Pressemeldung DGB-Region Oberfranken West
Nun ist der Koalitionsvertrag unter Dach und Fach. Ob er letztendlich jemals in Kraft treten wird, entscheiden letztendlich die Mitglieder der SPD in einem gerade anlaufenden Entscheid.
Für die Arbeitnehmer enthält dieser Koalitionsvertrag einige Verbesserungen.
Thema Mindestlohn:
Seit fast zehn Jahren kämpfen die Gewerkschaften für den Mindestlohn – und jetzt kommt er mit 8,50 Euro gesetzlich und flächendeckend zum 1. Januar 2015. Es gibt keine unsinnige regionale Differenzierung und keine aufweichenden Ausnahmen für Rentner, Studenten und Minijobs. Das wird vielen Menschen helfen, die arm trotz Arbeit sind. Ein Wermutstropfen ist, dass die Höhe des Mindestlohns erstmals erst zum 1. Januar 2018 angepasst werden soll. Da werden DGB und Gewerkschaften im Gesetzgebungsverfahren sicher noch Druck machen.
Thema Leiharbeit:
Ohne den monatelangen Druck der Gewerkschaften hätte es im Koalitionsvertrag sicher überhaupt keine Regelungen zu Leiharbeit und Werkverträgen gegeben. Das ist zunächst ein Erfolg. Sehr positiv ist, dass Leiharbeiter nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Equal Pay (gleiches Geld für gleiche Arbeit) spätestens nach neun Monaten und 18 Monate Höchstverleihdauer sind besser als die jetzigen Regelungen, aber nicht ausreichend. Weitergehende Festlegungen sind leider am Widerstand der Union gescheitert.
Thema Werkverträge:
Beim Thema Werkverträge begrüßen wir die Ankündigung, die Informationsrechte für Betriebsräte zu konkretisieren. Wir hätten uns eine Klarstellung gewünscht, was ein zulässiger Werkvertrag ist und was Missbrauch. Insgesamt brauchen wir bei den Werkverträgen noch deutlich präzisere Regelungen als im Koalitionsvertrag stehen.
Thema Rente:
Beim Thema Rente wurden einige Forderungen des DGB in den Koalitionsvertrag übernommen. Nur die teilweise geplante Finanzierung aus Beitragsmitteln stößt dabei auf heftige Kritik. Verbesserungen bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten (Mütterrente) sind aus Steuermitteln zu bezahlen, da es sich um eine versicherungsfremde Leistung handelt. Der Griff in die Rentenkasse um Steuererhöhungen zu vermeiden ist unlauter!
Thema Gesundheit:
Wir begrüßen die Abschaffung einer unsolidarischen „Kopfpauschale“. Gleichzeitig werden durch das weitere Festschreiben des Arbeitgeberbeitrages auf 7,3% alle Kostensteigerungen auf die Versicherten verlagert. Und das kann in der Zukunft teuer werden.
Letztendlich bleibt festzustellen, dass der Koalitionsvertrag eine politische Absichtserklärung ist, die wichtige politische Vorhaben für die kommende Legislaturperiode beinhaltet.
Der Vertrag ist aber kein Gesetz. Entscheidend ist die gesetzgeberische Umsetzung in den kommenden vier Jahren.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften werden deshalb nicht nachlassen und sich weiter für ihre politischen Forderungen und Ziele einsetzen.