Landratsamt Bamberg
Fehlender Trennstrich stellt kein Problem dar
22. August 2012 – Kleiner Trennstrich – große Wirkung. Seit einigen Wochen kursieren Gerüchte, wonach im angrenzenden europäischen Ausland Bußgelder für Kfz-Halter verhängt wurden, weil das Nummerschild nicht mit dem Fahrzeugschein übereinstimmte. Schuld ist ein Bindestrich, der in zahlreichen älteren Fahrzeugscheinen zwar vorhanden ist, auf den neuen Kfz-Kennzeichen jedoch fehlt. Entwarnung kommt vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie: „Das Kennzeichen kann in der Zulassungsbescheinigung mit und ohne Trennstrich geschrieben sein. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig.“
Ursache der Aufregung war ein simpler schwarzer Strich, der auf den alten Nummernschildern den Verwaltungsbezirk von der Erkennungsnummer trennte (z. B. „BA-R 100“). Mit der Umstellung auf die Eurokennzeichen fiel dieser Trennstrich auf den Nummerschildern weg, blieb jedoch in vielen Fahrzeugscheinen bestehen. Den Gerüchten zufolge störte sich die Polizei in Italien und Österreich an dieser fehlenden Übereinstimmung und bat Kfz-Halter zur Kasse. Automobilclubs im In- und Ausland ist jedoch kein derartiger Fall bekannt.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie weist darauf hin, dass die EG-Mitgliedstaaten im Juli 2012 über die gleichberechtigte Schreibweise (mit und ohne Trennungsstrich) in den Zulassungsbescheiden informiert wurden. Mögliche „Irritationen“ bei der Eingabe von Daten in EG-Kontrollgeräte wurde damit beseitigt. Ein Umtausch der Zulassungsbescheinigung unter Änderung der Schreibweise ist keinesfalls notwendig, betont das Staatsministerium. Beide Schreibweisen mit und ohne Bindestrich sind nach wie vor gleichberechtigt, insoweit besteht für Kfz-Halter kein Handlungsbedarf.