Winter auf oberfränkischen Straßen – Tipps Ihrer Polizei

OBERFRANKEN. Nach Auskunft der Meteorologen lässt der Winter nicht mehr lange auf sich warten. Schnee und Eisglätte fordern jährlich die Autofahrer auf Oberfrankens Straßen und erfahrungsgemäß steigen die Unfallzahlen in den Wintermonaten an. Wer sein Fahrzeug bislang noch nicht wintertauglich gemacht hat, sollte dies deshalb jetzt tun und sich auf die widrigen Straßenverhältnisse vorbereiten.

Mit der 2006 geänderten Straßenverkehrsordnung (StVO) ergaben sich Auswirkungen auf die Ausrüstungspflicht von Kraftfahrzeugen. Die Autofahrer werden seitdem in die Verantwortung genommen, ihr Fahrzeug an die winterlichen Wetterverhältnisse anzupassen. Kraftfahrzeugführer, die bei derartigen Straßenverhältnissen von der Polizei mit Sommerreifen oder ohne ausreichend Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage angetroffen werden, müssen mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 20 Euro rechnen. Sollte es durch mangelnde Winterreifen zudem zu einer Behinderung des Straßenverkehrs kommen, wird ein Bußgeld von 40 Euro und zusätzlich ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei fällig. Noch teuerer wird es für die Autofahrer bei einem Unfall ohne entsprechende Winterausrüstung, der gleich mit 75 Euro Bußgeld und drei Punkten zu Buche schlägt.

Die oberfränkische Polizei rät deshalb zur Beachtung folgender Tipps:

Zeigen Sie Profil!

Wer noch nicht auf Winterreifen umgerüstet hat, darf nicht länger warten. Besser spät als nie. Eine ausreichende Profiltiefe versteht sich dabei von selbst. Das gesetzliche Mindestprofil für Autoreifen beträgt zwar 1,6 Millimeter, die Pneus sollten jedoch nicht das empfohlene Maß von vier Millimeter unterschreiten. Mehr Profil bedeutet auch mehr Sicherheit. Bei Temperaturen unter 7 Grad Celsius bieten Winterreifen wegen spezieller Gummimischungen eine deutlich bessere Haftung als Sommerreifen.

Fahren Sie defensiv!

Neben der Ausrüstung des Autos ist auch der Fahrzeuglenker gefordert. Eine defensive Fahrweise bei winterlichen Straßenverhältnissen trägt entscheidend zur Verkehrssicherheit bei, denn glatte Straßen verzeihen keine Fahrfehler. Es gilt deshalb: Runter vom Gas und deutlich mehr Abstand zum Vordermann! Die sonst griffigen Straßenoberflächen können bei einer geschlossenen Schneedecke oder Glatteis schnell zu Rutschbahnen mit einem deutlich längeren Bremsweg werden. Vermeiden Sie auch ruckartige Lenk- und abrupte Bremsmanöver. Besondere Aufmerksamkeit ist auf Brücken, in Senken und schattigen Bereichen, wie beispielsweise Waldgebieten geboten. Dort können sich Eis und Raureif länger halten oder früher entstehen.

Lebenswichtige Rundumsicht!

Planen Sie grundsätzlich längere Fahrzeiten ein und befreien Sie vor Fahrtantritt alle Scheiben von Eis und Schnee. Ein kleines Guckloch auf der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Dies hat nicht nur ein Verwarnungsgeld zur Folge, sondern kann sich bei einem Unfall auch negativ auf die Schadensregulierung auswirken. Ein vernünftiger Eiskratzer und ein kleiner Besen gehören in jedes Auto. Schmutzige Scheiben führen bei Lichteinfall zur Blendwirkung. Scheibenwischerblätter müssen deshalb schlierenfrei arbeiten und sollten regelmäßig ausgetauscht werden. Wichtig ist vor allem, dass in der Scheibenwaschanlage genügend Wasser mit ausreichendem Frostschutzzusatz vorhanden ist.

Auffällige Kleidung!

Fußgänger und Radfahrer sollten insbesondere zur Winterzeit auf helle, auffällige Kleidung mit reflektierenden Materialien achten. Diese Bekleidung wird bei Dämmerung und Dunkelheit von Autofahrern um ein Vielfaches besser gesehen. Kleine Reflektoren, Anhänger und Leuchtbänder sind nützliche Accessoires, die zusätzlich an Jacken, Hosen oder Taschen angebracht die Erkennbarkeit deutlich erhöhen.