Redaktion
Der Gebührenstreit um die Nutzung des öffentlichen Raums, den die Stadt Bamberg mit dem Straßenmusiker führt, hat nun eine Anwohnerin dazu bewogen, Moritz Rabe ihr Wohnzimmerfenster mal als Sängerloge anzubieten. Hören Sie hierzu den Radiobeitrag im BR. Vom Wohnzimmerfenster zum Gabelmann hin könne man ein Körbchen abseilen, wo die Passanten ihren Obulus bei Gefallen einwerfen könnten. Hintergründe zum Gebühren Streit lesen Sie hier: Lesetipp SZ und viel mehr: Bamberger Straßenmusiker droht Haft Der “Fall” Moritz Rabe weitet sich über die Grenzen Bambergs hinaus aus.
Auch in München wird die Reglementierung bereits als zu streng erachtet (SZ), obgleich die Musiker nicht 15 € wie in Bamberg zahlen müssten, sondern 10 €. In der bayerischen Landeshauptstadt führt die städtische Reglementierung zu einer Verarmung des künstlerischen Lebens auf der Straße. Ein Zustand, der in Bamberg seit einigen Jahren ebenfalls zu beobachten ist – nicht während der Großveranstaltungen, sondern im Alltag. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern und ansässigen Straßenkünstlern eine Chance zu geben, hat die Stadt Nürnberg eine Variante entwickelt, bei der die wöchentliche Gebühr bei 24 € liegt. Vielleicht könnte der Bamberger Oberbürgermeister ein Gespräch mit dem Nürnberger Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly führen? Vielleicht kommt man hernach zu der Erkenntnis für ortsansässige Straßenkünstler eine Bamberger Lösung finden zu können?
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Lesetipp SZ und viel mehr: Bamberger Straßenmusiker droht Haft Der “Fall” Moritz Rabe weitet sich über die Grenzen Bambergs hinaus aus. / Lesetipp BR: Straßenmusiker droht Haft / Erzwingungshaft für Straßenmusiker ? / Betteln trägt zum kommunikativen Gemeinwohl bei / Letzter Brief zur gütigen Einigung bezüglich der öffentlichen Darbietung meiner Kunst mit Ankündigung des durch Sie nun erzwungenen, zivilen Ungehorsams.
„Stadt Bamberg einigt sich mit Moritz Rabe
OB Starke bot dem Straßenmusiker eine Ratenzahlung an, die akzeptiert wird“
Laut der Pressemitteilung der Stadt Bamberg, muss der Herr Raten zahlen. Wie jeder säumige Steuerzahler. Ansonsten hätte es Erzwingungshaft gegeben.
Nunu, Herr Strauß, Franz Josef,
hätten Sie das mit dem „säumigen Steuerzahler“ nur mal beizeiten Ihrem Sohn Maximilian, diesem Max beigebracht.
Außerdem Herr Strauß, treibt sich anscheinend in Franken etwas herum, das Ihren Namen verwendet. (BGB § 12 Namensrecht.
Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.)
Pluto meint: Weia!
nein – unauffälliges und stilles betteln ist erlaubt. sogar steuerfrei
es ist jedoch verboten, aktiv oder gar agressiv zu betteln. auch nicht mit zetteln oder blumen oder durch ansprechen.
hier könnte man die halbe bettler-mafia sofort aus dem verkehr ziehen und ins heimatland zurück schicken. trotz europa
es gilt zwar frei wahl des aufenthaltortes, doch ist es verboten in einem fremden land zu wohnen mit dem ziel, soziale leistungen zu erschleichen!
nur bleibt die frage – was würde das zurück schicken wirklich bringen?
Ohne „ethnischen“, oder sonstigen Hintergrund, rein aus Interesse gefragt:
Müssen die Bettler – keine Ahnung wie man das politisch korrekt ausdrückt – auch eine „Antrittsgebühr“ leisten?