anfrage vom 11. März 2014 durch Staatsministerin Haderthauer, ist Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote erneut parlamentarisch initiativ geworden. Mit einer Anfrage zum Plenum, hat die oberfränkische Landtagsabgeordnete Auskunft über den Zeitplan für die Umsetzung und Finanzierung für die verbilligte Abgabe von Konversationsliegenschaften an die Kommunen verlangt. Nur kurze Zeit nachdem Gote die Antwort erhalten hatte, wurde eine Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung veröffentlicht, wonach das Bundeskabinett einen entsprechenden Beschluss gefasst hätte.

„Ich freue mich sehr, dass mein erneutes Nachfassen nun endlich dazu geführt hat, dass sich etwas bewegt“, kommentiert Ulrike Gote den Vorgang. „Es ist schon erstaunlich, dass in der Beantwortung meiner Anfrage noch weitaus vorsichtiger darauf verwiesen wird, dass der Terminplan für die Aufstellung und Beratung des Haushaltsentwurfs 2014 und des Finanzplanes bis 2018 vorsieht, dass das Bundeskabinett am 2. Juli 2014 über den Entwurf des Bundeshaushalts 2015 und des Finanzplans 2018 entscheiden wird, und dass kurze Zeit nach Eingang der Antwort die entsprechende Beschlussfassung durch die Bayerische Staatsregierung verkündet wird“, so die Landtagsvizepräsidentin.

„Ich bedauere, dass im aktuellen Haushalt 2014 noch keine Regelung zu den Verbilligungsgrundsätzen enthalten ist und hoffe sehr, dass die Staatsregierung, wie in ihrer Antwort angekündigt, im Zuge der parlamentarischen Beratung darauf achten wird, dass der Koalitionsvertrag im Hinblick auf die Verbilligungsmöglichkeiten beim Erwerb von Konversionsliegenschaften nun endlich zügig umgesetzt wird“, so Ulrike Gote. Sie weist darauf hin, dass es nicht reicht, endlich die erforderlichen Finanzmittel in den Haushalt einzustellen, sondern dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Einzelheiten, wie z.B. Vergabekriterien und Verteilungsschlüssel, in einer gesonderten Veräußerungsrichtlinie regeln muss. „Ich werde den den weiteren Verlauf aufmerksam beobachten und nicht zögern wieder initiativ zu werden. Geld allein genügt nicht, vielmehr müssen zeitgleich klare Ausführungsbestimmungen erarbeitet werden“, so die grüne Landtagsabgeordnete abschließend.

Die Beantwortung der Anfrage zum Plenum zur „Verbilligten Abgabe von Konversionsliegenschaften“ folgt hier:

Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote, MdL (Bündnis 90 / Die Grünen)

Zum Plenum vom 01.07.2014

Verbilligte Abgabe von Konversionsliegenschaften 

Nachdem der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD in Berlin eine verbilligte Abgabe von Konversionsliegenschaften an die Kommunen vorsieht, frage ich die Bayerische Staatsregierung, wie der Zeitplan für die Umsetzung und Finanzierung dieser Vereinbarung aussieht, welche Mittel hierfür in den kürzlich verabschiedeten Haushalt 2014 eingestellt wurden und welche unterstützenden Maßnahmen die Bayerische Staatsregierung zur raschen Umsetzung der Vereinbarung weiterhin ergreifen wird, sofern noch kein Zeitplan, sachgerechter Verteilungsschlüssel, Vereinbarung über die Rahmenbedingungen und Kriterienkatalog für die Abgabe vorliegen sollte? 

Antwort der Bayerischen Staatskanzlei:

Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene enthält für die von der Konversion betroffenen Kommunen folgende Regelungen:

  • Zur Realisierung von Vorhaben der Kommunen, die am Gemeinwohl orientiert sind (z.B. Schaffung bezahlbaren Wohnraums), sollen auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Kommunen Konversionsgrundstücke verbilligt von der BImA erhalten können (Begrenzung des Gesamtvolumens höchstens 100 Mio. € für die nächsten vier Jahre).
  • Darüber hinaus, d.h. bei allen anderen Vorhaben der Kommunen (z.B. der Weiterentwicklung der Konversionsfläche als Gewerbegebiet) sollen die Kommunen zur Beschleunigung des Verkaufsverfahrens bei der BImA auf das Instrument von Besserungsscheinen zurückgreifen können. Dabei erfolgt der Erwerb der Liegenschaften zu verbilligten Konditionen, etwaige Wertsteigerungen aufgrund von Weiterentwicklung und/oder Weiterveräußerung fallen jedoch – abzüglich der Kosten für die Kommunen – dem Bund zu.

Dieser Teil des Koalitionsvertrages entspricht im Wesentlichen den Forderungen, die Bayern seit Bekanntwerden der Bundeswehrstrukturreform gegenüber dem Bund (u.a. bei der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder oder im Bundesrat) erhoben hat. Die Umsetzung der Verbilligungsgrundsätze ist deshalb für die bayerischen Konversionskommunen von großer Bedeutung, da sie i.d.R. erst dadurch in die Lage versetzt werden, die Liegenschaften im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Planungshoheit bestmöglich zu entwickeln. Im aktuellen Haushalt 2014 ist keine Regelung zu Verbilligungsgrundsätzen enthalten.

Bayern hat deshalb zusammen mit den anderen Ländern bei der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 12.06.2014 die Bundesregierung aufgefordert, in einem ersten Schritt die im Koalitionsvertrag angesprochenen Maßnahmen umgehend umzusetzen. Darüber hinaus haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs festgestellt, dass die verbilligte Abgabe aufgrund eines Haushaltsvermerks, der auf vier Jahre und auf höchstens 100 Mio. € begrenzt ist, für sich alleine nicht ausreicht, insb. vor dem Hintergrund des oftmals zeitlich nicht abzuschätzenden langwierigen Konversionsprozesses sowie der Tatsache, dass aufgrund des beschlossenen, aber noch durchgeführten Truppenabzugs mit einem Großteil der Konversionen erst nach 2017 begonnen werden dürfte.

Die Bundesregierung hat angekündigt, dass im Haushalt 2015 die haushaltsrechtlichen Grundlagen für die verbilligte Abgabe von Konversionsliegenschaften entsprechend der Vorgaben im Koalitionsvertrag verankert werden. Der Terminplan für die Aufstellung und Beratung des Haushaltsentwurfs 2015 und des Finanzplanes bis 2018 sieht vor, dass das Bundeskabinett am 02.07.2014 über den Entwurf des Bundeshaushalts 2015 und des Finanzplans 2018 entscheiden wird. Es bleibt daher abzuwarten, ob – wie angekündigt – eine entsprechende Regelung zur verbilligten Abgabe von Konversionsliegenschaften im Haushaltsentwurf enthalten ist. Mit Zuleitung an den Bundestag und Bundesrat am 08.08.2014 beginnt die parlamentarische Beratung, bei der die Staatsregierung genau darauf achten wird, dass der Koalitionsvertrag im Hinblick auf die Verbilligungsmöglichkeiten beim Erwerb von Konversionsliegenschaften umgesetzt wird.