Gemeinsame Pressemitteilung des Hauptzollamts Schweinfurt und der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt
Am 31.3.2014 kontrollierten mehr als 80 Zollbeamte mit Unterstützung starker Kräfte der Polizeiinspektion Bamberg – Stadt und der Bereitschaftspolizei die Großbaustelle auf dem ehemaligen Schaeffler-Gelände in Bamberg. Zahlreiche Dolmetscher, u.a. für polnisch, russisch, serbokroatisch und portugiesisch waren hinzugezogen worden.
Während der vierstündigen Kontrolle vor Ort wurden rund 200 Arbeitnehmer angetroffen und kontrolliert. Die überprüften Arbeiter gehören über 50 verschiedenen Unternehmen aus den Bereichen Bau, Trockenbau, Elektroinstallation, Holzverarbeitung, Metallbau sowie Personalleasing und Speditionsgewerbe an.
Bei der Prüfung wurde ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (z.B. Mindestlohn) gelegt und insbesondere bei Firmen nachgehakt, die mit selbstständigen Einmann-Unternehmen auf der Baustelle zusammen arbeiteten.
Es wurden bislang drei Strafverfahren gegen Arbeitgeber wegen des Verdachts der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen eingeleitet.
In einem der eingeleiteten Ermittlungsverfahren kam erschwerend hinzu, dass die Firma acht ausländische Arbeitnehmer ohne die dafür notwendige Arbeitsgenehmigung beschäftigte. Im Bereich einer ausländerrechtlichen Straftat ist man in diesen Fällen, sobald mehr als fünf Arbeitnehmer betroffen sind.
Gegen mehrere kroatische Arbeitnehmer wurde ein Bußgeldverfahren wegen fehlender Arbeitsgenehmigung eingeleitet. Sie benötigen derzeit, um in Deutschland arbeiten zu dürfen, einer Genehmigung. Leider kommt es hier häufig vor, dass die Betroffenen – auch mangels ausreichender Deutschkenntnisse – von ihren faktischen Arbeitgebern als Selbstständige gemeldet werden. Denn als Selbstständige bräuchten sie keine Arbeitsgenehmigung und hätten auch gegenüber ihrem Auftraggeber keinen Anspruch auf den Baumindestlohn.
Darüber hinaus wird noch geprüft, ob nicht bei weiteren auf der Baustelle angetroffenen Arbeitnehmern (deutsche wie ausländische), die als Selbstständige gemeldet waren, in Wirklichkeit abhängige Arbeitsverhältnisse vorliegen. Hierfür müssten dann Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden.
Noch bis in die Abendstunden wurden an der Zolldienststelle in Bamberg Zeugen- und Betroffenenvernehmungen durchgeführt.
Bei der Kontrolle fielen außerdem drei ukrainische Bauarbeiter auf, die sich offensichtlich illegal in Deutschland aufhalten und zur sogenannten „Arbeit auf Probe“ seit einigen Tagen, auf der Baustelle arbeiteten. Alle drei hatten zwar ein Visum, konnten aber keine Arbeitserlaubnis vorweisen.
Die Ukrainer wurden durch die Beamte der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt vorläufig festgenommen, erkennungsdienstlich behandelt und zum Sachverhalt einvernommen.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Bamberg wurden die drei Arbeiter wieder auf freien Fuß gesetzt. Sie müssen Deutschland jetzt jedoch innerhalb einer Frist wieder verlassen.
Gegen den Arbeitgeber, der die drei Urkainer illegal beschäftigt hat, werden weitere Ermittlungen geführt.
Für die Kontrollbeamten des Zolls ist diese Prüfung noch nicht abgeschlossen.
Es müssen in den folgenden Tagen noch zahlreiche Fragebögen, mit denen die Befragungen vor Ort dokumentiert wurden, ausgewertet werden. Dazu sind weitere Datenabgleiche und Prüfungen der Geschäftsunterlagen bei den jeweiligen Arbeitgebern notwendig.
Der personelle und logistische Aufwand einer solchen Prüfung ist im Blick auf die Sicherung der Sozialsysteme und zum Schutz der gesetzestreuen Unternehmen vor illegalen Billiganbietern notwendig und geboten.
Einer lügt hier wie gedruckt.