Die Stadtverwaltung weist auf geltende feiertagsrechtliche Besonderheiten hin

Die „stillen Tage“ kommen

Auch wenn aktuell in den Medien über eine geplante Lockerung des Tanzverbots an den sogenannten „Stillen Tagen“ durch die Bayerische Staatsregierung berichtet wird, sind derzeit noch die bisherigen Regelungen des Feiertagsgesetzes zu beachten. Darauf weist die Stadt Bamberg aus Anlass der im November anstehenden Stillen Tage ausdrücklich hin.

Stille Tage sind neben Allerheiligen (1.11.) auch der Volkstrauertag (2012: 18.11.), Buß- und Bettag (2012: 21.11.), Totensonntag (2012: 25.11.), Heiligabend (ab 14 Uhr), Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag.

An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. So darf z.B. in Spielhallen kein Spielbetrieb stattfinden, öffentliche Tanzvergnügungen sind nicht gestattet und die öffentlich gespielte Musik muss dem Ernst des Tages entsprechen. Im Hinblick auf die geschmackliche Stilrichtung der gespielten Musik kann das Rundfunkprogramm den Wirten und Veranstaltern als Orientierungshilfe dienen. Am Karfreitag sind in Räumen mit Schankbetrieb sogar musikalische Darbietungen jeder Art verboten. Sportveranstaltungen sind erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag.

Diese Regelungen sind an allen „Stillen Tagen“ von 0 Uhr bis 24 Uhr zu beachten, am Heiligen Abend von 14 Uhr bis 24 Uhr. Bei Verstößen gegen feiertagsrechtliche Bestimmungen kann die Stadt Bamberg Bußgelder verhängen.