Haftbefehl gegen brutalen Schläger erlassen

BAMBERG. In Untersuchungshaft landete am Wochenende ein 28-Jähriger, der am Freitagabend einen 21-jährigen Bamberger vermutlich grundlos niederschlug und den am Boden liegenden auch noch mehrmals gegen den Kopf trat. Das Opfer musste in ein Krankenhaus gebracht werden.

Gegen 18.30 Uhr kamen sich die beiden Männer in der Bamberger Innenstadt auf der oberen Brücke entgegen. Aus bislang nicht geklärten Gründen streckte der 28-Jährige den einige Jahre jüngeren Bamberger, der sich in Begleitung einer Bekannten befand, ohne erkennbare Veranlassung plötzlich nieder. Obwohl der Getroffene bereits wehrlos am Boden lag, ließ der Schläger nicht locker und versetzte dem Bamberger mehrere heftige Fußtritte gegen den Kopf. Der Verletzte musste mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Er erlitt nicht unerhebliche Verletzungen im Kopfbereich. Den 28-Jährigen konnten Einsatzkräfte der Bamberger Polizei, nach sofortiger Einleitung der Fahndung, kurz darauf unweit des Tatorts vorläufig festnehmen. Die weiteren Ermittlungen übernahm das Fachkommissariat der Bamberger Kripo.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg erging am Samstagnachmittag gegen den brutalen Schläger Haftbefehl wegen versuchten Totschlags. Selbst bei seiner Vorführung beim Ermittlungsrichter zeigt sich der aggressive 28-Jährige renitent und uneinsichtig. Er beleidigte hierbei den Ermittlungsrichter tätlich und bedrohte diesen – und die anwesende Staatsanwältin – mit drastischen Worten mit dem Tode. Mittlerweile sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Bardo Backert, der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Bamberg, weist im Hinblick auf dieses neue, besonders brutale Geschehen abermals darauf hin, dass Fußtritte gegen den Kopf eines Menschen als besonders gravierend eingestuft und regelmäßig als versuchtes Totschlagsdelikt – mit der Folge der Verhängung von Untersuchungshaft – bewertet werden. Erst am 19. Oktober dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Bamberg in einem vergleichbaren Fall gegen einen Täter einen Haftbefehl erwirkt. Darüber war in den Medien berichtet worden.