Heckenschnitt nur noch bis Ende Februar erlaubt

Mitteilung der Stadt Bamberg

Wichtige Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes 

Hecken, Gebüsche und Bäume haben für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten große Bedeutung als Lebensraum. So finden dort z.B. viele Insekten, Vögel und andere Kleintiere Nahrung, Versteck- und Brutmöglichkeiten. Alle wild lebenden europäischen Vogelarten stehen in Deutschland unter besonderem gesetzlichen Schutz. Deshalb sind zur Fortpflanzungszeit besondere Vorsichts- und Verhaltensmaßnahmen notwendig: Vom 1. März bis 30. September ist es grundsätzlich verboten, Bäume, Hecken und anderes Gebüsch sowie Röhrichtbestände und sonstige Gehölze zu fällen, zu roden, auf den Stock zu setzen oder auf sonstige Weise zu beseitigen (§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz).

Notwendige Schnittmaßnahmen von Hecken und Sträuchern und die Fällung von Bäumen dürfen daher nur noch bis Ende Februar vorgenommen werden. Für das Fällen vom Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm, mehrstämmige ab 40 cm, ist in Bamberg außerdem eine Genehmigung nach der Baumschutzverordnung notwendig.

Ergänzend hierzu ist es verboten, Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören, z.B. Nistplätze von Vögeln (§ 39 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz). Verstöße gegen diese Regelungen können mit einem Bußgeld oder in besonders schwerwiegenden Fällen sogar als Straftat geahndet werden.

Gärtnerisch genutzte Grundflächen wie z.B. im Erwerbsgartenbau oder in Kleingartenanlagen sind grundsätzlich von diesem Verbot ausgenommen. Ebenso erlaubt sind Form- und Pflegeschnitte, z.B. an Liguster- oder Hainbuchenhecken, Schnittmaßnahmen zur Gesunderhaltung der Pflanzen und der Sommerschnitt von Obstbäumen. Auch der Schnitt von Gehölzen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist erlaubt. Vor dem Schnitt ist zu kontrollieren, ob belegte Nester vorhanden sind. In solchen Fällen sollte der Schnitt verschoben werden. Weitere Ausnahmen sind im Einzelfall auf Antrag möglich.

Für Rückfragen steht das Umweltamt der Stadt Bamberg unter der Rufnummer 87-1706 zur Verfügung.