FORCHHEIM / OBERFRANKEN. Die Oberfränkische Polizei warnt vor Trickdieben, die mittels Zeitungsannoncen Kontakt zu ihren Opfern suchen, um sie anschließend bei einem Verkaufsgespräch zu bestehlen. Der Kripo Bamberg gelang es jetzt, nach umfangreichen Ermittlungen, zwei dieser Diebe zu ermitteln. Dennoch geht die Polizei davon aus, dass weitere dreiste Betrüger mit dieser Arbeitsweise unterwegs sind.
Die Masche der Täter ist immer die gleiche. Mittels einer Zeitungsanzeige, mit der sie den Lesern vorgaukeln, dass sie Sammeltassen, Trachtenkleidung und dergleichen suchen, wecken sie das Interesse ihrer späteren Opfer. Nachdem sich die Interessenten unter der angegebenen Mobilfunknummer telefonisch bei den Betrügern gemeldet und ihre Adresse mitgeteilt haben, suchen die Langfinger ihre Opfer zu Hause auf. Kommt dann ein Haustürbesuch zustande, wird schnell klar, dass die vermeintlichen Kaufinteressenten eigentlich mehr an Schmuck und Bargeld interessiert sind. So gelang es Ende Juli einem Duo durch geschickte Gesprächsführung und Ablenkungsmanöver von einer 73-jährigen Rentnerin aus Forchheim Schmuck und Bargeld im Wert von mehreren zehntausend Euro zu erbeuten. Die Kripo Bamberg konnte die beiden wohnsitzlosen Männer im Alter von 19 und 22 Jahren nun überführen. Sie müssen sich wegen Diebstahl verantworten, während die Ermittler derzeit prüfen, ob sie auch für weitere Fälle in Frage kommen.
Da auch weitere Betrüger mit der gleichen Masche unterwegs sind, rät Ihnen Ihre Oberfränkische Polizei:
- Vermeiden Sie derartige Verkaufsgespräche in der Wohnung.
- Wickeln Sie Verkäufe nie alleine in Ihrer Wohnung ab. Holen Sie sich immer Verwandte oder Bekannte hinzu, die den oder die Käufer im Blickfeld haben.
- Lassen Sie sich von solchen Käufern nie aus dem Zimmer schicken, um etwa ein Glas Wasser oder dergleichen zu holen.
- Zeigen Sie den Käufern niemals, wo Sie Ihre Wertsachen oder Ihr Bargeld aufbewahren.
- Notieren Sie sich das Autokennzeichen des Käufers, wenn Sie bei den Verkaufsverhandlungen ein ungutes Gefühl haben.
- Sollten Sie bei einer solchen Verkaufsaktion trotz aller Vorsichtsmaßnahmen bestohlen worden sein, erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei ihrer Polizeidienststelle. Prägen Sie sich die Person gut ein, damit Sie den Käufer bei der Anzeigenaufnahme gut beschreiben können.
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