Antworten auf den Offenen Brief von Ulrike Gote (MdL) zum ROCK-X-MAS-Festival

Auf den Offenen Brief von Ulrike Gote (MdL) zum ROCK-X-MAS-Festival hat sowohl die Stadt Bamberg wie auch die BAB Bamberg Arena Betriebsgesellschaft GmbH geantwortet.

Stellungnahme der Stadt Bamberg zum offenen Brief der Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags Ulrike Gote (MdL)

„Stadt ist an Verträge gebunden“

Frei.Wild ist in Bamberg, wie in zahlreichen anderen Städten auch, nicht willkommen. Der Auftritt der umstrittenen Band  in der brose Arena ist aber mit rechtlichen Mitteln nicht zu verhindern. Die Stadt sowie die Bamberg Congress + Event GmbH, als Betreiberin der Halle, hätten sich gewünscht, vom Veranstalter frühzeitig über die Beteiligung der Südtiroler Band beim ROCK-X-MAS-Festival informiert zu werden. Bei Vertragsabschluss für das geplante Rock-Festival standen die Namen der auftretenden Bands noch nicht fest. Nachdem bekannt wurde, dass „Frei.Wild“ der „Headliner“ der Veranstaltung sein würde, wurde umgehend geprüft, ob der Auftritt mit juristischen Mitteln verhindert werden kann.

Tatsache ist, dass weder die Gruppe selbst, noch eines ihrer Lieder auf einem Index zu finden sind. Juristisch kann daher der Auftritt der Band nicht unterbunden werden. Hinzu kommt der Umstand, dass es sich bei der brose ARENA um eine öffentliche Halle handelt und für den Betreiber somit Kontrahierungszwang besteht. Der Veranstalter hat daher ein jederzeit einklagbares Recht auf Vermietung der Halle. Im Falle einer rechtswidrigen Untersagung oder einer Kündigung des Mietverhältnisses drohen der Betriebsgesellschaft bzw. der Stadt hohe Schadensersatzforderungen. „Auch wenn der Auftritt der eindeutig rechtslastigen Band nicht im Sinne der Stadt Bamberg ist, zwingt uns der Grundsatz der Vertragstreue dazu, den geschlossenen Mietvertrag einzuhalten“, so Horst Feulner, Geschäftsführer der Congress + Event GmbH.

Um der Sensibilität des Themas gerecht zu werden, wurde der Veranstalter aufgefordert, künftig von Konzerten der Gruppe Frei.Wild in Bamberg Abstand zu nehmen. „Sollte sich die Chance ergeben, den Veranstalter doch noch von der Absage des Konzerts zu überzeugen, werden wir sie nutzen“, stellt Horst Feulner klar, denn „rechtslastige Bands haben in Bamberg nichts zu suchen.“

 

Stellungnahme der BAB Bamberg Arena Betriebsgesellschaft GmbH

An die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes

vielen Dank für lhr Schreiben an Oberbürgermeister Andreas Starke und die Bamberg Congress+ Event GmbH vom 7. November 2013. Er hat mich gebeten lhnen zu antworten.

Wie Sie richtig vermuten, waren uns bei Vertragsabschluss für das geplante Rock-Festival die Namen der auftretenden Bands nicht bekannt. Dies ist bei Festivals eine durchaus übliche Vorgehensweise.

Nachdem bekannt wurde, dass ,,Frei.Wild“ der ,,Headliner“ der Veranstaltung sein würde, wurde das Thema selbstverständlich umgehend rechtlich eingehend geprüft.

Zunächst ist festzustellen, dass weder die Gruppe selbst, noch eines ihrer Lieder auf einem lndex zu finden sind, so dass rechtliche Möglichkeiten den Auftritt zu verhindern, nicht vorliegen.

Dazu kommt, dass die brose ARENA eine öffentliche Halle ist und für den Betreiber somit Kontrahierungszwang besteht. Dies bedeutet, dass der Veranstalter ein jederzeit einklagbares Recht auf Vermietung der Halle hat. Sollten wir dem nicht Raum geben, würde für uns eine hohe Schadensersatzforderung anfallen. Der Grundsatz der Vertragstreue zwingt uns, die Vereinbarung einzuhalten.

Unsere Recherchen haben auch ergeben, dass die Gruppe im Rahmen ihrer jetzigen Tournee in vielen großen, auch öffentlichen Hallen auftritt. So zum Beispiel im Velodrom in Berlin, im Capitol Hannover, im Circus-Krone Bau in München und in der Festhalle Frankfurt. Auch dort handelt es sich um öffentliche Hallen.

Um der Sensibilität des Themas gerecht zu werden, werden wir die Veranstalter bitten, künftig von Konzerten der Gruppe Frei.Wild in Bamberg Abstand zu nehmen. Außerdem hören wir, dass die Nachfragen für das Konzert am 21.12.12013 schleppend verläuft. Sollte sich die Chance ergeben, den Veranstalter von der Absage des Konzerts zu überzeugen, werden wir sie nutzen.