Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung

Redaktion

Geschwindigkeitsmessung. Foto: Joachim Müllerchen (CC-BY-SA)

Nein, es war keine Sternstunde der CSU, der „Bamberger Realisten“, der „Für Bamberg“. Und auch die „Freien Wähler“ suchten eher ihrem Ziel als Zünglein an der Waage gerecht zu werden, als eine konstruktive Lösung herbeizuführen.

Doch von vorne. Das Thema Verkehr ist in Bamberg heikel: zu viel, zu laut, zu schnell. Da ist Bamberg kein Einzelfall. In zahlreichen bayerischen Kommunen hat man sich in den letzten Jahren für die Einrichtung einer kommunalen Geschwindigkeitskontrolle ausgesprochen, da allein Geschwindigkeitsanzeigen die Selbstkontrolle von Fahrzeug-Lenkern nicht genügend forcieren – und das ist eine freundliche Umschreibung für: Wenn’s geht und wo’s geht, wird das Gaspedal benutzt. Dass dies der Lebenswirklichkeit und der Erfahrung aller im Stadtrat vertretenen Gruppierungen entspricht, davon konnte man sich während der Diskussion überzeugen. Allein die Worte „Abzocke“ (CSU-Müller) und „Wegelagerei“ (BR/FDP-Stieringer) geben hiervon Zeugnis, dass zu schnell gefahren wird und eine Ahndung das bestätigen wird.

Die Stadt ist verantwortlich, dass sich die Bürger möglichst ungefährdet auf den Straßen bewegen können

SPD und GAL sehen in der Geschwindigkeitsüberwachung einen Beitrag für die Gesundheit und Unversehrtheit der Bürger. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen wurden gerade an den Stellen eingeführt, an denen Kinder und auch Erwachsene gefährdet sind. Heinz Kuntke (SPD) und Peter Gack (GAL) wiesen in ihren Redebeiträgen eindringlich darauf hin. Letztlich sei die Stadt verantwortlich, dass sich die Bürger möglichst ungefährdet auf den Straßen bewegen können.

Polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachungen werden durchgeführt, und zwar an Unfallhäufungsstellen und Unfallgefahrenstellen. Sie dienen der nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssicherheit – für alle Teilnehmer. Nun sollten vermehrt Überwachungen an ausgesuchten Punkten stattfinden, vor Kindergärten, vor Altersheimen, in sensiblen Gebieten (wie z.B. dem Berggebiet und in der Innenstadt). Diese neuralgischen Punkte werden in Absprache mit der Polizei festgelegt. Das hat nichts mit „Abzocke“ o.ä. zu tun, sondern mit Verkehrssicherheit und mit Familien- und Generationenfreundlichkeit. Doch mit solchen polemischen Verkürzungen und Verdrehungen – man könnte sie fast als Verdummungsabsicht bezeichnen – lässt sich wunderbar Stimmung machen. Wenn nicht, ja, wenn nicht, die Mehrzahl der Bewohner mittlerweile zur Einsicht gekommen wäre, dass man um diese Kontrollen nicht herumkommt. Dass dem so ist, zeigt, dass im Mediationsverfahren die Beteiligten eine Geschwindigkeitskontrolle wünschen.

Eine Privatisierung der Verkehrsüberwachung wird explizit ausgeschlossen

Diese Punkte hat die Sitzungsvorlage alle behandelt, sehr ausführlich und nachvollziehbar. Darüber hinaus hat sie die Möglichkeiten und die Kosten eines externen Dienstleisters dargelegt. Die Firma stellte während der Vollsitzung des Bamberger Stadtrats die ersten Versuche in Bamberg vor und führte aus, dass in Zone 10 erst bei 25 km/h geahndet würde (was den Antrag der FW betraf). So ergab z.B. deren „Probemessung“ am Maienbrunnen nach Abzug jenes Toleranzbereichs immer noch Verstöße (Verwarnungen und Bußgelbereich) um 54%. Die Verwaltung wollte eine Empfehlung für diese Firma aussprechen, da sämtliche Voraussetzungen, die laut Bayerischem Staatsministerium des Inneren gefordert sind, erfüllt seien, nämlich: Geschwindigkeitsmessungen (und die Entwicklung und Auswertung von Filmen) können insoweit durch privates Bedienpersonal durchgeführt werden, wenn dies unter ständiger Aufsicht eines entsprechend kundigen Bediensteten der Kommune erfolgt. Daneben ist es unter bestimmten Voraussetzungen auch zulässig, dass Gemeinden sich zur Durchführung dieser Tätigkeiten von einem Vertragspartner Personal nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zur Verfügung stellen lassen.

Das schließt explizit eine Privatisierung der Verkehrsüberwachung aus. Keine selbständige Firma wird hier tätig. Das stand auch so in der Sitzungsvorlage drin. Und doch hat sich Herr Stieringer – gerade der Chef des Stadtmarketing (!) – zu einer Entgleisung („Wegelagerei“) hinreißen lassen. Der Citymanager und Stadtrat (BR/FDP), der die Wirtschaft und deren Firmen von Haus aus unterstützt, diffamiert leichtfertig eine Firma, deren Handlungsspielraum per Gesetz geregelt ist. Unnötig – und nur um bei den Autofahrern punkten zu wollen.

Während der Sitzung sah sich Oberbürgermeister Andreas Starke, der den „Missbrauch“ des Themas Verkehrs zum Stimmenfang zu Genüge kennt, zur Mahnung veranlasst, die Sitzungsunterlage genau zu studieren, schließlich stecke jede Menge „Manpower“ darin.

Nun wurde das Thema „kommunale Geschwindigkeitsüberwachung“ in eine zweite Lesung verwiesen. Dinslaken hat sie, Dachau hat sie mit eben dem in Bamberg vorstelligen Dienstleister, Germering auch, mittlerweile über 200 Gemeinden in Bayern haben sie – Bamberg wird sie auch bekommen. Doch zuvor noch Wahlkampf machen!

13 Gedanken zu „Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung

  1. Mir kommen die Tränen über die doch so armen Autofahrer, die mal wieder durch eine kommunale Geschwindigkeitsüberwachung abgezogt werden. Am meisten werden doch die Autofahrer bemitleidet, die mit ihren PS-starken Fahrzeugen kaum oder überhaupt nicht in den 10 km/h Zonen die Geschwindigkeit einhalten können. Machen doch diese Bereiche vielleicht 1% des Bamberger Streckennetz aus.
    Die Stadträte die hier von Abzocke reden vergessen bzw.ignorieren, dass in 30 km/h Zonen locker mehr als 50 km/h gefahren wird, oder auf den Regensburger Ring nachweislich Geschwindigkeiten mit mehr als 80 km/h gefahren werden. (Aussage Polizei, die mit versteckten messgeräten gemessen hat).
    Letztlich geht es um Erhöhung der Verkehrssicherheit, Lärmminderung und Emmissionsminderungen. Leider lernt der Autofahrer nur über den Geldbeutel. Mit Vernuft und Appellen an den Autofahrer ist kein Blumentopf zu gewinnen.
    Und letztlich, der Autofahrer, der sich an die Gewschwindigkeitsbegrenzungen hält, hat doch nichts zu befürchten. Ihm kostet doch das nichts.

  2. Na dann ist ja alles gut! – Oder doch nicht? Ist es plausibel, dass jemand, dem man eine Maschine, Geld zu drucken, an die Hand gibt, diese nicht einsetzt? (Speziell, wenn er ziemlich klamm ist, dazu noch Politiker und Wahlen vor der Tür stehen?) Und wollen wir uns auch einreden, dass eine lokale Ordnungspolizei und kommunale Verkehrsüberwachungsdienste völlig unabhängig von Wünschen der ,Stadtväter‘ agieren?
    Also: sagen wir, dass jenes plausibel sei und dieses vielleicht nicht überall die Regel, aber wenigstens in Bamberg der Brauch: dann ist wirklich alles gut!

    • Sie wollen es wirklich nicht verstehen, gell?
      Die „Gelddruckmaschine“ funktioniert doch nur, wenn sie kräftig geölt wird. Die Autofahrer haben es selbst in der Hand (oder besser gesagt: im Gaspedal), ob sie zur Kasse gehen oder nicht.
      Ohne Raser keine Strafen! So einfach ist das.

      • Natürlich habe ich das Spiel begriffen: Es geht um Macht, Kontrolle, Geld, Klientelpflege und Ideologie. Und um die Raser am Torschuster. Da ich meine Zeit demnächst produktiver verwenden möchte, sollte dies dann aber auch mein letzter Beitrag hier gewesen sein.

        • Tja, vielleicht ist es in der Tat „produktiver“, über Argumente nachzudenken, statt diffus über „Macht, Kontrolle, Geld, Klientelpflege und Ideologie“ zu schwadronieren…

  3. Soweit ich das lese, sollen Orte kontrolliert werden – in Absprache mit der Polizei – wo besondere Gefahren bestehen. Was soll daran schlecht sein? Dann wird es doch für alle sicherer, oder?

  4. Danke für den Link, habe dort aber keine überzeugenden Argumente gefunden. Mit der dort vertretenen Argumentation könnte man auch fordern, die Polizei zu kommunalisieren, um endlich mit Diebstählen und Gewaltdelikten Schluss zu machen. Ich sehe die Problematik eher so: zum Ärgernis der Raserei handeln wir uns zusätzlich das Ärgernis systematischer Abzocke ein, ohne Sicherheitsaspekten ernsthaft zu dienen. Bleibt das grundsätzliche Gerechtigkeitsdefizit zu Gunsten der Gruppe der Radfahrer, von denen – ich hab’s ja schon angesprochen – zumindest meiner Fußgängerperspektive nach, die Masse der Gefährdungen im Bamberger Verkehr ausgeht. Dazu passt eine Meldung, die gerade im Radio läuft: „Radfahrer auf der Autobahn bei Aschaffenburg unterwegs, und zwar in falscher Richtung.“

    • Und Ihnen ist es offenbar lieber, ein Vergehen gar nicht zu ahnden, oder?
      Wenn man es auch nur annähernd ernst meint mit der Erhöhung der SICHERHEIT gerade der schwächeren Verkehrsteilnehmer ohne „Knautschzone“ (dazu gehören übrigens auch die von Ihnen stigmatisierten Radler), dann geht das über Prävention (Tempo 30 flächendeckend, Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen und von Shared-Space-Bereichen) UND über SANKTIONIERUNG (Überwachung und Strafe bei Übertretung – das schließt die Radler übrigens nicht aus, auch wenn die von Ihnen behaupteten Gefährdungen weit geringer sind als die durch rasende Autofahrer…).
      Dass Sie das offenbar nur als „Abzockerei“ bewerten können, lässt ziemlich tief blicken, was Ihr Rechtsverständnis angeht.

  5. Soweit ich es verstanden habe, soll gerade in der Altstadt, Dom, Torschuster, Sutte etc.. gemessen werden. Wäre ja ok, wenn man die fast berühmte Berg Verbindung hätte, weil dann einfach nicht soviele da fahren würden.
    So fahren halt einige, die auch wo hin müssen UND nicht die Zeit haben.
    Nicht falsch verstehen, auch ich habe was gegen Raser, aber das ist doch aberwitzig.

    Außerdem kann man mit einem modernen Auto wirklich 10 km/h fahren ? Ist das echt realistisch ?

    Ich habe verstanden, daß Ihr den Stieringer nicht mögt, aber Euere Berichtserstattung wird immer einseitiger.

    find ich schade.

  6. Obwohl ich vielen kommunalpolitischen Standpunkten der BOZ zustimmen kann, möchte ich diesem Artikel vehement widersprechen. Gegenthesen: 1. In Bamberg fahren Autos vergleichsweise langsam; ich war in den letzten Tagen im Ruhrgebiet, in Augsburg, München und Nürnberg unterwegs und kann nur sagen, dass dort, was Tempo, Aggressivität und Reaktionszeiten angeht, ein ,völlig anderer Wind weht‘. Hierzulande kommt man im Kfz dank unendlich vieler, oft auf rote Welle geschalteter Ampeln in weiten Bereichen der Stadt von vornherein nicht auf nennenswerte Geschwindigkeiten. Anderes gilt für einen hohen Prozentsatz der Radfahrer, die rote Ampeln (ebenso wie Einbahnstraßen) einfach ignorieren. 2. Daran, dass es bei einer Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung am Ende nicht auf Abzocke hinauslaufen wird, kann ich auf Grund meiner Beobachtungen dieser Institution bei der Parksünder-Ahndung nicht glauben. Wenn Strafzettel verteilt werden, weil ein Auto mit der Stoßstange über eine Markierung hinausragt, spricht das m.E. für sich. Diese Institution hat jedenfalls bei mir keinerlei Kredit. 3. Eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h ist per se eine Falle, die zur Abzocke einlädt. Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich immer situationsangemessen verhalten und es ist ein prinzipieller Denkfehler, ihnen diese Verantwortung mit solchen Regelungen abnehmen zu wollen. Da können 10 km/h in manchen Situationen schon zu viel sein, während sie in 95% der Zeit nur den fließenden Verkehr aufhalten, d.h. eine Schikane darstellen, die wiederum Stress und Aggressionstendenzen befördern. 4. Würde man in Bamberg mindestens (!) 60 % aller Verkehrschilder (inkl. Einbahnregelungen) und Ampelanlagen beseitigen, wäre dem Verkehrsfluss und der Sicherheit sicher mehr gedient, als einer zusätzlichen Überwachungsinitiative. 5. Wenn Politiker in Bamberg unbedingt nach dem Büttel rufen müssen (was ICH hiermit ausdrücklich nicht tue!), dann bitte nach einem, der das riskante Verhalten vieler Radfahrer, die Verkehrsrichtlinien generell ignorieren, in geordnete Bahnen lenkt. 6. Ein letzter Punkt: An unseren kommunalen Spitzenpolitikern orientiere ich mich als Bürger in solchen Debatten nur ungern, denn diese bekommen von kommunalen Verkehrsüberwachungsbehörden üblicherweise keine Strafzettel für ihr Falschverhalten oder dürfen sie mit freundlichen Grüßen dem Absender zurückschicken.

    • @hpe zu Punkt 5:
      Gott sei dank gilt jegliche Geschwindigkeitsbegrenzung nur dem motorisierten Verkehr, also nicht den Radfahrern!

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