Wahlausschuss entschied über Wahlvorschläge im Landkreis Bamberg

Pressemitteilung des Landratsamtes Bamberg

Absolut reibungslos verlief am Dienstag im Landratsamt die erste Sitzung des Wahlausschusses. Dabei wurden alle dreizehn zu den Landkreiswahlen am 16. März eingereichten Wahlvorschläge ausnahmslos zugelassen. Sieben davon entfallen auf die Kreistagswahl und sechs Vorschläge auf die Wahl des Landrats, dessen sechsjährige Amtszeit ebenso wie bei den Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten am 1. Mai 2014 neu beginnt.

Die Wahlleiterin für die Landkreiswahlen, Regierungsdirektorin Birgit Ramming-Scholz, unterrichtete den von ihm einberufenen Wahlausschuss zunächst von seinen Aufgaben, die sich im Wesentlichen auf die Zulassung der Wahlvorschläge sowie die spätere Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse konzentrieren. Einheitlich in ganz Bayern setzen sich solche Wahlausschüsse bei Kommunalwahlen aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und generell vier Beisitzern zusammen. Diese werden primär nach dem Ergebnis der letzten Kommunalwahlen ausgewählt. Dies bedeutet, dass im Wahlausschuss für die Landkreiswahlen lediglich Vertreter der vier stimmenstärksten Gruppierungen CSU, SPD, BBL und ÜWG berücksichtigt werden konnten.

Hinsichtlich der eingereichten Vorschläge zur Wahl der 60 Kreisräte waren alle nunmehr angetretenen Parteien und Wählergruppen schon 2008 gleichfalls vertreten. Sie zählen demnach als so genannte „alte Wahlvorschlagsträger“ und benötigten – im Gegensatz zu neuen Gruppierungen in den kreisangehörigen Gemeinden – auch keinerlei Unterstützungslisten oder Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten. Die seit 1990 ununterbrochen im Kreistag vertretene Partei DIE REPUBLIKANER hat keinen Wahlvorschlag eingereicht.

348 Kandidaten für 60 Mandate

Zudem wurden nach Aussage von Landkreiswahlleiterin Ramming-Scholz alle Wahlvorschläge fristgerecht eingereicht und von seinem Team in der Kommunalaufsicht zwischenzeitlich intensiv vorgeprüft. Der Wahlausschuss beschloss deshalb die Zulassung aller sieben gültigen Kreistags-Wahlvorschläge und gab ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Ordnungszahlen. Im Einzelnen wird der nach wie vor übergroße Stimmzettel daher folgende „Listen“ mit 348 Kandidaten für die 60 Kreistagsmandate aufzeigen:

Nr. 01 Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU), 60 Bewerber
Nr. 02 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), 60 Bewerber
Nr. 03 FREIE WÄHLER – Überparteiliche Wählergemeinschaft (Freie Wähler/ÜWG), 60 Bewerber
Nr. 04 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Alternative Liste (GRÜNE/AL), 54 Bewerber
Nr. 05 Bürgerblock (BBL), 60 Bewerber
Nr. 06 Freie Demokratische Partei (FDP), 20 Bewerber
Nr. 07 Ökologisch-Demokratische Partei – Parteifreie (ÖDP/Parteifreie), 34 Bewerber

Ein Landrat und sechs Kandidaten

Noch problemloser war die Arbeit des Wahlausschusses bei der Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl des Landrats gleichfalls am 16. März 2014. Im Gegensatz zur Kommunalwahl 2008 lagen diesmal nicht fünf, sondern gleich sechs Wahlvorschläge zur Landratswahl vor. So kandidieren – wie bereits berichtet –

  • 1. Bürgermeister Johann Kalb für die CSU,
  • Rektor Heinz Jung für die SPD,
  • 1. Bürgermeister Bruno Kellner für FREIE WÄHLER/ÜWG
  • Pflegedienstleiterin Helga Bieberstein für GRÜNE/AL,
  • Zahnarzt Dr. Liebhard Löffler für die FDP und
  • Forstamtrat Richard Kaiser für ÖDP/Parteifreie.

Auch diese sechs fristgemäß eingegangenen Wahlvorschläge waren gültig. Der Wahlausschuss konnte sie somit ohne Bedenken zulassen in der Gewissheit, dass seine nächste Sitzung erst mit der Feststellung der Wahlergebnisse nach dem 16. März 2014 erfolgen wird.

36 gemeindliche Wahlausschüsse tagten

Zudem entschieden gestern alle Wahlausschüsse in den 36 Gemeinden im Landkreis Bamberg ebenfalls über die zu den Gemeindewahlen eingereichten Wahlvorschläge. Wie die Wahlleiterin der Landkreiswahlen werden die gemeindlichen Wahlleiter in der nächsten Zeit jeweils in den Mitteilungsblättern oder durch öffentlichen Anschlag alle zur Bürgermeister- und Gemeinderatswahl zugelassenen Wahlvorschläge konkret bekannt geben, so dass für die Wahlberechtigten genügend Zeit besteht, sich rechtzeitig zu informieren.