Öffentliche Daseinsfürsorge darf kein Geschäft werden

Pressemeldung DGB Region Oberfranken West

Der DGB Regionsvorsitzende Mathias Eckardt weist auf die zunehmenden Liberalisierungs- Gefahren hin, die mit der geplanten EU-Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen drohen und forderte die örtlichen Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, gegen diese Richtlinie zu stimmen.

Europa-Recht sei keine ferne Angelegenheit, sondern wirke sich bis in die kleinste Kommune aus, betonte Eckardt So sollen Dienstleistungskonzessionen, mit denen staatliche oder kommunale Aufgaben an Privatunternehmen übertragen werden, künftig vom europäischen Vergaberecht erfasst werden. Das betrifft u.a. die Bereiche Wasser, Energie, Abfall und Verkehr. Der DGB sieht darin vor allem Gefahren: „Wenn künftig öffentliche Aufgaben wie z.B. Wasserver- und -entsorgung dem europaweiten Wettbewerbsrecht unterworfen werden, treten Private auf den Plan, die – anders als kommunale Stadtwerke – auf öffentlich finanzierter Infrastruktur Gewinne einfahren wollen“, so der DGB-Regionsvorsitzende.

Das berge das in mehrfacher Hinsicht Brisanz:

So könnten Löhne und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten unter Druck geraten, wie es in der Vergangenheit z.B. bei privatwirtschaftlichen Abfallentsorgern der Fall war. „In der geplanten Richtlinie fehlen soziale Standards wie die Tariftreue. Stattdessen wird auf die Logik der EuGH-Urteile wie im Fall Rüffert – das die Anwendung von Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen vereitelt – zurückgegriffen“, kritisierte Eckardt. „Doch damit werden soziale Grundrechte systematisch den EU-Marktfreiheiten untergeordnet.“ Es sei auch zu befürchten, dass im Zuge der Renditeerwartungen die Preise für die Verbraucher steigen. Zudem drohe die Reduzierung von Investitionen etwa für die Instandhaltung der Netze: „Wer nur Konzessionsnehmer auf Zeit ist, fährt eher auf Verschleiß“, mahnte Eckardt.

Auch die Qualität – gerade bei Wasser – könnte leiden, so Eckardt: Natürlich müssten sich alle Wasserversorger in Deutschland an die geltenden Standards (u.a. Wasserrahmenrichtlinie) halten. Jedoch gebe es dabei auch jetzt schon Qualitätsunterschiede: „Man kann die Wasserversorgung mit unterschiedlichem Aufwand gewährleisten und dabei dennoch die Standards einhalten. Mit Blick auf Südeuropa lässt sich feststellen: In Ländern, wo private Wasserversorger agieren, wird die billige Variante Chlorung häufig eingesetzt. Kein Wunder, dass dort die wenigsten Menschen Wasser aus der Leitung trinken und das Geschäft mit abgefülltem Trinkwasser blüht.“

Der DGB-Regionsvorsitzender appellierte an die politisch Verantwortlichen: „Öffentliches Eigentum und öffentlich vergebene und kontrollierte Dienstleistungen müssen aus unserer Sicht bewahrt werden. Gerade sensible Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge wie die Wasserversorgung müssen Aufgabe der Mitgliedsstaaten bleiben und dürfen nicht dem Profitstreben ausgeliefert werden.“

Zudem müsse verhindert werden, dass mit der Konzessionsrichtlinie massiv in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen eingegriffen werde, das grundgesetzlich in Art. 28 verankert ist. Auch die Direktvergaben von Dienstleistungskonzessionen und damit die interkommunale Zusammenarbeit geraten durch diese Richtlinie unter Druck, konstatierte Eckardt.