EU-Siegel für Bamberger Hörnla

 Redaktion

Bamberger Hörnchen. Foto: Christiane Hartleitner

Das Bamberger Hörnla darf künftig das EU-Gütesiegel „Geschützte geographische Angabe“ tragen. Die Europäische Kommission habe den Antrag auf Eintragung in das entsprechende Register gebilligt, teilte sie am Montag in Brüssel mit. Die Eintragung gilt auch für die Namen „Bamberger Hörnchen“ und „Bamberger Hörnle“. Um das blau-gelbe EU-Siegel zu tragen zu dürfen …

„… müssen die Pflanzkartoffeln aus den drei fränkischen Regierungsbezirken Ober-, Mittel- und Unterfranken stammen.“

Aus dem Amtsblatt der Europäischen Union.

Melanie Huml (CSU) freut sich über das Siegel: „Ich freue mich über den Schutz unserer Bamberger Hörnla als regionale Besonderheit. Das ist auch ein Beitrag zur Sicherung der Sortenvielfalt und zum Erhalt alter Gemüsesorten halte ich für eine wichtige Bereicherung“.

Die Einschätzung aus Sicht der VerbraucherzentraleDas Siegel kann falsche Erwartungen wecken und zudem leicht mit der „geographischen Ursprungsbezeichnung“ verwechselt werden. Denn das obige Siegel bedeutet lediglich, dass mindestens eine der Produktionsstufen – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im genannten geografischen Gebiet stattfinden muss. So könnte das Schweinefleisch für die Nürnberger Rostbratwurst – die ebenfalls dieses Siegel führt – aus Dänemark oder den Niederlanden stammen und nur die Wurstherstellung muss in der Region erfolgen.

Folgt man der Einschätzung der Verbraucherzentrale, ist das Siegel wenig bis nichts wert. Denn schickt der Bamberger Gärtner seinem Schwager in Hessen oder Afrika die Mutterpflanze, der sie dort anbaut, ist sie noch immer DAS Bamberger Hörnchen – und darf das Siegel tragen. Baut der Bamberger Verwandte diese im nächsten Jahr wieder im Welterbe an, darf auch die neue Ernte das Siegel tragen. Das Hörnchen ist nur weit gereist.