Pressemitteilung Landkreis Bamberg
Der Landkreis Bamberg sucht Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, das Amt des Jugendschöffen zu übernehmen. Interessenten können sich bis 22. Februar bei ihren Wohnsitzgemeinden melden und in die Vorschlagslisten eintragen lassen. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bamberg wird dann in seiner Sitzung am 20. März die Vorschläge behandeln.
Zum Schöffen bestellt werden können alle Deutschen im Alter von 25 bis 70 Jahren. Voraussetzung ist jedoch, dass der Bewerber im Landkreis Bamberg wohnt. Nicht berufen werden können: Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer; Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind. Schöffen sollten „erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein“.