Mit einer Zunahme der Zahl der Arbeitslosen um 110 oder 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat ist dieser Anstieg nach Angaben der Agentur für Arbeit keinesfalls dramatisch. Diese Entwicklung wird allerdings sehr stark vom Rechtskreis SGB II (Hartz 4 = Bezieher von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt) für Erwerbsfähige getragen. Während dieser eine Verringerung der Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vorjahr von noch fast neun Prozent verbuchen kann, stieg im SGB III-Bereich (Bezieher von Arbeitslosengeld bei Eintritt der Arbeitslosigkeit) die Arbeitslosigkeit im gleichen Zeitraum bereits um gut zwölf Prozent. Einen Hinweis auf eine schwächere Konjunktur liefert auch die Arbeitskräftenachfrage, die sich in diesem Monat auch leicht verringert hat.
Der Arbeitsmarktreport August als komplettes Zahlenwerk.