Denkmalpflege: Siechenstraße 8

Christiane Hartleitner

Schutzschild auf dem Bamberger Wappen spannt sich auch über die Denkmäler

Mehrfach wurde in der Online Zeitung über den rabiaten Umbau des Einzeldenkmals in der Siechenstraße 8 berichtet: Was passiert mit diesem Denkmal Siechenstraße 8? und Denkmalpflege: Siechenstraße 8. Und das war gut so. Mediale Aufmerksamkeit dürfte den Blick geschärft haben. So teilt das Baureferat der Stadt Bamberg mit, dass am Montag, 19.11.2012, hierzu auf der Baustelle ein Augenscheintermin durch das Verwaltungsgericht Bayreuth stattfand. Seitens der Stadt war unter anderem die Untere Denkmalschutzbehörde dabei, um die Gründe der Baueinstellung zu vertreten. Die machte offensichtlich ihre Sache gut, denn vor Ort kam es noch zu einer Einigung mit dem Bauherrn.

Fortsetzung der Bauarbeiten in Teilbereichen erlaubt

Johannes Hippacher, der gegen die Baueinstellung geklagt hatte, erklärte sich bereit, die Forderungen der Stadt – etwa zum Auswechseln der Fenster und Ausführung in Absprache mit der Denkmalpflege – zu erfüllen. Im Gegenzug ist es ihm nun erlaubt, frühestens ab Montag, 26. November 2012, zumindest in Teilen weiterzuarbeiten. Konkret bedeutet dies, dass für das Vorderhaus der Baustopp für die komplette Fassade und den Innenausbau aufrecht erhalten wird. Nur im Kellerbereich dürfen die Arbeiten fortgeführt werden. Bezüglich des Rückgebäudes bleibt das Bauverbot hinsichtlich der Fassade zur Färbergasse bestehen.

Ungeklärt ist derzeit noch die Höhe des Bußgeldes, das aufgrund der Verstöße gegen Auflagen noch droht. Mit der Bereitschaft des Bauherren zur Kooperation werden dabei die Mehrkosten, die etwa durch den Aus- und erneuten Einbau von Fenstern entstehen, in die Bewertung einbezogen.

Im Vorfeld wurde wegen der baugeschichtlichen Bedeutung und den starken Verformungen des spätmittelalterlichen Dachtragwerks, dessen Ausbau vorgesehen ist, mit einem Tragwerksgutachten und einer Befunduntersuchung zur Baugeschichte der anstehende Umbau gründlich vorbereitet. Das Landesamt hat diese unverzichtbare Vorarbeit mit 4.500 Euro gefördert. Herr Hippacher weiß um die Bedeutung des Hauses, intensive Erörterungen gab es im Vorfeld. Eingehende Gespräche fanden im Vorfeld statt – nicht zuletzt, weil man um die mangelnde Sorgfalt des Bauherrn bei anderer Gelegenheit wusste. Allerlei Zugeständnisse wurden gemacht. Die Restaurierung des spätmittelalterlichen Handwerkerhauses im Herzen des Welterbes sollte bei größtmöglichem Erhalt seiner historischen Substanz durchgeführt und gleichzeitig neuer Wohnraum geschaffen werden. Doch das ist – trotz aller Vorsorgemaßnahmen – nicht gelungen. Es bleibt die bittere Erkenntnis, dass das Haus keine Stuckdecken mehr besitzt, die Fassaden erheblich beeinträchtigt wurden.

Ein Schutzschild auch für die Denkmäler im Quartier an der Stadtmauer

Ein Einzeldenkmal ist einzig. Jedes einzelne. Verluste sind unwiederbringlich verloren. Auch wenn ein Rückbau angestrebt ist, ist doch die originale Substanz vernichtet. Das konsequente Eintreten der städtischen und staatlichen Denkmalpfleger für den Erhalt dieses Einzeldenkmals und die ebenso konsequente Ahndung durch das Bauamt waren vorbildlich. Einem Schutzschild gleich wehren sie schädigende Eingriffe ab. In einer Weltkulturerbestadt müssen sie besonders gut gerüstet sein, kommt doch den Denkmälern eine herausragende Rolle zu. Jedem einzelnen. Auch und gerade die im städtischen Eigentum befindlichen Denkmäler müssen dasselbe Schutzschild erfahren – vor allem im Quartier an der Stadtmauer. Auch mit neuen Planern.