Jugendschöffen gesucht

Mitteilung der Stadt Bamberg

Das Stadtjugendamt Bamberg hat eine Vorschlagsliste der Jugendschöffen für den Zeitraum 2014 bis 2018 aufzustellen. Als Jugendschöffen kommen Personen im Alter zwischen 25 und 70 Jahren in Betracht, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollen.

Die Aufgabe von Jugendschöffen besteht darin, im Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Heranwachsende die Arbeit der Jugendrichter zu unterstützen. Durch die Mitwirkung von „Nichtjuristen“ beim Verfahren und beim Entscheidungsprozess sollen ferner eine größere Breite und Gründlichkeit des Hauptverfahrens und eine Intensivierung der Urteilsberatung erreicht werden.

Interessierte und geeignete Frauen und Männer, die mindestens seit einem Jahr in Bamberg wohnhaft sind, wenden sich bitte bis zum 28.2.2013 an das Stadtjugendamt Bamberg, Rathaus Geyerswörth, Zimmer 3 und 3a, Telefon 87-1565 bzw. 87-1566 (ersatzweise Zimmer 112, Telefon 87-1531).