Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

Ordnungsamt nimmt Bewerbungen für das Schöffenamt entgegen

Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit die ehrenamtliche Richter und Richterinnen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. In der Stadt Bamberg werden Frauen und Männer benötigt, die am Amtsgericht Bamberg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilnehmen möchten.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, welche

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in der Stadt Bamberg mit Haupt- oder Nebenwohnsitz wohnen,
  • am 1.1.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden und
  • die nicht in Vermögensverfall (Insolvenz) geraten sind.
  • Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache.

Vom Amt eines ehrenamtlichen Richters (Schöffen) ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Gleiches gilt für Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Außerdem können als ehrenamtliche Richter unter anderem ebenfalls nicht berufen werden:

  • Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  • Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können,
  • Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte und Notare, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte und hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer,
  • Religionsdiener und Mitglieder solcher religiöser Vereinigungen, die zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind und
  • Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode noch andauert.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Interessenten senden ihre Bewerbung für das Amt des ehrenamtlichen Richters schriftlich bis zum 15.März an das Ordnungsamt der Stadt Bamberg. Ein Bewerbungsformular steht zum Download auf den Internetseiten der Stadt Bamberg www.stadt.bamberg.de/schöffen bereit.

Weitere Informationen gibt es in der Wahlamtsgeschäftsstelle der Stadt Bamberg, Rathaus Maxplatz, Zimmer 8a (Tel.:0951 87-1290 oder -1270).