10 Jahre Hartz IV in der Stadt Bamberg

Ein Drittel der Beschäftigten in der Stadt Bamberg rutscht nach Jobverlust direkt in Hartz IV

DGB Mitteilung

Trotz Beitragszahlung haben viele Beschäftigte bei Jobverlust keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In der Stadt Bamberg sind in 2011 ein Drittel der sozialversichert Beschäftigten nach Verlust ihr sozialversicherten Arbeitsplatzes direkt ins Hartz IV-System gerutscht. Besonders kritisch ist die Situation im Gastgewerbe und der Leiharbeit. Der DGB fordert daher einen besseren Schutz kurzfristig Beschäftigter in der Arbeitslosenversicherung.

Beschäftigte, die ihren Job verlieren, sind bereits bei Eintritt der Arbeitslosigkeit in der Stadt Bamberg weit stärker auf Hartz IV angewiesen als im Bundesschnitt. 845 Beschäftigte, die nach einer sozialversicherten Tätigkeit arbeitslos wurden, sind direkt ins Hartz IV-System gerutscht. Dies waren 32,2% aller Arbeitskräfte, die in 2011 neu arbeitslos wurden gegenüber einem Viertel im Bundesschnitt.

Normalerweise haben Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz verlieren, Anspruch auf das aus Sozialbeiträgen finanzierte Arbeitslosengeld; doch ein großer Teil der Arbeitslosen fällt durch die Maschen des Sozialversicherungssystems und verarmt. Denn wer arbeitslos wird und in den vergangenen zwei Jahren nicht mindestens 12 Monate in einem sozialversicherten Beschäftigungsverhältnis stand, rutscht direkt in die Fürsorgeleistung Hartz IV. Die soziale Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung hat sich mit den Hartz-Gesetzen und der Ausweitung befristeter und prekärer Beschäftigung deutlich verschlechtert.

In 2011 sind in der Stadt Bamberg insgesamt 2622 Beschäftigte aus einer sozialversicherten Tätigkeit arbeitslos geworden, nur zwei Drittel wurden vom Versicherungssystem betreut. Besonders problematisch ist nach DGB-Berechnungen die Situation in einigen Branchen. So sind im Gastgewerbe über 32 Prozent derjenigen, die im vergangenen Jahr ihre sozialversicherte Beschäftigung verloren haben, direkt zu Hartz IV-Empfängern geworden. In der Leiharbeit sind es sogar 54 Prozent, die nach Job-Verlust unmittelbar auf staatliche Fürsorge angewiesen sind. Da die Stadt Bamberg weitgehend die Mietkosten für alle Hartz IV-Empfänger übernehmen muss, wird die Stadt durch die Sicherungslücken des Sozialversicherungssystems und die Politik des Heuern und Feuerns insbesondere in der Leiharbeit in besonderer Weise belastet.

Im Verarbeitenden Gewerbe ist das Entlassungsrisiko wie das Hartz IV-Risiko deutlich geringer. Von den Beschäftigten, die ihren Job verloren haben, waren in dieser Branche „lediglich“ 12,8 Prozent auf Hartz IV angewiesen. Für die Leiharbeitskräfte in der Stadt ist das Hartz IV-Risiko nach Jobverlust vier bis fünf Mal höher.

Der DGB fordert daher, die Regelungen der Arbeitslosenversicherung insbesondere für kurzfristig Beschäftigte zu verbessern. Aus gewerkschaftlicher Sicht sollte insbesondere die Rahmenfrist, in der der Anspruch erworben werden kann, wieder von 24 auf 36 Monate verlängert werden. Alle, die in den letzten drei Jahren mindestens 12 Monate beschäftigt waren, würden dann wieder Arbeitslosengeld I erhalten, wie dies bereits vor den Hartz-Gesetzen der Fall war. Das würde auch befristet Beschäftigte begünstigen und die Mietaufwendungen der Stadt für arbeitslose Hartz IV-Empfänger reduzieren.